D. Auswanderer Heinrich

Wie laut Lore Sporhan-Krempel der Stammträger der 4. Generation, nämlich der mit Sicherheit als Fernhändler tätig gewesene HEINRICH HERMANN (DER JÜNGERE), geb. ca. 1485 – gest. 1532, im Jahr 1512 von Augsburg nach Nürnberg auswandert, dort 1515 in das Bürgerrecht einrückt sowie Genannter des Größeren Rats wird und sich („vermutlich doch wohl zur Unterscheidung von anderen Hermännern”) den Beinamen „VON WIMPFFEN” zulegt; und wie dessen Bruder HANS (später der Ältere genannt) eine LINDERIN oder LINDHAIMERIN heiratet, nach Italien zieht und 1504 sich als Fernhändler in Venedig niederlässt.

Hier sei eröffnend zur Veranschaulichung wieder der im Vorkapitel C. Leonhard und Heinrich gezeigte Stammbaum-Ausschnitt gezeigt:

  • Abb. D 1: Auf die Generationen 2 bis 4 beschränkter Ausschnitt des Stammbaumes von J. W. Stör, versehen mit Nummern und Buchstaben als Findehilfen.

In der nunmehr anstehenden Generation 4 erscheint bei Stör als Stammhalter ein HEINRICH (4a), dessen Frau URSULA DAXIN gewesen ist und der zur Unterscheidung von seinem gleichnamigen Vater ‚DER JÜNGERE’ genannt wird. Von diesem und einem seiner sechs Brüder, der – übereinstimmend mit Stör – HANß (4f) hieß, weiß Sporhan-Krempel folgendes Habhafte und Wegweisende zu berichten:
„Heinrich und Hans … sind wichtig für die Familientradition. Sie sind beide Urenkel des Sigmund Hermann. Die alten Genealogien enthalten leider kaum Jahreszahlen, doch wenn man weiß, daß der Sohn (von Heinrich dem Älteren) Heinrich 1512 nach Nürnberg auswanderte, so darf man annehmen, daß er etwa 1485 geboren wurde. Von ihm wird in der Familien-Genealogie gesagt, ‚er sei der erste, der nach Nürnberg gekommen sei und sich Hermann von Wimpffen genannt habe’, vermutlich doch wohl zur Unterscheidung von anderen Hermännern. Diesen Zusatz übernahmen dann auch die anderen Mitglieder der Familie. Manchmal steht der Name voraus, manchmal heißt es auch nur ‚genannt Hermann’. Manchmal wird aber auch die Beifügung weggelassen, denn mit der Zeit wurde das ‚von Wimpffen’ immer wichtiger und ‚Hermann’ trat zurück. … Heinrich in Nürnberg war mit einer Anna Daxin verheiratet. Er wurde 1515 Bürger zu Nürnberg und im selben Jahr auch Genannter des Größeren Rats. Er führte das Prädikat ‚Ehrbar’. Im August 1532 starb er und wurde auf dem St. Johannesfriedhof begraben.“

Die Exaktheit all dieser Namens-, Daten- und Ortsangaben von Dr. Lore Sporhan-Krempel weisen darauf hin, dass diese auf ihr vorgelegenen Nürnberger Aktenunterlagen sowie Historikwerken basieren und ohne Zweifel somit als zuverlässig angesehen werden können. Die Richtigkeit dieser Einschätzung lässt sich aus der prüfenden Nachschau in den folgenden Nürnberger Geschichtsquellen ablesen:
– Laut Dr. Hans H. von Wimpffen (siehe in dessen Website „wimpffen.de“ (Rubrik „Biographien“, betitelt – unter Hereinnahme auch von Heinrich Hermann den Älteren von Wimpffen – mit „Dominicius Hermann von Wimpfen“) ist des Letztgenannten Bürgeraufnahme im Bürgerbuch der Stadt Nürnberg folgendermaßen bezeugt: „Hainrich Herman von Wimpffen als der 6 a (sexta = Freitag) post invocavit ao 1515 bürger geworden ist, ime zugelassen, sich desselben burgerrechten zu entledigen nach dreyen jaren, wenn er will,, mit bezalung der nachsteuer nach der newen ordnung, das ist 2ppro c (=2 %).“
– In der mir vorliegenden Abschrift aus den „Genealogischen Papieren von Wimpfen” des Stadtarchivs Nürnberg, Blatt 40, die sich auf den „Extract Mullneri Analium der L(öblichen) Reichs-Stadt Nürnberg, vierden und letzten Theils, pag. 2011b, ca. finem a(nn)o 1550” bezieht, ist dieser im Jahr der von Sporhan-Krempel konstatierten Bürgerannahme 1515 in Nürnberg auch Genannter des Größeren Rats geworden.
– Laut Dr. Hans H. von Wimpffen (siehe in dessen Website „wimpffen.de“, dort in Rubrik „Biographien“, betitelt (unter Hereinnahme auch von Heinrich Hermann dem Älteren von Wimpffen) mit „Dominicius Hermann von Wimpfen“ ist die Heinrichs Bürgeraufnahmees im Bürgerbuch der Stadt Nürnberg folgendermaßen bezeugt: „Hainrich Herman von Wimpffen als der 6 a (sexta = Freitag) post invocavit ao 1515 bürger geworden ist, ime zugelassen, sich desselben burgerrechten zu entledigen nach dreyen jaren, wenn er will,, mit bezalung der nachsteuer nach der newen ordnung, das ist 2ppro c (=2 %).“
– In der Schrift von Christoph Friedrich Gugel, „Norischer Christen Freydhöfe Gedächtnis …” (1682) unter Nr. 1030 ist die folgende auf dessen Tod bezogene  Eintragung zu entdecken: „Anno Domini 1532 den 19. Tag Augusti starb Heinrich Hermann von Wimpffen.”
In der oben bereits herangezogenen Abhandlung von Dr. Hans H. von Wimpffen „Dominicus Hermann von Wimpfen“ schließen sich dann hinsichtlich dessen Tod und Begräbnisses die folgenden Feststellungen an:
– Dieser habe zu Lebzeiten auf dem berühmten Johannis-Friedhof zu Nürnberg ein Familiengrab erworben, das zu Anfang des 18. Jahrhunderts aufgelassen worden sei.
–  Bei Trechsel (gemeint: Johann Martin Trechsel genannt Großkopf: Verneuertes Gedächtnis des Nürnbergischen Johannis-Kirch-Hofs mit Anhang … , 1736 Frankfurt am Main) werde auf Seite 262 Heinrichs Epitaph wie folgt beschrieben:
Auf dem 25sten mit Numero 1030 siehet man widerum in einer meßingenen, unter einer Pforte liegenden Tafel einen zierlichen Wappenschild, und im demselben einen aufspringenden Widder, mit gewundenen Hörnern und vorgeworffenen Füssen; oben über stehet ein geschlossener Turnierhelm mit einem Wulst, auf welchem ein wachsender Widder zwischen zwey Püffels-Hörnern; An der Pforte ist oben zu lesen: AD 1562 den 19 Tag Augusti starb der Erbar Heinrich Herman von Wimpffen, dem Got gnedig sey, Amen.“
Dass das hier angegebene Todesjahr 1562 des Heinrich Hermann von Wimpffen nicht jenem von Sporhan-Krempel sowie Christoph Friedrich Gugel konstatierten solchen 1532 entspricht, dürfte auf einen entweder vom Vorautor J. M. Trechsel oder dem Nachautor Dr. Hans H. von Wimpffen verurachten Lese- oder Wiedergabefehler zurückzuführen sein. Dafür spricht vor allem das von allen drei Autoren übereinstimmend mit 19. August angegebene Tages- und Monatsdatum dessen Todes.
Leider gibt die Beschreibung des Heinrich-Epitaphs durch J. M. Trechsel hinsichtlich der Gattin desselben namens ANNA oder URSULA DAX(IN) nichts her, obgleich, so ist in dessen nunmehr weitergeführten Beschreibung zu erkennen, dass unter dem vorbeschriebenen Wappenschild mit Beitext noch sage und schreibe drei + zwei und damit insgesamt weitere fünf solche vorhanden gewesen sind. Diese weisen jedoch in die nächsten beiden Generationen 5 und 6 und bleiben hiermit der späteren Wiedergabe in den Kapiteln G. Wappenempfang und J. Christoph und Niclas vorbehalten, ausgenommen das mittlere der Dreiergruppe folgendermaßen erstbeschriebene: „auf dessen Mittleren ein Stuck von einem eckig gezogenen Quer-Balken, oben über ein offener Turnierhelm mit einer Krone und auf dieser, ein zum Streit geschickter wachsender Löw.“ Da hier jedoch (wie auch bei den beiden rechts und links davon gelegenen Wappenschilden) die Namensangabe fehlt, außerdem mit den rudimentären Angaben (Wappenzeichen: Stück von einem eckig gezogenen Querbalken; Helm: offener Turnierhelm mit darüber Krone sowie dann zum Streit geschickter Löwe), nichts anzufangen ist, außerdem die Entsprechung zum im Stammbaum Stör (siehe in der Abb. D 1, dort unter 4a) im Wappenschild der ANNA DAXIN gezeigten schildfüllenden Dachs zu vermissen ist, bleibt die personale Zuordnung dieser hier in der Familiengrabstätte der HERMANN VON WIMPFFEN leider offen.      

Welches imposante Bild die damalige an der Schwelle des zu Ende gegangenen Mittelalters und beginnenden Neuzeit gelegene Freie Reichsstadt Nürnberg geboten hat, in welcher sich HEINRICH DER JÜNGERE HERMANN VON WIMPFFEN, wie er sich genannt hat, im Jahre 1512 niederließ, das zeigt die (in dessen Lebenszeit fallende) nachfolgend gezeigte früheste gedruckte Ansicht derselben:

  • Abb. D 2: Die Freie Reichsstadt Nürnberg, betitelt mit „NUREMBERGA“, Holzschnitt aus der von Michael Wolgemut und Wilhelm Pleydenwurff illustrierten und 1493 bei Anton Koberger in Nürnberg gedruckten Weltchronik des Arztes und Humanisten Hartmut Schedel; Blick von Südosten her; im Vordergrund rechts der Mitte die Galgenstätte und ganz rechts der Hauptarm der in den Stadtbering eintretenden Pegnitz sowie dort der Herrensitz-Komplex der nach 1391 von Ulman Stromer begründeten Papiermühle (Hadermühle), wahrscbeinlich der erste solchen jenseits der Alpen. 

Der heute noch existierende wundervolle Johannis-Friedhof Nürnberg, der Ort der Grabstelle von HEINRICH HERMANN DEM JÜNGEREN, war jene vor dem Bering in der nordwestwärtigen Nürnberger Vorstadt zwischen Kaiserburg und Pegnitz bestandene und nach der dortigen gleichnamigen Kirche Sankt Johannis des 13. Jahrhunderts benannte Begräbnisstätte, die zu den interessantesten Anlagen dieser Art gehören und auf der die meisten Großen Nürnbergs dessen Zeitalters, so etwa der Maler ALBRECHT DÜRER (1471 – 1528) oder der Ratsherr und Humanist WILLIBALD PIRCKHEIMER (1470 – 1530) sowie auch in der Regel die Angehörigen der im sog. Kleinen Rat, einem Gremium vornehmlich von Großkaufleuten, sitzenden führenden Geschlechter, ihre letzte Ruhe gefunden haben. Das berichten heute noch die dort mit dem Jahr 1521 beginnenden Grabsteine, die zum Teil glänzende Werke Werke der Gießerkunst darstellende Bronze- oder Messingplatten mit Inschriften, Wappen und Reliefdarstellungen tragen. Hierzu sei gezeigt

  • Abb. D 3: Teilbereich des Nürnberger Johannis-Friedhofes mit Kreuzigungsgruppe und darunter einer Gruppe liegender mächtiger Grabsteine, die, indem sie metallene Inschriftplatten tragen, zu Epitaphen ausgebildet sind; im Hintergrund der Bering und darüber die Kaiserburg Nürnberg; Aquarell von J. A. Klein von 1809 (im Kabinett des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg).

Laut Lore Sporhan-Krempel und urkundlich zweifelsfrei bestätigt, sind also die Augsburger HERMANN oder auch, wie diese in den Anfängen ihrer Ausführungen sagt, HÖRMANN, über die Person von HEINRICH HERMANN (später DER ÄLTERE) im Jahr 1512 nach Nürnberg gekommen. Dieses ist ein zentrales historisches Faktum, das, um es hier noch einmal deutlich herauszustellen, weder von Aubert Des Bois, noch von dessen Adepten Von Wurzbach konstatiert wird. Denn der Erstgenannte spricht, bezogen auf seinen (in dessen  Generation II rangierenden) CHARLES-AUGUSTE (KARL AUGUST) DE WIMPFFEN nur davon, dass dieser 1381 in Nürnberg MARIE-EVE BARONNE DE RUSECK geheiratet habe und deren Sohn FRÉDÉRIC AUGUSTE (FRIEDRICH AUGUST) DE WIMPFFEN (Generation III) in den Senat von Nürnberg eingetreten sei. Und der Zweitgenannte spricht genau so lediglich davon, dass KARL AUGUST (Generation II) es auch sein soll (also nur im Konjunktiv!), welcher der Erste mit seiner Familie bleibenden Wohnsitz in der damaligen freien Reichsstadt Nürnberg genommen habe und dessen Sohn FRIEDRICH AUGUST (Generation III) ist von Wurzbach in seinem I. Stammbaum als „Senator der Stadt Nürnberg” betitelt. Somit ist bei beiden nirgendwo von dem die Rede, was als historisch verbürgt betrachtet werden kann, nämlich die vor der Einwanderung von HEINRICH (DEM ÄLTEREN) des Jahres 1512 in Nürnberg über zumindest vier Generationen hinweg gegangene Ansässigkeit der Hermann in der Freien Reichstadt Augsburg. Und das was erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts Realität angenommen hat, nämlich die Zuwanderung der Hermann in Nürnberg, widerspricht ganz eindeutig dem, was aus den Angaben von Aubert Des Bois und Adepten geschlossen (Falsches also!) werden muss, wonach KARL AUGUST der Generation II 1352 geboren ist, 1381 geheiratet hat und als Erster des Geschlechts mit Familie in Nürnberg zugezogen sei, woraus sich fälschlicherweise in etwa das ausgehende 14. bis beginnende 15. Jahrhundert als Zeitraum der dortigen Zuwanderung und somit eine der Wirklichkeit zuwiderlaufende zeitliche Vorverschiebung von etwas mehr als einem Jahrhundert ergibt.

Mit dem Datum 1512 taucht bei Sporhan-Krempel und überhaupt erstmals eine über das Werden der Von Wimpffen berichtende nachgewiesene genaue Jahresangabe auf. Aus dieser Auswanderung heraus wuchs der Anbeginn der Änderung des Urnamens HERMANN-HÖRMANN zunächst in Form des Anhängens des, wie Sporhan-Krempel es ausdrückt, Zusatzes in Form der Herkunftsbezeichnung VON WIMPFFEN an diesen, wohlgemerkt nicht als Adelsbezeichnung, so wie das von Aubert Des Bois und auch seitens der anderen Autoren der Autorengruppe 1 ab Anbeginn durch das stetig beigegebene VON WIMPFFEN und auch bei der Nennung all der ebenso alle aus dem Adel stammenden Ehefrauen der Stammträger geschieht. Diese im Zuge der Abwanderung nach Nürnberg erfolgte Namenserweiterung vollzog sich in etwa ein Jahrhundert nach dem laut Sporhan-Krempel anfangs des 15. Jahrhunderts geschehenen Weggang des Ahnen SIGMUND HERMANN von Wimpfen nach Augsburg und wie schon gesagt (erst!) in der vierten und nicht schon, wie von Aubert Des Bois und Adepten unrichtigerweise ausgesagt ist, in der zweiten Generation.

Laut Rüdiger Jülch „Die Entwicklung des Wirtschaftsplatzes Wimpfen bis zum Ausgang des Mittelalters“ (1961) ist in einer Eintragung des Heilbronner Urkundenbuches des Jahres 1517 ein „HERMANN HEINRICH VON WIMPFEN, Bürger zu Nürnberg” aufgeführt, dessen Person höchstwahrscheinlich mit HEINRICH HERMANN VON WIMPFFEN identisch ist und was als Indiz dafür gelten könnte, dass dieser – wie sein Vorfahr Sigismund sowie, wie es sich noch zeigen wird, seine direkten und zahlreichen indirekten Nachkommen in mindestens drei Generationen – Handelsmann, sprich Fernkaufmann, gewesen ist. Zwar finden sich in dieser Heilbronner Eintragung der Vor- und Nachname ausgetauscht, ein Umstand, der jedoch in Anbetracht deren bei den laut Sporhan-Krempel urkundlichen Namensnennungen wechselnden Positionierung als unerheblich angesehen werden kann, zumal denn auch die Datierung 1517 in das übernächste Jahr nach der Zuerkennung des Nürnberger Bürgerrechts an den Besagten fällt. Genau so dürfte die wiederum unterschiedliche Angabe des Vornamens von dessen Gattin, hier URSULA bei Stör, dort ANNA bei Sporhan-Krempel, die Glaubwürdigkeit beider Quellen nicht mindern, was bereits aus einer an früherer Stelle gegebenen diesbezüglichen Begründung hervorgeht.

Versucht man, der sich hier aufdrängenden Frage nachzugehen, woher HEINRICH (DES JÜNGEREN) HERMANN (VON WIMPFFEN) Ehefrau stammte und welcher Abstammung diese gewesen ist, und begibt man sich zu diesem Zweck zunächst auf die Suche in Namensverzeichnissen der Stadt (des Zuzuges von Heinrich) Nürnberg deren von ca. dem letzten Viertels des 15. bis zum Ende der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts gegangenen Lebenszeitraumes, so lässt sich deren Mädchenname DACHS oder, wie Stör und auch Sporhan-Krempel schreiben, DAX nirgends finden. Anders ist es jedoch in solchen der Stadt (des Wegzuges von Heinrich) Augsburg. Somit muss man annehmen, dass Heinrich beim Zuzug nach Nürnberg 1512 eher bereits schon verheiratet gewesen ist und die URSULA DAXIN eher aus Augsburg denn aus Nürnberg stammte. Dafür spricht dazuhin der Umstand, dass wir bei der Suche in dem an späterer Stelle und insbesondere in Kapitel H. Kaufbeuren-Augsburger Hörmann maßgeblich herangezogenen zweibändigen Untersuchung von Wolfgang Reinhard (Herausgeber) „Augsburger Eliten des 16. Jahrhunderts Proposographie wirtschaftlicher und politischer Führungsgruppen 1500 – 1620“ (1996) fündig werden, wenngleich, was die dort auffindbaren nicht mehr als drei Personen des Nachnamens DACHS betrifft, jeweils nur dürftige direkte personenmäßige Angaben vorliegen:
Dort stößt man im Namens-Register (nicht unter den in der Prosopographie erscheinenden Angehörigen der Elite) zunächst auf
– a. GEORG DACHS (siehe Lfdnr. 670 und 671): Dieser heiratet 1551 die einer Augsburger protestantischen Patrizierfamilie entstammende SIBILLA LANGENMANTEL; deren Vater ist JOACHIM I LANGENMANTEL (1500 – 1559), welcher 1526 sich mit VERONIKA WELSER (stammend also aus einer Kaufmannsfamilie von Weltgeltung) verheiratet hat und sich 1536 in Frankfurt a. M. beim Schmalkaldischen Bundestag aufhält, d. h. dort als politischer Vertreter der Reichsstadt Augsburg fungiert. Und über Sibillas Bruder JOACHIM II LANGENMANTEL (1528 – 1596) ist zu erfahren, dass er sich 1554 mit REGINA REIHING (Augsburger Kaufmannsfamilie, die 1538 dort ins Patriziat aufgenommen wird) verheiratet hat und Inhaber einer Handelsfirma gewesen ist, die allerdings 1561 in Konkurs geriet. Außerdem ist aufgeführt
– b. BALTASAR DACHS (siehe Lfdnr. 1215): Ob dieser in einem Verwandtschaftsverhältnis zu a und zu c steht, lässt sich nicht eruieren. Dieser erscheint 1595 als Testamentszeuge in Bezugsetzung zur der Augsburger Kaufleutezunft- und Kaufleutestube angehörenden Kaufmanns- und Mehrer-Familie des MARKUS I SITZINGER (1545 – 1623); Näheres über die hohe Rangstellung der sog. Mehrer ist im späteren Kapitel H. Kaufbeuren-Augsburger Hörmann zu finden. Überraschenderweise, da namensgleich mit der Gattin des HEINRICH HERMANN VON WIMPFFEN, stößt man noch auf
– c. URSULA DACHS (siehe Lfdnr. 1253 und 888): Diese ist jedoch mit einem ULRICH II STENGLIN verheiratet gewesen. Über beider Person ist leider nichts Weiteres mehr zu finden. Ausführlich beschriebenen findet sich jedoch deren Ehemannes Bruder namens MARKUS I STENGLIN (siehe insbes. unter Lfdnr. 1252 und 1257). Über diesen ist angegeben, dass er 1494 geboren und am 14. 11. 1559 gestorben sowie protestantischen Glaubens gewesen ist, in Augsburg das Bürgerrecht besessen hat und dort von 1541 bis 1559 als Mitglied der Kaufleutestube nachgewiesen ist. Des Letztgenannten zweitältester Sohn DR. LUKAS STENGLIN (siehe Lfdnr. 1254) heiratete 1551 FELICITAS WALTHER, die einer ausgeprägt dem (auch Fern-)Kaufmannsberuf huldigenden, in der Kaufleutezunft und -stube Augsburg vertretenen und 1538 in Patriziat aufgenommen Familie der WALTHER angehörte. Weil einer der vielen Enkel des HEINRICH und der URSULA eine WALTHERIN geheiratet hat, werden wir im vorgenannten Kapitel H. Kaufbeuren-Augsburger Hörmann auf diese Familie noch ausführlich stoßen!
Wenngleich sich zwischen diesen drei Augsburger Namensträgern des 16. Jahrhunderts GEORG, BALTHASAR und URSULA DACHS ein genealogischer Konnex so wenig wie zwischen diesen und der Gattin URSULA DACHS des von Augsburg gekommenen und sich in Nürnberg 1512 niedergelassenen HEINRICH HERMANN (D. J.) VON WIMPFFEN herstellen lässt, ist man versucht, dies aus dem folgenden Grund dennoch zu tun: Aus den Sachangaben über diese vier Personen gleichen Nachnamens lässt sich bezüglich allen (ausgenommen BALTHASAR, der aber immerhin Kontakte zu Kaufmannsfamilien hoher Rangstellung gehabt hat) die Hinneigung zum gesellschaftlichen Aufstieg mittels Erheiratung von im Kaufmannsberuf tätigen und gesellschaftlich im Aufstieg begriffenen Partnern herauslesen, was eine Parallelität in der Ehe zwischen URSULA DACHS und HEINRICH HERMANN (VON WIMPFFEN) findet!

Der zweitletzte Satz in Sporhan-Krempels Angaben zur Person des vorgenannten Augsburg-Nürnberg-Auswanderers HEINRICH (DES JÜNGEREN), um nun wieder ganz zu diesem zurückzukehren, weist aus, dass dieser mit der Aufnahme in das Nürnberger Bürgerrecht ca. drei Jahre nach seiner Zuwanderung und der im gleichen Jahr 1515 erfolgten Erhebung zum Genannten des Größeren Rats sowie der Einstufung in die Standesgruppe der sog. Ehrbarkeit oder des Zweiten Standes die von ihm dort als solcher erreichbare höchste Sprosse in der Leiter des gesellschaftlichen und politischen Aufstieges in die einige hundert Familien umfassende Gruppe der sog. Zweiten oder Ehrbaren Geschlechter Nürnbergs erreicht hatte. Höher stand dort nur die kleine Gruppe der alteingesessenen sog. Vordersten oder auch Ersten Geschlechter, die sich selbst nach römischem Vorbild ab der Renaissance, d. h. ab ca. dem beginnenden 16. Jahrhundert, auch Patrizier nannten. Diese umfassten zunächst 22, später 26 und schließlich ab 1521 insgesamt 42 Familien, denen (außer ab 1370 in den Kleinen Rat gewählten 8 sog. Genannten der Handwerke) allein Sitz und Stimme im machtpolitisch an der Spitze stehenden sog. Inneren oder Engeren oder auch Kleineren Rat zustand. Wenn Aubert Des Bois vom Eintritt seines FRIEDRICH AUGUST VON WIMPFFEN in den „Senat von Nürnberg” (das französische Wort „Sénat” lässt sich in kein anderes Wort übersetzen) bzw. Wurzbach in seiner I. Stammtafel den schillernden Titel „Senator von Nürnberg” verwendet (siehe darüber im vorangehenden Kapitel C. Leonhard und Heinrich), so könnten diese zwar durchaus an den machtpolitisch und gesellschaftlich bedeutenderen „Kleineren Rat” denken, zumal der Zweitgenannte expressis verbis und damit ganz eindeutig überhöhend auch davon spricht, dass nach ihrer Wohnsitznahme dort „die Familie nahezu drei Jahrhunderte hindurch unter den Patriziern Nürnbergs erscheint”.

Immerhin passt die letztgenannte Formulierung auf alle Fälle zu der Tatsache, dass die Nachkommen des HEINRICH HERMANN (VON WIMPFFEN) der Generation 4 über die nächsten drei Generationen 5, 6 und 7 hinweg von der ihnen in jedem Fall gegebenen Möglichkeit, in diese höchsten Kreise der Ersten sog. patrizischen Geschlechter durch Heirat hineinzugelangen und damit allerhöchstes Ansehen zu genießen sowie immer wieder in hohe bis sehr hohe Stadtämter aufzusteigen und den Besitz und das Sozialprestige mehren zu können, regsten Gebrauch machten. Darauf weist G. E. Waldau, übereinstimmend mit den oben bereits dargelegten Angaben von Sporhan-Krempel, folgendermaßen hin:
„Er (gemeint der jüngere Heinrich) wurde 1515 Genannter des größeren Raths, und seine Nachkommen haben sich bei uns bald mit den besten adelichen und rathsfähigen Familien, den Dörrern, Groland, Pfinzing, Behaim, Kreß, Löffelholz, Tucher u. a. (die Unterstreichungen stellen Hervorhebungen des Verfassers dar) verheirathet und verschwägert.”
Dass der konkret auf sieben Nürnberger Patrizierfamilien bezogene zweite Teil der vorstehenden Feststellung ohne jeglichen Abstrich zutrifft, wird bei der Fortführung des Stammbaums von Stör dadurch evident werden, dass dort, wie schon in Kapitel A. Grundlegendes angekündigt, alle diese Namen Nürnberger Patrizierfamilien sukzessive über die Generationen 5 – 7 hinweg im Zusammenhang mit Eheschließungen von männlichen wie weiblichen Abkömmlingen der HERMANN (VON WIMPFFEN) auftauchen werden. Sicher erscheint auch die aus der raschen Aufnahme in das Bürgerrecht und dem Erscheinen im gleichen Jahr als Genannter des Größeren Rates zu schließende Tatsache, dass Heinrich der Ältere bereits bei seinem Zuzug nach Nürnberg über ein bedeutendes Ansehen sowie ziemliche pekuniäre Mittel und/oder sonstiges Vermögen verfügt haben muss, das er, wie sich noch zeigen wird, im Fernhandel erworben hat.

Was die im Stammbaum aufgeführten sieben Geschwister dieses jüngeren HEINRICH der Generation 4 betrifft, so sollen diese hier im Einzelnen wegen ihrer zusammen mit ihren Ehepartnern großen Fülle nicht aufgeführt werden, zumal deren Namen und Wappenzeichen ja durch Nachschau im Stammbaum Stör (siehe Abb. D 1) ermittelt werden können. Darunter finden sich allein sechs Brüder (4b, 4c, 4e, 4f, 4g, 4h) und nur eine Schwester namens MARIA (4d). Über den unter 4f zu findenden Bruder des jüngeren Heinrich namens HANß (später der Ältere genannt) weiß Sporhan-Krempel die folgende aufschlussreiche und unbezweifelbar richtige Aussage zu machen, welche die Berufstätigkeit sowohl des HEINRICH als auch dessen Bruders HANß als Fernhändler verifiziert: „Heinrichs Bruder (gemeint HANß, bei ihm HANS geschrieben), verheiratet mit einer ANNA (bei Stör BARBARA) LINDERIN (bei Stör LINDENMAIRIN), zog nach Italien und ließ sich 1504 in Venedig nieder. Diese beiden Auswanderungen nach Nürnberg und Venedig sprechen dafür, daß die Hermann Kaufleute, Fernhändler waren.“  An späterer Stelle nennt Sporhan-Krempel diesen Hanß der Generation 4 im Blick auf seine Niederlassung in Venedig den „Italienfahrer“.

Siehe hierzu die

  • Abb. D 4: Der im Stammbaum Stör in der Generation 4 zu findende Bruder des Stammträgers HEINRICH D. J., der sog. Italienfahrer HANß mit seiner Gattin BARBARA LINDENMAIRIN.

Somit hatten die Hermann sich höchstwahrscheinlich ununterbrochen seit ihren Anfängen in Augsburg und gar zuvor schon in ihrem Herkunftsort Wimpfen über die ganze Zeit und alle Generationen hinweg in jenem ebenso lukrativen wie risikoreichen Erwerbsbereich des Fernhandels eingebracht, aus dem – bezogen auf die Freie Reichsstadt Nürnberg – die geflügelte Rede „Nürnberger Tand geht durch alle Land” herausgewachsen ist. Zur Illustration der Bedeutung Nürnbergs als Stadt herausragenden Fernhandels sei ein um 1525/30 entstandener und so mit der von ca. 1485 bis 1532 gegangenen Lebenszeit des HEINRICH HERMANN VON WIMPFFEN, wie er sich jetzt namenserweiternd nannte, korrespondierender Bildausschnitt aus einem frühneuzeitlichen Holzschnitt mit erläuterndem zeitgenössischem Text gezeigt:

  • Abb. D 5: Die Künste. Ausschnitt aus einem Holzschnitt von Georg Pencz von um 1525/30 mit von dem Theologen und Universitätslehrer, Dichter und Begründer der nationalen deutschen Geschichtsschreibung sowie Großen des Humanismus Jacob Wimpheling (∗ 1450 und † 1528 in Schlettstadt im Elsass) stammenden erklärenden Worten.

Die dem Holzschnitt angefügten Worte des JACOB WIMPHELING stellen die Bedeutung Nürnbergs als eine der führenden europäischen Handelsstädte und Stätte zusammenströmenden Reichtums heraus, woraus es sich versteht, warum wohl der jüngere Heinrich gerade Nürnberg als neuen Ort seiner fernkaufmännischen Betätigung ausgesucht hat, nämlich aus der Hoffnung auf Mehrung von Gut und Einfluss und Ansehen. Was den Warenhandel angeht, so war laut dem instruktiven Werk des Franz Prinz zu Sayn-Wittgenstein („Reichsstädte. Patrizisches Leben von Bern bis Lübeck“ – 1965 – ; dort: „Nürnberg“) Nürnberg „die bedeutendste unter den Reichsstädten“, Augsburg hingegen, von dem HEINRICH HERMANN VON WIMPFFEN hergekommen ist, „der bedeutendste Platz der Hochfinanz“. Und in der richtungsweisenden Betrachtung von Michael Dieffenbacher des Jahres 2010 im Historischen Lexikon Bayerns – Lexikon Nürnberg – „Nürnberg, Reichsstadt: Handel“ ist zu entnehmen, dass Nürnberg seine überragende Bedeutung im Hoch- bis Spätmittelalter als überregionaler Groß- und Fernhandelsplatz seiner günstigen geographischen Lage einerseits und der vielseitigen Produktion seines bestentwickelten Handwerks andererseits zu verdanken habe. Die bevorzugten Handelsräume Nürnbergs seien im 14. und 15. Jahrhundert das Gebiet am Ober- und Niederrhein, Flandern, Südfrankreich, Norditalien, Österreich, Böhmen, Ungarn und Polen gewesen; im 15. Jahrhundert habe sich der Handel nach Italien (vor allem nach Venedig) verstärkt und seit dem frühen 16. Jahrhundert seien Spanien und Portugal mit ihren im Entstehen begriffenen überseeischen Kolonialgebieten einbezogen worden. Bis ins frühe 16. Jahrhundert sei der Nürnberger Handel vornehmlich von den dortigen patrizischen Familiengesellschaften als Messehandel unter Bevorzugung der Messen in Linz, Nördlingen, Frankfurt a. M., Naumburg und Leipzig, aber auch Genf, Lyon und Antwerpen ausgeübt worden. Die Nürnberger Kaufleute importierten einerseits Waren zur Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Nahrungs- und Bekleidungsmitteln sowie Luxuswaren und belieferten die Nürnberger Handwerker mit den notwendigen Rohstoffen (Metallen, Wolle, Farben) und exportierten andererseits die in der Stadt hergestellten Produkte bester Qualität (insbesondere Metallwaren aller Art, Textilien, Waffen). Zudem übten die Kaufleute die internationale Verteilerrolle als Zwischenhändler aus. Zum von den im Umgang mit dem Geld erfahrenen Fernkaufleuten ausgeübten Handel kamen wachsend Finanzgeschäfte. In Ermangelung von direkt auf die Person des HEINRICH HERMANN (VON WIMPFFEN) und seines Bruderas HANß bezogenem Bildgut sei hier ersatzweise eine zu diesen beiden Handelsleuten berufsmäßig passende Bilddarstellung eingefügt, die der o. a. handelshistorischen Betrachtung von Michael Dieffenbacher entnommen wurde:

  • Abb. D 6: Nürnberger Kaufmann, 1426; dessen Metier erkennbar an der am Gürtel befestigten großen Geldtasche sowie den ihn umgebenden Warenbehältnissen (Fass, Säcke, Schnürbündel, mächtige Spanschachteln); Druck nach einer Darstellung im Hausbuch der Mendelschen Zwölfbrüderstiftung, Band 1, Nürnberg 1426 – 1549.

Hinzu trat dann vor allem noch das vielseitige Engagement gewisser Nürnberger Fern- und Großhändlerfamilien in fast allen europäischen sog. Montanrevieren als Unternehmer oder Erzhändler: So waren es zunächst schon ab dem 14. Jahrhundert neben zwei anderen solchen insbesondere die STROMER, welche die Eisenerzförderung in der dem großen Nürnberger Reichsstädtischen Landgebiet ostwärtig sich anschließenden Oberpfalz, dem „Ruhrgebiet des Mittelalters“, über die 1387 geschlossene „Oberpfälzer Hammereinung“ dominierten. Dieser fügten sich in den nachfolgenden drei Jahrhunderten mehr oder minder erfolgreich und dauerhaft zahlreiche weitere Nürnberger Patrizierfamilien an, indem sie an den Wasserläufen des umfänglichen Nürnberger Landgebietes eine stattliche Zahl von sehr effektiven sog. Hammermühlen errichteten und betrieben. Diese dienten nicht nur der Erzeugung der unentbehrlichen Metalle wie vor allem Eisen und Kupfer, dazuhin preiswerter wie qualitätvoller Messer, Nadeln, Nägeln, Stiften, jetzt durch Schmieden per Wasserrad statt mühsam per Menschenhand sowie Draht- und Drahterzeugnissen durch Ziehen u. ä. m., auch zur massenhaften Herstellung von für das Nachrichtenwesen der Zeit schon unentbehrlich gewordenen Papier aus Lumpen und Stoffresten (Hadern) statt bisher dem aus Tierhäuten hergestellten teuren Pergament; hinzu kamen Glaserzeugnisse wie Spiegel und Fensterscheiben. Vielfach wurde diesen Hammermühlenplätzen bzw. den Orten derselben reputierliche bis schlosshafte Land- und Sommersitze angefügt. Nicht im Einzelnen zu reden darüber, wie andere Nürnberger Patrizierfamilien, darunter z. B. die oben erwähnten – Mischkonzerne für Fernhandel, Bergbau und Hüttenwesen betreibenden – BEHAIM und noch mehr die TUCHER, im 15./16. Jahrhundert sich in den Bergwerkrevieren Salzburgs, Kärntens und der Steiermark und in gewissen Kupferrevieren Thüringens und Böhmen sowie in Silberminen des Erzgebirges und schlesischen Goldrevieren beherrschend betätigten oder auch Zinnober und Quecksilber aus Bergwerken Sloveniens nach Antwerpen und Lyon verhandelten..

Wichtig zu wissen ist noch folgendes Weitere:
Die Betätigung der Hermann von Wimpffen als Fernhändler wird in der Weiterführung des Stammbaumes fortdauern. Man ist im Blick auf den Fernhändler-Beruf vom Bruder des HEINRICH namens HANS (bei Stör HANß geschrieben) zwar versucht, die von diesem erheiratete BARBARA oder ANNA LINDER (bzw. LINDENMAIRIN) der aus Posen stammenden Fernhändler-Familie der LINDNER zuzuweisen, aus der die Tochter des Posener Fernhändlers CHRISTOPH LINDNER namens SABINA 1585 den als Schöffe am Nürnberger Bauerngericht und später als sog. Alter Genannter des Kleinen Rates amtierenden PAUL I. PFINZING (1554 – 1599) zur Frau genommen hat. Die Divergenz insbesondere des Nachnamens (Sporhan-Krempel: LINDER; Stör: LINDENMAIRIN = LINDENMAIR; obiger Zielname: LINDER) lässt denn doch Zweifel an der Richtigkeit dieser Zuordnung aufkommen. In der auf das 16. und beginnende 17. Jahrhundert bezogenen Proposographie von Wolfgang Reinhard finden sich in Augsburg sowohl eine Reihe LINDENMAIR als auch ganz wenige LINDER sowie auch einige LINDNER, die immerhin alle ausnahmslos, männlich wie weiblich, im Konnex zu vermögenden Augsburger Kaufleuten stehend auszumachen sind. Unter den LINDENMAIR sticht heraus (siehe Lfdnr. 708) ein Augsburger Bürger und Firmeninhaber namens JAKOB LINDENMAIR, geb. 1553, der von 1580 bis 1584 als Mitglied der Augsburger sog. Kaufleutestube nachgewiesen ist. Demnach dürfte die Angeheiratete von ihrer Herkunft, ob sie nun (so nach Stör) BARBARA LINDENMAIR(IN) oder (so nach Sporhan-Krempel) ANNA LINDER hieß, zu ihrem als Fernhändler tätigen Gatten, gepasst haben. Zwar differiert auch der von Spör gegenüber jenem von Sporhan-Krempel angegebene Vorname derselben, was jedoch seine plausible Erklärung bereits anlässlich früher schon mehrfach aufgetretener gleicher Fälle gefunden hat. Dass sich HANS oder HANß in die Lagunenstadt Venedig begab, zeigt dessen Aufstiegswille wie Risikobereitschaft und Lernwille; denn Venedig war nicht nur Handelsdrehscheibe für den Mittelmeerraum, sondern bot beste Möglichkeiten für eine fundierte Ausbildung im Finanz- und Bankenwesen und vor allem auch im Metallgeschäft. Wir werden im Folgekapitel E. Sybilla und Wilhelm auf die hohe Bedeutung Venedigs für den Fernkaufmannstand zurückkommen.

Dass die Autoren der Gruppe I als Stammherr ihrer Generation IV anstelle des vorstehend beschriebenen HEINRICH DEM JÜNGEREN (ca. 1485 bis 1532), wiederum in völliger Abweichung von denen der Autorengruppe II und abermals der Realität entbehrend, aufführen, nämlich als JEAN (I.) DE bzw. HANS I. VON WIMPFFEN (1418 – 1491), so soll dies hier im Einzelnen nicht zur Sprache kommen; denn ob seiner Besonderheit ist diesem das übernächste Kapitel I. Mysteriöser Hans gewidmet.