Z. Rück- und Weiterschau

Wie – kritische Rückschau – der namhafte hochdekorierte, auf die Erforschung des Adels gerichtete, Genealoge CONSTANTIN VON WURZBACH  (1818 – 1893) in seinem Spezialwerk des Jahres 1888 „Die Freiherren und Grafen von Wimpffen“ deren Generationen I bis VIII durchgängig falsch benamt und umschreibt, darüber hinaus deren Generation IX höchst fehlerbesetzt darstellt, wobei er ältere genealogische Darstellungen des 18. und 19. Jahrhunderts, die diesem Geschlecht unstatthafterweise sogar eine Reihe den Adelsnamen VON WIMPFFEN tragender sog. vorurkundlicher Vertreter des 10./11. bis 14. Jahrhunderts zuschreiben, unkritisch und teilweise noch verstärkend übernimmt; und was dazuhin – Versuch wegweisender Weiterschau unter Bezugsetzung zu den Zielorten – der Von-Wimpffen-Forschung der Zukunft noch an vielem unklar Gebliebenem und Lückenhaftem zu erhellen bleibt.

Am Schluss des vorstehenden Kapitels Y. Georgs-Zweig sind wir in die Generation 17d eingetreten und haben wir mit der Lebensbeschreibung des dieser angehörenden DR. HANS HERMANN FREIHERRN VON WIMPFFEN sowohl die Gegenwart als auch unseren gedanklichen Ausgangspunkt erreicht. Damit erscheint die bislang mit 25 und damit fast allen Buchstaben des Alphabets gekennzeichnete Wanderung durch die Generationen des HERMANN-VON WIMPFFEN-GESCHLECHTES beendet. Natürlich musste beim Gang durch die Zeitläufte mit der Vorstellung der ebenso langen wie breitgefächerten Ahnenreihe desselben sowohl eine Begrenzung auf die wichtigsten Glieder als auch die Setzung von Schwerpunkten mit erstrangigem Blick auf jene erfolgen, die in engerem Zusammenhang mit der Stadt Wimpfen stehen:

  • Somit genoss innerhalb der Abfolge dieser stattlichen Anzahl von kürzeren und längeren sowie da und dort überlang erscheinenden Kapiteln der im hessischen Exklavenstädtchen Wimpfen der zweiten Hälfte der 1880er und beginnenden 1890er Jahre, wenngleich nur wenig mehr als ein halbes Jahrzehnt, dort niedergelassen gewesene WILHELM VON WIMPFFEN (1820 – 1879) mit Angehörigen, außerdem dessen Vater FRIEDRICH WILHELM (1784 – 1845), der Begründer der sog. Württembergischen Nebenlinie, dazuhin bevorzugt noch dessen ungeratener und Stoff für eine reiche (teils triviale) Literatur bietender Enkel ROBERT VON UNGERN-STERNBERG alias ROMAN UNGERN VON STERNBERG (1886 – 1921) ganz besondere Zuwendung.
  • Dass daneben auch noch dem Vetter des vorgenannten Wilhelm von Wimpffen, nämlich dem französischen „SEDANGENERAL” EMMANUEL FÉLIX DE WIMPFFEN (1811 – 1884), ein noch sehr viel größerer Raum gewährt worden ist, geht erstrangig darauf zurück, dass diese Arbeit aus der Schaffung des auf den Zeitraum von 1870 – 1918 und damit in ihren Anfängen auf den Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 und das daraus hervorgegangene Werden des Deutschen Kaiserreiches herausgewachsen ist. Mitantrieb hierfür hat auch das zwischen der Württembergischen Nebenlinie und HELMUTH VON MOLTKE, dem Bezwinger dieses „Sedangenerals”, bestehende Verwandtschaftsverhältnis gebracht.
  • Ins Auge springt auch die Tatsache, dass dem zwei Jahrhunderte älteren JOHANN FRIEDRICH VON WIMPFFEN (1615 – 1668) als dem, wie es sich – entgegen den vom I. und II. Stammbaum des Constantin von Wurzbach gegebenen Klassifikationen – herausgestellt hat, Ahnherren sowohl (über dessen Sohn GEORG ABRAHAM) des sog. Älteren Hauptastes wie auch (über dessen Sohn JOHANN CARL) des sog. Jüngeren Hauptastes und überdies Ersterringer der Adelseigenschaft, breitester Raum zugestanden worden ist. Das erklärt sich daraus, dass diese zentrale Schlüsselperson der Von Wimpffen von den führenden Alt-Genealogen sträflich vernachlässigt bis aus dem Angedenken gestrichen und bislang deren erstrangige Bedeutung nur in der provinziellen Fachliteratur durch Georg Ernst Waldau (1787) und Dr. Lore Sporhan-Krempel (1981/84) behandelt worden ist. Somit erschien dessen intensive Herausstellung überfällig.
  • Und auch außergewöhnlich viel Platz wurde Johann Friedrichs ein starkes Jahrhundert später gewirkten Urenkel FRANÇOIS LOUIS DE bzw. FRANZ LUDWIG VON WIMPFFEN (1732 – 1800) eingeräumt, der ja der Begründer des sog. Franzens-Zweiges gewesen ist und dessen große Nachkommenschaft sich im 18./19. Jahrhundert über zahlreiche Staaten Europas wie auch die Länder des Heiligen Römischen Reiches bzw. des Deutschen Bundes ausgebreitet hat, wozu auch die Grafen von Wimpffen sowie die mit diesen durch Einheirat doppelt verbundene „Württembergische Nebenline” gehören. Befördernd trat noch der Umstand hinzu, dass dessen Selbstbiografie des Jahres 1788 in ihrer Bedeutung als Quelle sowohl des Werdens des Geschlechtes an sich (wenngleich diesbezüglich massivst zu hinterfragen) als auch dessen über vielerlei Herrschaftsbereiche gegangene Hinwendung zum Militärmetier bislang unerschlossen geblieben ist und somit der Offenlegung dringend bedurfte.
  • Dass darüber hinaus auch der GEORGS-ZWEIG und vor allem dessen Linie der WIMPFFEN-MOLLBERG eine fast lückenlose Zuwendung fand, versteht sich daraus, dass diesem DR. HANS HERMANN FREIHERR VON WIMPFFEN (geb. 1934 in Budapest) angehört, dessen Person natürlich im Hinblick auf seine in den beginnenden 1980er Jahren erfolgte Niederlassung in Bad Wimpfen am Neckar und zudem auf seinen Rang des gegenwärtig führenden Erforschers der Geschichte seines Geschlechtes Anfang und Ende dieser Arbeit gilt.

Dass nach dem Durchlaufen von insgesamt 19 Generationen der Von Wimpffen (siehe am Ende des Kapitels Y. Georgs-Zweig das Erreichen der Generation 19c der Gegenwart) nunmehr noch ein den letzten Buchstaben des Alphabets tragendes Kapitel Z zur Verfügung steht, kommt mir bestens zupasse. Denn schlussendlich gilt es nunmehr noch, wie bereits vor allem im auslaufenden Kapitel I. Mysteriöser Hans herausgestellt, die von den Autoren des 18. und 19. Jahrhunderts übereinstimmend aufgeführten sog. vorurkundlichen Vertreter des Von-Wimpffen-Geschlechts einer ebenso gründlichen wie kritischen Betrachtung zu unterziehen. Gemeint sind damit all jene Personen, die zeitlich vor dem in Kapitel B. Sagenahn behandelten Ahnherren des 14. Jahrhunderts namens SIGISMUND HEEREMANN bzw. SIEGMUND HEEREMANN VON WIMPFFEN (nach Wurzbach und Vorgängern) oder SIGMUND HÖRMANN VON WIMPFFEN (nach Stör) bzw. richtigerweise SIGMUND HERMANN (nach Sporhan-Krempel), bereits schon im 11. oder gar schon im 10. Jahrhundert existiert und den Adelsnamen VON WIMPFFEN getragen haben und verwandtschaftliche, sprich blutsmäßige, Vorläufer desselben und seiner Nachfahren gewesen sein sollen. Auf deren fragestellende kritische Erwähnung verzichten zu wollen, hieße, die grundlegende Regel historischer Forschung, nämlich die Suche nach der Wahrheit, zu missachten!

Somit sei hier nun zunächst zusammenfassend dargestellt, was bei den an früherer Stelle zur Gruppe I zusammengefassten Autoren, eingeschlossen die bereits mehrfach diesbezüglich zitierte Autobiographie des FRANÇOIS LOUIS DE WMPFFEN sowie über die Anfänge der VON WIMPFFEN (Falsches!) zu lesen steht:
(Anmerkung: Die hier wie auch in der sich anschließenden Reihe zitierter Textstellen vorgenommenen Unterstreichungen und teilweise auch Schreibung in Großbuchstaben hauptsächlich von Namen und auch Zeitangaben etc. stellen in der Regel Hervorhebungen des Verfassers dar, die helfen sollen, die weitgehende inhaltliche Übereinstimmung dieser Aussagen in ihrer Gesamtheit zu erkennen.)

1. Den diesbezüglichen Anfang machte der schon vielfach zitierte FRANÇOIS-ALEXANDRE AUBERT (DE LA CHESNAYE) DES BOIS in Band 12 seines „Dictionaire de la Noblesse contenant les généalogies, l’histoire et la chronologie des familles nobles de France, l’explication de leurs armes et l’état des grandes Terres du royaume” (Paris 1778). Denn einleitend ist dort in apodiktischer Art und Weise ohne jede Beweisführung Folgendes konstatiert:
– Zunächst am Ende der Seite 830 in den letzten 7 Zeilen:
„WIMPFFEN: Cette Maison, l’une des plus anciennes du Cercle de Soabe,
porte le nom de la ville impériale de Wimpffen, sur le Necker, qui le
lui a donné; ce qui fait remonter son origine à l’époque des Fiefs.”

Und erklärend wird in etwas kleinerer Schrift hinzugesetzt:
 „Elle a pris, dès ce temps-là, ses alliances dans les plus nobles Maisons de
la Suabe & de la Franconie. Elle possédoit dans cette partie de l’empire des
biens considérables; mais elle en a été dépouillée dans les différentes guerres
qui ont agité cette partie de l’Allemagne.”
-Fortsetzend wird am Anfang der Seite 831 in den ersten 4 Zeilen konkret hingewiesen auf:
„HERMANN DE WIMPFFEN, dont il existe encore une Médaille, le distingua au
dernier Tournois de Magdebourg; mais la filiation suivie de cette Maison, de
légalement prouvée, ne commence qu’à SIGISMOND-HERMANN, dont nous allons
parler.“
Siehe hierzu den französischen Originaltext in der

  • Abb. Z 1: Der Anfang des in der oben genannten Genealogie des François Louis (de la Chesnaye) des Bois (1787) dem Ursprung der (DE) WIMPFFEN geltenden Textes.   

Übersetzt (und das Wesentliche jetzt durch Unterstreichung herausgehoben): WIMPFFEN: Dieses Haus, eines der ältesten im Schwäbischen Kreis, trägt den Namen der Reichsstadt Wimpffen am Neckar, die ihm diesen gegeben hat; dieses führt sich auf die Zeit des Lehenswesens zurück. – Dieses ist schon in der damaligen Zeit seine Verbindungen mit den edelsten Häusern Schwabens und Frankens eingegangen. Es besaß in diesem Bereich des Reiches beträchtliche Güter. Aber es ist deren in den verschiedenen Kriegen, die diesen Teil Deutschlands beunruhigt haben, beraubt worden.
HERMANN VON WIMPFFEN, von dem noch eine Medaille
(oder auch: Gedenkmünze) existiert, die ihn beim letzten Turnier von Magdeburg auszeichnete; aber die nachweisbare Abstammungsfolge dieses Hauses beginnt erst bei SIGISMUND-HERMANN , über den wir nun sprechen.”

2. Wie bereits schon in Kapitel P. Zweiggründer Franz Ludwig kritisch angesprochen, steht in der rund ein Jahrzehnt später veröffentlichten Selbstbiografie dieses FRANÇOIS LOUIS DE WIMPFFEN des Titels „La vie privée et militaire du Général Baron de Wimpffen” aus dem Jahr 1788 und damit in einem von einem Angehörigen des Geschlechtes der Von Wimpffen selbst geschriebenen Werk folgendes Ähnliche bis Identische und dazuhin Reichlichere – insbesondere, was die hier im Gegensatz zum vorangehenden Autor gegebenen Zeitangaben betrifft – über die frühe Geschichte desselben auf den Seiten 2 bis 4 zu lesen:
„Ma famille, originaire de la Suabe, y possédoit déjà au commencement du dixieme siecle les villes, aujourd’hui libres et impériales, de Wimpffen, sur le Necker. Cette possession fut vendue par Dagobert de Wimpffen au chapitre de Worms, pour 1300 marcs d’argent, somme qui équivaloit alors à un demi-million d’ècus de nos jours, sous la restriction qu’Arnould de Wimpffen, frere de Dagobert, seroit élu évêque: ce qui fut fait en 1044, où il succéda au second degré à Hatzego, comte de Nassau.- Conrad de Wimpffen, qui étoit en 1329 chanoine au même chapitre, ayant consenti que ce domaine fût cédé à l’empereur et à l’empire, ce fut vainement que ses deux neveux, qui furent mariée, l’un à Gabrielle de Waldsée ou de Colloredo, et l’autre à Marie de Schevazenberg, reclamerent le patrimoine de leurs ancêtres; … .“

Siehe hierzu wiederum den französischen Originaltext in

  • Abb. Z 2: Beschreibung des Franςois Louis de Wimpffen der Herkunft seiner Familie in seiner Selbstbiografie des Jahres 1788 auf den Seiten 2 bis 4.

Zu Deutsch:
„Meine Familie, aus Schwaben stammend, besaß dort bereits am Beginn des 10. Jahrhunderts die heutigen freien Reichsstädte Wimpffen am Neckar. Dieser Besitz wurde von Dagobert von Wimpffen dem Domkapitel zu Worms für 1300 Mark Silber, eine Summe, die heute einer halben Million Taler entspricht, unter dem Vorbehalt, dass Arnold von Wimpffen, der Bruder von Dagobert, zum Bischof gewählt würde: dies erfolgte 1044, wo er in zweiter Stufe auf Hatzego, Graf von Nassau, folgte.- Conrad von Wimpffen, der 1329 Domherr desselben Kapitels war und zugestimmt hatte, sein Besitztum an den Kaiser und das Reich abzutreten, bemühte sich vergeblich, dass seine beiden Neffen, die verheiratet waren, der eine mit Gabriele von Waldsee oder von Colloredo, der andere mit Maria von Schwarzenberg, das Patrimonium ihrer Vorfahren zurückforderten; .“ 

3. Und inhaltlich ebenfalls gleich, wenn auch kurzgefasst, berichtet 1853, d. h. weitere 65 Jahre später, ERNST HEINRICH KNESCHKE in „Die Grafenhäuser der Gegenwart in heraldischer, historischer und genealogischer Beziehung, Band 12”, Seite 676, und genau so wieder 1870, wie folgt:
Grafen v. Wimpffen … Sehr altes schwäbisches Geschlecht, welches zur reichsunmittelbaren Ritterschaft Schwaben, Canton Ortenau, gehörte, und dem Craichgau entsprossen ist. Die Heermann v. Wimpffen oder Wümpffen tauchen aus dem Dunkel der Zeit in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts auf: Dagobert verkaufte die beiden Neckarstädte: Wimpfen am Berge und Wimpfen im Thale dem Hochstifte Worms mit der Bedingung, dass sein Bruder Arnold zum Bischof desselben erwählt wurde, wie 1044 geschah. Die ununterbrochene Stammreihe beginnt mit Sigmund Heeremann v. Wimpffen, Herrn auf Brixenstein, Zabietstein, Ebershausen etc. in Schwaben, Kaiser Carls IV. Feldobersten, welchem der Kaiser 1373 auf dem Reichstage zu Speier den eigenhändigen Ritterschlag ertheilte, … .”

4. Und im selben Jahr 1853 schreiben sehr viel ausführlicher CHRISTOPH CELLARIUS und JULIUS GERHARD GOLDTBEEG in „Genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser” (Gotha, Verlag Perthes), Seite 539/540, Folgendes:
WimpffenSchwäbisches Geschlecht, das zur reichsunmittelbaren Ritterschaft in Schwaben, Canton Ortenau, gehörte und dem Craichgau entsprossen war.- In jene graue Vorzeiten der deutschen Geschichte, wo es weder Chroniken noch Urkunden gab, verliert sich der Ursprung der Heeremann von Wimpffen (oder Wümpffen, wie sie sich auch vor Zeiten geschrieben), und nur in nebelhaften Gestalten tauchen einzelne Ahnen daraus hervor. Der früheste bekannte Stammherr, den uns die Tradition aus diesem Geschlechte aufbewahrt hat, ist der Verkäufer der beiden Neckarstädte Wimpffen ‚am Berge’ und ‚im Thale’ im damaligen Craichgau gelegen, nämlich Dagobert v. W. , der diese Städte um 1300 Mark Silber dem Hochstifte Worms unter der Bedingung verkaufte, daß sein Bruder Arnold zum Bischof desselben gewählt würde; dieser folgte denn auch in Erfüllung der gestellten Bedingung im Jahr 1044 dem Bischofe Hatzego von Nassau. Ferner werden noch aus jener Zeit genannt: Conrad v. W. , ebenfalls Canonicus des Wormser Capitels, der im J. 1329 in die Abtretung der beiden Städte an Kaiser und Reich einwilligte, und dessen zwei Neffen, der eine mit Gabriele geb. von Wallsee (Colloredo) , der andere mit Marie geb. von Schwarzenberg vermählt, welche erfolglose Versuche zur Rückgewinnung des Patroziniums machten. Endlich erscheint noch ein anderer Heeremann von Wimpffen, von dem noch eine auf das letzte Magdeburger Turnier geprägte Medaille besteht.- Die ununterbrochene und urkundlich erwiesene Stammreihe des Hauses beginnt indessen erst mit Sigmund Heeremann von Wimpffen, Herrn von Brixenstein, Zabietstein, Ebershausen etc. in Schwaben und Kaiser Karls IV. Feldobersten.”

5. Und auch ganz ähnlich weiß CONSTANTIN VON WURZBACH weitere 35 Jahre später im Eröffnungs-Kapitel seines einschlägigen Werkes „Die Freiherren und Grafen von Wimpffen … ” des Jahres 1888 des Titels „Zur Genealogie der Freiherren und Grafen von Wimpffen” auf Seite 3 über die, wie er sagt, in die „vorurkundliche Zeit” gehörenden Träger des Namens Wimpffen in ausführlichster Form Folgendes zu berichten, wobei er abschließend noch allerlei eigentlich gar nicht Dazugehöriges beigibt:
(Anmerkung: Die meisten Zielbegriffe sind bei diesem durch Fettdruck oder Sperrdruck wiedergegeben, werden aber hier in Fortsetzung der oben begonnenen Hervorhebung verändert durch Unterstreichung gekennzeichnet, ausgenommen die nicht wenigen Schluss-Angaben der zweitgenannten Textpartie, welche die angezielten Namensträger gar nicht berühren.)
„Das Geschlecht der Wimpffen oder Wümpffen , wie es sich vor Zeiten geschrieben, ist sehr alt, urkundlich aber lässt es sich nur bis in die erste Hälfte des elften Jahrhunderts zurückführen, in welcher Dagobert die beiden Neckarstädte Wimpfen am Berge und Wimpfen im Thale um 1300 Mark Silber dem Hochstifte Worms unter der Bedingung verkaufte, daß sein Bruder Arnold (Nr. 3) zum Bischof von Worms gewählt werde. Sie sind demnach ein schwäbisches Geschlecht, das zur reichsunmittelbaren Ritterschaft in Schwaben Canton Ortenau gehörte und aus dem Craichgau stammte. Wir gedenken dieses Umstandes und noch anderer Träger dieses Namens, welche in die vorurkundliche Zeit gehören, auch in der Uebersicht der besonders denkwürdigen Sprossen des Hauses Wimpffen bei den Namen Arnold, Conrad, Heeremann. Der erste Wimpffen, von welchem sich eine ununterbrochene Stammesfolge dieses Geschlechtes bis auf die Gegenwart fortführen läßt, ist Sigismund Heeremann (38), mit welchem auch unsere I. Stammtafel anhebt.”
Über Arnold und dessen Einsetzung in das Amt des Bischofs von Worms CONSTANTIN VON WURZBACH innerhalb dessen unter Nr. 3, Seite 5 und 6,  dargestellten Lebenslaufes Folgendes (teilweise über das von den vorstehend zitierten Autoren Hinausgehende):
Arnold gehört zu den frühesten bekannten Sprossen dieser Familie (gemeint die Von Wimpffen), welche die beiden im damaligem Craichgau gelegenen Städte Wimpfen am Berge und Wimpfen im Thale besaß, bis Dagobert von Wimpffen sie um 1300 Mark Silber dem Hochstifte Worms unter der Bedingung verkaufte, dass sein Bruder, eben dieser Arnold, zum Bischofe desselben gewählt würde, was denn auch 1044, nach dem Tode des 15. Bischofs Hatzego von Nassau, sofort in Erwägung gezogen wurde. Allein es gelang dem Kaiser (Heinrich III.), vorher noch seinen Kanzler Adelger auf diesen Bischofsstuhl zu bringen, so daß der Domherr Arnold von Wimpffen erst fünf Monate später nach Adelgers frühem Tode, als der 17. Wormser Bischof die vertragsmäßig gewährleistete Inthronisation empfangen konnte. Arnold regierte 20 Jahre und 8 Monatebis 1065 – während welcher Zeit, 1048, eine Papstwahl zum Worms in seinem Beisein stattfand, als welcher der Graf Bruno von Dachsburg als Leo IX. hervorging. 1052 kam dieser Papst nochmals mit vielen Bischöfen und Fürsten nach Worms, um mit Kaiser Heinrich  III. zu einer Besprechung zusammenzutreffen und daselbst das Weihnachtsfest zu begehen. – Die Chronik des Wormser Hochstiftes nennt noch einen Conrad von Wimpffen als dessen 18. Probst, welcher 1329 gewählt, noch im selben Jahre starb. Er soll während seiner Regierung in die Abtretung der beiden erwähnten Städte an Kaiser und Reich gewilligt haben. Seine beiden Neffen, von denen der eine mit Gabriele geborenen von Wallsee (Colloredo), der andere mit Marie geborenen von Schwarzenberg vermält war, machten später jedoch erfolglose Versuche zur Rückgewinnung des Patrimoniums. Dieser Conrad von Wimpffen ist aber nicht mit Conrad Wimpina, der auch als Conrad von Wimpfen genannt erscheint, zu verwechseln. Letzterer der eigentlich Conrad Koch oder Cocus hieß, um 1460 zu Buchheim geboren und im Kloster Ammerbach am 17. Mai 1531 gestorben ist, warb ein berühmter Canonist, Doctor der Theologie, anfänglich zu Leipzig, dann zu Frankfurt a. d. Oder und Domherr zu Brandenburg und Havelberg. Er schrieb Theologisches und Poetisches, und steht sein Leben beschrieben in dem von Christ. Gotth. Wilisch herausgegebenen ‚Commentarius poeticus de Alberti animosi Saxonum ducis expeditionibus bellicis autore Conrad Wimpina’ (Altenburg 1725, 8o).”
Und in Wurzbachs Lebenslauf Nr. 2, Seite 10,  heißt es, was auch jeweils am Schlusse schon von AUBERT DES BOIS, FRANÇOIS LOUIS DE WIMPFFEN sowie CELLARIUS-GOLDTBEEG angesprochen ist, ergänzend sowie konkretisierend:
Heeremann von Wimpffen fällt noch in eine Zeit zurück, welche vor jener liegt, mit der unsere Stammtafel anhebt. Heeremanns Name hat sich durch eine auf das letzte Magdeburger Turnier 1036 geprägte Medaille erhalten. Dieses Turnier ist besonders deshalb bemerkenswerth, weil auf demselben eine hübsche, aber feile Dirne als Preis ausgesetzt war.

Wenn man nunmehr die von den vorgenannten fünf Autoren aufgeführten Spuren frühester bis früher sog. laut Von Wurzbach vorurkundlicher Vertreter der Von Wimpffen, die vom beginnenden 10. bis zum ausgehenden 14. Jahrhundert und damit über volle fünf Jahrhunderte reichen, in Zusammenfassung aller Angaben derselben in chronologischer Reihenfolge vergleichend zusammenstellt, so ergibt sich folgendes großteils in sich übereinstimmendes (doch falsches!) Zeit-, Zahlen-, Namens- und Faktenbild:

  • Das Haus Wimpffen, eines der ältesten im Schwäbischen Kreis, habe seinen Namen von der Reichsstadt Wimpfen am Neckar erhalten, führe seinen Ursprung in die Zeit des Lehenswesens zurück, sei damals Verbindungen mit vielen Adelshäusern Schwabens eingegangen und habe in diesem Bereich beträchtliche Güter besessen; doch sei es dieser in den verschiedenen Kriegen, die diesen Teil Deutschlands heimsuchten, beraubt worden. So AUBERT DES BOIS (1778).
  • Seine aus Schwaben stammende Familie, so stellt ein Jahrzehnt später FRANÇOIS LOUIS DE WIMPFFEN (1788) in seiner Selbstbiografie präziser fest, habe die beiden nunmehrigen freien Reichsstädte Wimpfen am Neckar schon zu Beginn des 10. Jahrhunderts besessen und (anders als der von deren Verlust durch Kriege redende Aubert Des Bois) berichtet er weiter, dass ein Dagobert von Wimpffen diese dem Domkapitel zu Worms für 1300 Mark Silber, unter dem Vorbehalt, dass sein Bruder Arnold von Wimpffen zum Bischof von Worms gewählt würde, was auch 1044 in zweiter Folge nach Hatzego, Graf von Nassau, erfolgt sei. Dieser Verkauf wird denn auch genau so von KNESCHKE (1853 und 1870) und CELLARIUS-GOLDTBEEG im GOTHA (1853) erwähnt und erfährt dann eine Erweiterung von WURZBACH (1888) durch die folgenden Sachverhalte: Es sei die Ernennung des Arnold, des Bruders von Dagobert, zwar in Erwägung gezogen worden, doch sei es dem Kaiser (Heinrich III.) gelungen, vorher noch seinen Kanzler Adelger auf den Bischofsstuhl zu bringen. Durch dessen frühen Tod hätte jedoch Arnold schon 5 Monate später als 17. Wormser Bischof die vertragsmäßig gewährleistete Inthronisation empfangen. Arnold habe 20 Jahre und 8 Monate – bis 1065  regiert.
  • Alle die vorgenannten Autoren (außer FRANÇOIS LOUIS DE WIMPFFEN) weisen die Von Wimpffen des Weiteren in das 11. Jahrhundert dadurch hinein, dass sie von einem (offenbar RittersmannHeeremann von Wimpffen reden, von dem eine diesen auszeichnende Medaille des letzten Magdeburger Ritterturniers existiere, das WURZBACH dem Jahr 1036 zuordnet und bei dem eine hübsche, aber feile Dirne als Preis ausgesetzt gewesen sei.
  • Was die von AUBERT DES BOIS und dann auch von FRANÇOIS LOUIS DE WIMPFFEN angegebene Herkunft aus und Hinweisung des Hauses Wimpffen zu Schwaben und Franken betrifft, so erweitern die nachfolgenden Autoren sukzessive diese Angabe, indem sie übereinstimmend von der Lage Wimpfens im Kraichgau und Zugehörigkeit desselben zum Schwäbischen Kreis, Ritterkanton Ortenau, sprechen.
  • Zusammen mit FRANÇOIS LOUIS DE WIMPFEN und dem GOTHA weiß WURZBACH noch das folgende weitere, die Besitzgeschichte von Wimpfen am Neckar durch die Von Wimpffen betreffende Ereignis des zweiten Viertels des 14. Jahrhunderts zu berichten: Im Jahr 1329 wurde, wie die Chronik des Wormser Hochstifts ausweise, ein Conrad von Wimpffen zu dessen 18. Probst gewählt, der aber noch im selben Jahr starb. Dieser soll während seiner Regierung in die Abtretung von Wimpfen am Berg und Wimpfen im Tal (aus der Hand des Hochstifts Worms) an Kaiser und Reich eingewilligt haben. Zwei (nicht benannte) Neffen desselben, wovon der eine mit Gabriele geborenen von Wallsee (Colloredo), der andere mit Marie geborenen von Schwarzenberg verheiratet gewesen sei, machten später (man kann annehmen ca. 1330/40vergebliche Versuche, das Patrimonium (über Wimpfen am Berg und im Tal) zurückzugewinnen.
  • WURZBACH schließt, konform gehend mit AUBERT DES BOIS und KNESCHKE, seine Hinweise auf die angeblich frühesten Vertreter der Von Wimpffen mit der Feststellung, der erste Wimpffen, von welchem sich eine nachweisbare ununterbrochene Stammesfolge bis auf die Gegenwart fortführen lasse, sei – der am Anfang dessen I. Stammtafel aufgeführte und mit dem Sterbejahr 1393 versehene – (gemeint: Sigismund) Heeremann von Wimpffen.

Des Letztgenannten Lebensgang wurde bereits in Kapitel B. Sagenahn ausführlichst dargelegt und vor allem im Blick auf die von DR. LORE SPORHAN-KREMPEL (1981/84) auf der Basis ihrer Quellenforschungen getroffenen völlig als die der vorgenannten Genealogen anderslautenden Aussagen dort als „sagenhaft” deklariert, was sich zuletzt in Kapitel Y. Georgs-Zweig (siehe dort in „Tabellarische Vergleichung”, Generation I bzw. 1) in anderem Zusammenhang noch einmal bekräftigt findet. Es sei hier noch einmal wiederholt und damit die Kette der von vorgenannten Autoren dargebotenen Sachverhalte als bloße Erfindungen abklassifiziert: Laut der vorgenannten Autorin trieb dieser in Augsburg angesiedelte, doch bislang wohl nirgendwo (letztlich auch nicht von dieser) primärquellenmäßig belegte, „SIGMUND HERMANN”, wie diese ihn nennt, Handel. Demnach ist dieser keineswegs ein Rittersmann, so wie Aubert des Bois und seine späteren Adepten und auch der sich jedoch ab Generation 2 voll zuverlässig erweisende J. W. STÖR (ca. 1750/60) diesen unkritisch – wohl in Verbeugung vor seinen Auftraggebern, den aufstrebenden drei SÖHNEN DES JOHANN GEORG VON WIMPFFEN namens GEORG ABRAHAM, JOHANN CHRISTOPH und JOHANN KARL – darstellen, sondern ein Handelsmann gewesen. Und aus Lore Sporhan-Krempel ist des Weiteren korrigierend, fundiert und unwiderlegbar, zu entnehmen, dass der Name „VON WIMPFFEN” bei dem ca. 1485 geborenen und 1512 von Augsburg nach Nürnberg ausgewanderten HEINRICH (DEM JÜNGEREN) der 4. Generation zum ersten Male als eine Art Beiname („doch wohl zur Unterscheidung von den anderen Hermännern”) kreiert worden, als Adelsname aber erst 1658 den Gebrüdern JOHANN FRIEDRICH VON WIMPFFEN (1615 – 1668) und JOHANN DIETRICH VON WIMPFFEN (1616 – 1679) durch Kaiser Leopold zugekommen ist. Von Sporhan-Krempel zwar nicht erwähnt, doch zweifelsfrei unverrückbar feststehend, ist dazuhin noch auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Verleihung des Widderwappens an die „HERMAN”, wie es in der Verleihungsurkunde von König Ferdinand heißt, als noch Bürgerlichem und Angehörigem des Zweiten Standes oder der sog. Ehrbarkeit in Nürnberg erst am 18. August 1555 unter DOMINIK der Generation 5 erfolgt ist. Wenn man alles dieses bedenkt und noch die Tatsache hinzunimmt, dass es nicht weniger als sieben Nachfolgegenerationen des ominösen Ahnen SIGMUND HERMANN bis hin zum oben angeführten Brüderpaar JOHANN FRIEDRICH und JOHANN DIETRICH VON WIMPFFEN der Generation 8 bedurfte, bis der nunmehrige Adelsname „VON WIMPFFEN“ in vollem Maße den Urnamen „HERMANN” verdrängt hatte, so wird klar: Die Suche nach vor diesen in Wimpfen und seinem Umraum ansässig gewesenen Ahnen derselben kann nur über diesen Urnamen HERMANN erfolgen bzw. der evtl. gelingende Nachweis von älteren Trägern des Namens VON WIMPFFEN des 14. bis zurück ins 10./11. Jahrhundert vermag logischerweise letztlich nicht mehr, als nur Namens-, nicht aber Blutsverwandte aufzuspüren.

Diese simple Tatsache haben die „VON WIMPFFEN” jedoch offenbar im Zuge des von den Adelsgeschlechtern des 18. und 19. Jahrhunderts wachsend kultartig betriebenen Strebens, sich als von altem bis uraltem Adel (Uradel) sowie Schwertadel abstammend auszuweisen (siehe hierzu vor allem die Ausführungen in den Anfängen des Kapitels Y. Georgs-Zweig) wie auch die Feststellung von François Louis de Wimpffen des Besitzes von Wimpfen am Berg und im Tal durch die Von Wimpffen bereits zu Beginn des 10. Jahrhunderts!), geflissentlich übersehen lassen, genau so denn auch die offenbar erstrangig diesen und weniger der Wissenschaft zu Diensten gestandenen Genealogen. Und aus solchem Streben wuchs die vorstehend dargestellte Legung von Fährten der Existenz angeblicher Von Wimpffen des 14. Jahrhunderts bis zurück gar ins 10./11. Jahrhundert, deren Nonsens nunmehr im Einzelnen klargelegt werden soll:

I. Wenn Aubert des Bois bei seiner Suche in der Frühzeit auf einen „HERMANN DE WIMPFFEN” über eine auf das letzte Magdeburger Turnier (laut Wurzbach im Jahr 1036 geprägte) Gedenkmünze stößt und Wurzbach dazuhin darüber noch wissen will, dass bei diesem als Preis eine hübsche, aber feile (gemeint: käufliche) Dirne ausgesetzt war, so bedeutet das so gut wie nichts; denn die Genealogen sind sich schon lange darin einig, dass die in den Turnierbüchern, so z. B. erstmals von Georg Rüxner 1530, beschriebenen Begebenheiten der ersten (bis 1235 gegangenen) 14 Turniere frei erfunden sind und somit Wurzbachs Kommentar hinsichtlich der Dirne als Preis nur Kopfschütteln erzeugen kann.

II. Sucht man in der von „Wikipedia, der freien Enzyklopädie“, dargebotenen zuverlässigen Liste der Bischöfe von Worms nach jenen von François Louis de Wimpffen und allen nachfolgenden Genealogen im Zusammenhang mit dem angeblichen Verkauf von Wimpfen am Berg und Wimpfen im Tal des Jahres 1044 durch einen DAGOBERT VON WIMPFFEN an das Hochstift Worms angegebenen Folge von drei Wormser Bischöfen namens
HATZEGO VON NASSAU (15. solcher bis 1044),
ADELGER (16. solcher) und
ARNOLD, Bruder des DAGOBERT VON WIMPFFEN (17. solcher) 5 Monate nach Adelgers frühem Tode, regierend 20 Jahre und 8 Monate bis 1065,
so hat man zunächst den Eindruck, denn doch plötzlich einigermaßen fündig zu werden. Denn dort ist, was die Namen (in den ersten beiden Fällen in Form von akzeptablen Varianten) und die Regierungszeiten, nicht was die Zählung deren Nacheinanderfolge, betrifft, Folgendes Übereinstimmende zu entnehmen:
– 20. Wormser Bischof: AZECHO von 1025 bis 18. Januar 1044;
– 21. Wormser Bischof: ADALGAR von 3. Februar 1044 – 20. Juli 1044, also nur knapp ein halbes Jahr amtierend;
– 22. Wormser Bischof: ARNOLD I. oder ARNULF von 1044 bis zum 1. Mai 1065 und damit in der Tat, wenn man als Amtsbeginn August 1044 ansetzt, in dem von Wurzbach angegebenen Zeitraum von 20 Jahren und 8 Monaten amtierend.
Damit ist jedoch weder der Nachname VON WIMPFFEN des ARNOLD, noch dessen behauptetes Bruderverhältnis zum angeblichen DAGOBERT VON WIMPFFEN nachgewiesen. Und sollten diese wirklich ein Bruderpaar gewesen sein und den Nachnamen VON WIMPFFEN getragen haben, so ist dieser mit Sicherheit als Herkunftsbezeichnung im Sinne eines Heimatnamens und nicht als Adelsname einzustufen.
Dementsprechend und speziell bezogen auf die diesbezüglichen (oben dargelegten) Feststellungen von Kneschke des Jahres 1870 (Verkauf des Jahres 1044 von Wimpfen am Berg und Wimpfen im Tal durch einen DAGOBERT VON WIMPFFEN an das Hochstift Worms) meldet
Carl Christ in seiner Untersuchung „Zur älteren Geschichte des unteren Neckarthals, besonders von Wimpfen”, 1872, im Unterabschnitt „VIII. Gelegentliche Bemerkungen. 1) Die Herren von Wimpffen” Bedenken an; zwar stellt er eröffnend Folgendes heraus:
„Aus Wimpfen, welches bekanntlich im späten Mittelalter zum Kraichgau gerechnet wurde, der einen besonderen schwäbischen Ritterkanton bildete, stammt das Geschlecht der späten Reichsgrafen und Freiherrn < von Wimpffen > , welches nach seiner Auswanderung aus dem Heimatsort zur reichsunmittelbaren Ritterschaft im Canton Ortenau gezählt wurde.“
Daraus gewinnt man zwar den Eindruck, dass er die zu seiner Zeit von Wurzbach, Kneschke, den Gotha und zurück bis Aubert des Bois und Franςois Louis de Wimpffen vertretene irrige Ansicht vertritt, diesen sei die Adelseigenschaft bereits dort und damit schon früher als erst in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts in Nürnberg zugekommen. Dieses und dann noch die von allen diesen Vorgenannten getroffene falsche Feststellung, diese seien nach ihrer Auswanderung aus dem „Heimatsort“ zur reichssunmittelbaren Ritterschaft im Canton Ortenau gezählt worden, lässt Carl Christ zwar zunächst ganz auf der Linie der Obengenannten liegend erscheinen. Doch legt er dann
die Aussage von Kneschke bezüglich des Verkaufs der Städte Wimpfen am Berg und im Tal an das Hochstift Worms des Jahres 1044 durch einen, wie er ihn nennt, ,Dagobert Hermann von Wimpffen’ dar und erklärt dazu Folgendes:
„Die Wahl eines Bischoffs Arnold von Worms wurde nun allerdings a. 1044 durch König Heinrich III. beschäftigt (hier liegt ein Druckfehler vor; es muss „bestätigt” statt „beschäftigt” heißen): (Schannat I p. 338), allein falsch ist, dass damals, wo Wimpfen schon lange im Besitze der Wormser Kirche war (vergl. oben S. 284), dieser Ort derselben erst für 1300 Mark Silber verkauft worden wäre. Merkwürdig bleibt es hierbei jedoch, dass die angegebene Summe Geldes dieselbe ist, wie diejenige, welche König Heinrich VII. a. 1227 für seine Belehnung mit Wimpfen durch den Wormser Bischoff Heinrich, zu zahlen verspricht (vergl. oben S. 290).”
Was Carl Christ hier gegen Kneschkes Feststellungen einwendet, ist natürlich auch als gültig für die gleichgerichteten Feststellungen der anderen Autoren des 18. und 19. Jahrhunderts anzusehen. 
Dass Carl Christs im vorgenannten Text getroffene Feststellung, zum Zeitpunkt des behaupteten Verkaufs Wimpfens im Jahre 1044 an das Bistum Worms sei dieses „schon lange im Besitze der Wormser Kirche” gewesen, richtig ist, das lässt sich aus den nachfolgenden Zitierungen der folgenden schon an früheren Stellen erwähnten beiden Dissertationen ableiten, in welchen die Besitzgeschichte Wimpfens durch das Bistum Worms behandelt wird:
Zunächst geht es um:
– Klaus-Peter Schroeder, „Wimpfen. Verfassungsgeschichte einer Stadt und ihres Verhältnisses zum Reich von den Anfängen bis zum Ende des 15. Jahrhunderts”, 1973, Seite 5:
„Der Zeitpunkt, zu dem die Wormser Kirche in dem Gebiet um Wimpfen Fuß faßte, läßt sich nicht mehr bestimmen; sicher ist nur, dass dies bereits sehr früh erfolgt sein muß, wahrscheinlich im Zuge der Missionierung dieses Gebietes im 7. und 8. Jahrhundert, zumal jene Landschaft auch den Ausgangspunkt für den weiteren Vorstoß nach dem Osten darstellen sollte.- So wird Wimpfen dann auch schon in den frühesten Überlieferungen als im Besitz der Wormser Bischöfe erwähnt. Wann und wie es unter deren Herrschaft gelangte, ist völlig unklar; es sei denn man folgt Schannat in der Annahme, daß König Sigebert um die Mitte des 7. Jahrhunderts Wimpfen dem Wormser Bischof Amandus übertragen habe.“
Wie dem auch sei, was in der nunmehr anzuführenden weiteren Dissertation von
Rüdiger Jülch, „Die Entwicklung des Wirtschaftsplatzes Wimpfen bis zum Ausgang des Mittelalters … ”, 1959, Seite 14, zu finden ist, das bekräftigt die Annahme von Carl Christ, dass sich Wimpfen 1044 längst im Besitz des Bistums Worms befunden hat. Denn, bezogen auf den 20. Bischof von Worms namens BURCHARD I., welcher der Vorgänger des o. a. AZECHO gewesen ist und vom Jahr 1000 bis zum 18. Januar 1044 regiert hat, steht dort – hier gerafft – Folgendes zu lesen:
„ … Bischof Burchard I. … unterstanden rechts des Rheins der gesamte Lobdengau, der Elsenzgau, der Gartachgau sowie ein Teil des Kraichgaues und des Neckargau dem Bischof von Worms ‚in temporalibus quam spiritualibus’ (d. h. weltlich wie geistlich).
Zweifelsfrei kann hierzu auch der am Rande des Kraichgaus, den Neckargau berührend und dem Gartachgau nahegelegene, Doppelort Wimpfen am Berg und im Tal gerechnet werden. Wollte man trotzdem das Besitzrecht des Wormser Bistums an Wimpfen im Zeitraum von Bischof Burchard I. bezweifeln, so erscheint das insofern unerheblich, als zumindest das von François Louis de Wimpffen und den nachfolgenden Genealogen behauptete vorherige solche durch die Familie der Von Wimpffen sowie der Verkauf seitens derselben an das Bistum Worms deshalb aus der Luft gegriffen, weil es ja eine solche damals nach all dem vielen oben Gesagten noch gar nicht gegeben haben kann.
Und was den von François Louis de Wimpffen wie dem Gotha und Wurzbach dem Wormser Domkapitel 1329 zugeordneten 18. Domprobst namens CONRAD VON WIMPFFEN betrifft, der 1329 eingewilligt haben soll, dass die beiden damals angeblich dem Bistum Worms unterstellten Orte Wimpfen am Berg und im Tal an Kaiser und Reich abgetreten wurden, so sind auch hier mehr als nur Bedenken ob der Richtigkeit der Abgaben anzumelden. Denn die damalige ehemalige staufische Doppelstadt Wimpfen am Neckar war zu dieser Zeit bereits auf dem Wege, die Rechte einer allein dem Kaiser als Oberherren unterstellten Freien Reichsstadt zu erringen. Somit hatte damals das Hochstift Worms an Wimpfen in seiner Gesamtheit keinerlei (von Zehnt- und Gültrechten in den Gemarkungen Wimpfens sowie Unterhaltspflichten für die Stadtkirche Sankt Maria abgesehen) keinerlei Herrschafts- und Besitzrechte mehr und ist die von den drei vorstehenden Autoren getroffene Behauptung, dass dieses damals vom Hochstift Worms an Kaiser und Reich abgetreten worden sei, als unsinnige Erfindung anzusehen. Und wenn dann noch davon die Rede ist, dass zwei Neffen des angeblichen Urhebers dieser unmöglich auf solchem Wege und überhaupt erfolgt sein könnenden Abtretung ins Spiel gebracht werden, deren Namen merkwürdigerweise ungesagt und die auch unbelegt bleiben, dafür aber die Respekt einflößenden Namen deren dem Adel entstammenden Frauen GABRIELE GEBORENEN VON WALLSEE (COLLOREDO) und MARIE GEBORENEN VON SCHWARZENBERG ins Feld geführt werden, so schlägt das dem Fass den Boden aus. Man muss mehr als nur den Verdacht haben, dass Wurzbach diese Angaben als eine Art Beiwerk in der Absicht dazugibt, beim Leser den Eindruck gründlicher Recherche und Gewicht im Sinne berichteten wahrhaftigen Geschehens zu verleihen, was natürlich auch für die anderen hinzugefügten Sachverhalte gilt, nämlich: Papst Leo IX. und dessen Zusammentreffen des Jahres 1052 mit Kaiser Heinrich III. in Worms sowie die Umschreibung des wirklich existent gewesenen CONRAD KOCH, späteren CONRAD VON WIMPFFEN oder CONRADUS WIMPINA des 15./16. Jahrhunderts, wobei ausgerechnet jetzt zum ersten Male (warum nicht auch schon vorher im Rahmen der die Von Wimpffen direkt betreffenden Aussagen!) – natürlich das Werden der Von Wimpffen nicht tangierende – Belege geliefert werden.

Mag man auch dem Vorläufer FRANÇOIS LOUIS DE WIMPFFEN (1732 – 1800) seine bezüglich der Herkunft seines Geschlechtes getroffenen Falschbehauptungen im Hinblick darauf, dass dieser ein Glied des VON-WIMPFFEN-GESCHLECHTS und somit von Befangenheit bestimmt gewesen ist, noch verzeihen; doch für den als den Adepten sowie zweifelsfrei noch Verstärker der Fehlangaben desselben zu sehenden und durch die Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Josephs-Ordens und des Ordens des Eisernen Kreuzes mit Erhebung in der erblichen österreichischen Ritterstand vom Kaiser höchstrangig ausgezeichneten Genealogen des Adels CONSTANTIN VON WURZBACH RITTER VON TANNENBERG (1818 – 1893) darf das nicht gelten! Dieser versucht unter Mitnutzung dergleichen unrichtiger Feststellungen des anderen älteren Autors Aubert Des Bois wie den späteren Autoren seines Jahrhunderts Kneschke und Cellarius-Goldtbeeg alles, um den zu namhafte Feldherren als Vorfahren vorweisen könnenden und teilweise zu österreichisch-ungarischen Grafen aufgestiegen gewesenen Von Wimpffen des ausgehenden 19. Jahrhunderts den folgenden Gefallen zu erweisen: Ihnen (wider die historische Wahrheit) zu bescheinigen, dass ihr Geschlecht von uraltem Adel mit den über die Zeiten ihnen nach Aubert Des Bois stets zu Eigen gewesenem Burg- und Herrschaftsplätzen namens Brixenstein, Zabietstein, Ebershausen etc. gewesen sei und sich immer schon erstrangig dem Waffenhandwerk verschworen hätte.

Zum Abschluss dieser auf Genealogen des ausgehenden 18. bis ausgehenden 19. Jahrhunderts gerichteten Kritik, drängt es mich zur deren Bekräftigung noch Folgendes anzufügen:
Es steht für mich außer jedem Zweifel, dass das, was der Historiker KLAUS GRAF in der „Zusammenfassung“ seiner am 10. 02. 2015 im Internet veröffentlichten Abhandlung
„Fiktion und Geschichte: Die angebliche Chronik Wenzel Grubers, Greisenklage, Johann Hollands Turnierreime und eine Zweitüberleiferung von Jakob Püterichs Ehrenbrief in den Trenbach-Chronik (1590)“
nicht minder hinsichtlich mancher Chronisten des Adels der beginnenden Neuzeit treffend konstatiert, auch leider noch für manche solche des ausgehenden 18. bis ausgehenden 19. Jahrhunderts Gültigkeit besitzt; nämlich:
„Frühneuzeitliche Adelschroniken sind durchwirkt von Fiktionen. Seit dem Zeitalter Maximilians I. war die gelehrte Historiographie bemüht, möglichst alte und glanzvolle Ursprünge und eine möglichst lückenlose Stammreihe darzulegen. Überlieferungslücken wurden kreativ durch Erfindungen oder hypothetischer Rekonstruktionen geschlossen.“
Graf beruft sich u. a. auf die Abhandlung von Gerhard Wolf, betitelt
„Mäzene, Sammler, Chronisten. Die Grafen von Zimmern und die Kultur des schwäbischen Adels (2012)“,
indem er zunächst über dieses Geschlecht Folgendes konstatiert und anschließend das mit der Vorgehensweise der o. a. Genealogien des ausgehenden 18. bis ausgehenden 19. Jahrhunderts Zusammengehende zitiert:
„Fälschungen, Fiktionen, kombinatorische Erfindungen, historisierende Rückprojektionen haben in der frühen Neuzeit Konjunktur; Traditionen werden auf breiter Front erfunden oder zurechtgebogen.“

Dieser kritischen Einschätzung entwächst, nunmehr voranblickend, für die Von Wimpffen-Forschung die zwingende Notwendigkeit, umsomehr Spuren echter Ahnen zu suchen, wobei logischerweise natürlich dem bis 1504 geführten Urnamen HE(E)R(E)MANN und nicht jenem sodann bis zur Adelserhebung 1658 nicht mehr als die Herkunft ausweisenden Beinamen VON WIMPFFEN nachzugehen ist. Wenn dennoch das Letztere hier abschließend noch einmal ausgiebig geschieht, so deshalb:
– 1. Um zu zeigen, dass es im ausgehenden Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit, der Zeitperiode des Humanismus, wie dies 1512 auch der aufstrebende HEINRICH HERMANN (DER JÜNGERE) der Generation 4 getan hat, unzählige Personen gab, die sich den Namenszusatz VON WIMPFEN oder ähnlich im Sinne einer respektheischenden Herkunftsbezeichnung zulegten und dies auch durften;
– 2. Um den Unterschied all dieser sog. Herkunftsnamen gegenüber der Adelsbezeichnung VON WIMPFFEN deutlich zu machen:

Wir beginnen mit sechs Namensträgern, die von Stadtarchivar Günther Haberhauer in seiner 2012 erschienenen „Illustrierten Chronik der Stadt Bad Wimpfen” (in anderem Zusammenhang) unter der Rubrik „Bedeutende Persönlichkeiten in der Wimpfener Geschichte“, Seite 288 und 289, aufgeführt werden:
–  RUDOLPHUS DE WIMPINA, Dominikaner-Frater, geboren 1311, ein überregional bekannter Maler, der die ersten Wandmalereien in der Kirche und im Kreuzgang der Dominikanerkirche Wimpfen am Berg sowie auch solche in der Dominikanerkirche St. Maria in Mergentheim gefertigt hat;
– KONRAD VON WIMPFEN, bedeutender Wundarzt, der 1345 von Bischof Otto II. nach Würzburg berufen wurde;
– PETRUS SCHWAN DE WIMPFEN, geboren in Wimpfen, Rektor der Universität Heidelberg: 1457 philosophische (Artisten-)Fakultät, 1463 juristische (Kirchenrecht-)Fakultät;
– CONRAD KOCH WIMPINA (siehe diesen oben schon von Wurzbach umschrieben), angeblich geboren von Wimpfener Eltern in Buchen (oder Wimpfen?) um 1465, bekannt als Conradus Wimpina, Konventsbruder und Lektor im Wimpfener Dominikanerkloster, Lehrer Tetzels, 1506 Gründungsrektor der Universität Frankfurt a. O., Verfasser von Gegenthesen gegen Luthers 95 Sätze, gestorben am 15. Mai 1531;
– GEORGIUS SYMMETER DE WIMPINA (GEORG SIMMLER), Melanchthons Lehrer in Pforzheim, Verfasser der ersten griechischen Grammatik in Deutschland, gestorben 1537;
– JOHANNES ALBERTUS DE WIMPINA, den wir in Kapitel E. Sybilla und Wilhelm bereits (siehe dort auch die Abb. E 7) als Arzt und Verfasser von auf den Schrittmacher in der Medizin seiner Zeit THEOPHRASTUS PARACELSUS VON HOHENHEIM bezogenen medizinischen Schriften sowie als Urenkel von HANß HERMANN (VON WIMPFFEN) DEM ÄLTEREN, dem „Italienfahrer“, kennengelernt haben und dessen Namen von Günther Haberhauer Folgendes beigefügt wird: Arzt (Beziehungen zu Paracelsus) und Philosoph; 1563 – 1570 Fürstlich-Bayerischer Hofmedicus, 1574 Präceptor in Vaihingen.
Die an dritter bis fünfter Stelle Genannten waren unter dem Namen SCHWAN bzw. KOCH bzw. SIMMLER geboren und hatten, wie das damals in der Zeit der geistigen Bewegung des Humanismus bei Wissenschaftlern und auch namhaften Geistlichen und Ärzten etc. üblich, ihrem Vornamen und bürgerlichen Nachnamen ihren Herkunfts- und höchst wahrscheinlich gleichzeitig auch meist Geburtsort in Latein beigefügt. Demgegenüber hat der Erstgenannte seinen (nicht mehr ausmachbaren) Nachnamen durch VON WIMPFEN ersetzt. Und der ursprüngliche Name des von Günther Haberhauer an letzter Stelle als JOHANNES ALBERTUS DE WIMPINA Aufgeführten lautet im Hinblick darauf, dass dessen Urgroßvater HANS (DER ÄLTERE) HERMANN, seinem Bruder HEINRICH (DEM JÜNGEREN) folgend, seinem Vor- und Nachnamen den Herkunftsnamen VON WIMPFFEN angehängt hatte, folgendermaßen: HANS (HANß) bzw. JOHANNES ALBERT HERMANN VON WIMPFFEN.

Diese sechs Beispiele stellen Parallelbeispiele der in der 1897 veröffentlichten Untersuchung des damaligen Oberlehrers an der Realschule Wimpfen JOHANNES JULIUS ECK des Titels „Studierende aus Wimpfen bis 1650” aufgeführten gewaltigen Zahl solcher Studenten dar, die sich im Zeitalter des Humanismus auf dieselbe Weise, nämlich durch die Anhängung an ihren Vornamen (unter Weglassung ihres Nachnamnens) bzw. an ihren vollen Namen der lateinischen Herkunftsbezeichnung „de Wimpina” (auch „Wumpina”, „Wynpina” oder ähnlich) sowie auch gelegentlich einfach nur „Wimpfen” o. ä. oder höchst häufig auch „Wimpinensis” oder „Wympinensis” o. ä. zubenannt haben.
Wichtig ist es, auch noch zu wissen, dass unter den von J. J. ECK aufgeführten langen Namenskolonnen der Matrikel der Studierenden der Universiäten Heidelberg, Leipzig, Tübingen, Erfurt, Köln, Freiburg, Ingolstadt, Frankfurt a. O., Wittenberg, Wien, Bologna, Padua der Jahre 1302 – 1573 der Nachname HERMANN oder HÖRMANN o. ä. nicht auftaucht, über den bei seinem Erscheinen zu suchende weitere konkrete Spuren hin zu den Vorläufern der Von Wimpffen namens HERMANN gelegt sein würden.

Bei den folgenden in der oben angeführten Dissertation von RÜDIGER JÜLCH zu findenden weiteren sechs Namensträgern der Seiten 32, 36 und 37 handelt es sich zweifelsfrei ebenfalls um Beispiele des späten bis ausgehenden Mittelalters und der beginnenden Neuzeit der vorgenannten Art. Dort ist genau so, im ersten Fall dem Vornamen, in den anderen Fällen dem Vor- und Zunamen, der Herkunftsort, der sich meist wohl auch mit dem Geburtsort deckt, beigefügt. Auch hier liegt in jedem Fall nicht eine Adelsbezeichnung, sondern eine Herkunftsbezeichnung vor:
– GERHARD VON WIMPFEN, RICHTER ZU HEILBRONN (1341);
– HANS MULICH VON WIMPFEN, BÜRGER ZU STUTTGART (1442);
– KASPAR WINDENMACHER VON WIMPFEN, BÜRGER ZU STUTTGART (1452);
– WILHELM GRESSER VON WIMPFEN, KLERIKER DES WORMSER BISTUMS (1496);
– HERMANN HEINRICH VON WIMPFEN, BÜRGER ZU NÜRNBERG (1517);
– DOKTOR SIMEON ENGELHARD VON WIMPFEN, BÜRGER ZU SPEYER (1529).
Wie bereits schon in Kapitel D. Auswanderer Heinrich gesagt, handelt es sich bei dem an zweitletzter Stelle Genannten höchstwahrscheinlich um den als echten Vorläufer der VON WIMPFFEN anzusehenden HEINRICH HERMANN (DE JÜNGEREN), geb. ca. 1485 in Augsburg, (siehe oben: Urgroßonkel von JOHANNES ALBERTUS DE WIMPINA), der von dort 1512 in Nürnberg eingewandert ist, sich dann zur Unterscheidung von den Andern (vor allem den in Augsburg Zurückgebliebenen solchen) HEINRICH HERMANN VON WIMPFFEN genannt hat und dort 1515 in das Bürgerrecht eingerückt sowie Genannter des Größeren Rats geworden ist.

Hier sei noch eine, was dem hier anstehenden Sachbereich „Herkunftsbezeichnung VON WIMPFEN“ betrifft, weitere Ergänzung angeschlossen, die nicht übersehen werden darf:
Ein im Soldbuch des Deutschen Ritterordens von 1410/11 aufgeführter TYCZE VON WIMPEN (der Nachname also geschrieben nur mit „p” statt mit „pff”), der vom Bearbeiter, geführt unter Nr. 776, mit „TITZE VON WIMPFFEN” transkribiert und unter Hinweis auf das „Gothaische Genealogische Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser 1849 und 1853” sowie auf Kneschke, Band 9, mit dem (angeblich!) „seit Mitte des 11. Jahrhunderts erwähnten” und mit „Sigmund HEEREMANN (oder Hörmann; so der ursprüngliche Name des Geschlechts) von Wimpffen, Herrn auf Brixenstein, Zabietstein, Ebershausen etc.” in Verbindung gebracht und somit in der besagten Weise katalogisiert wurde, ist abschließend dann noch folgendermaßen konkret umschrieben:
Titze von Wimpffen war Diener oder Geselle des Herrn Erkinger von Seinsheim und ist mit ihm im Herbst 1410 nach Preußen gezogen. Am 10. Oktober jenes Jahres, wohl bald nach der Ankunft im Ordensland, geriet er in der Schlacht bei Polnisch Krone in Gefangenschaft. Während dieser erhielt er vom Deutschen Orden 30 englische Nobeln und 6 preußische Mark als Unterstützung.”
Auch wenn man die Namensangleichung akzeptiert, so dürfte das „von Wimpffen” im Namen dieses Dieners oder Gesellen des (Adels-)Herrn ERKINGER VON SEINSHEIM, BARON VON SCHWARZENBERG (ca. 1362 – 1437), wie er in geni.com/people erweiternd genannt ist, nichts anderes und nichts mehr (wie bei dem im Hagenau des 15. Jahrhunderts ansässigen sog. HANS I. VON WIMPFFEN) als eine Herkunfts- und keine Adelsbezeichnung sein.

Schlussendlich sei noch auf die von J. J. ECK in den Quartalblättern des Historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen NF 2. 1897 veröffentlichte Untersuchung „Wimpfener Grabdenkmäler in Rom“ verwiesen, wonach in der Heiligen Stadt drei Grabinschriften von aus Wimpfen stammenden Bäckern (lateinisch „pistor“) entdeckt wurden, welche im Zeitalter des vergehenden Mittelalters und der beginnenden Neuzeit die Bewohner der Heiligen Stadt mit dem hochbegehrten Brot deutscher Art versorgt haben und sich auf der Grabinschrift in zwei Fällen dem Vor- und Nachnamen die Herkunftsbezeichnung „DE WIMPINA“ bzw. in einem Fall „DE WIPINA“ beigefügt findet. Zwei von diesen wurden im berühmten und viel besuchten, ganz nahe beim Dome Sankt Peter gelegenen Campo Santo dei Tedeschi (Friedhof der Deutschen) gefunden, nämlich:
– a. die Grabplatte des, wie es heißt, MATTHEUS FOLTZ DE WIPINA PISTOR (gest. 1546); siehe diese in der nachfolgenden

  • Abb. Z 3: Die (verkantet ins Bild gebrachte) mit einer in den Stein gemeißelten beeindruckenden Ansicht des Verstorbenen versehene Grabplatte des Bäckers aus Wimpfen Mattheus Foltz auf dem Historischen Friedhof der Deutschen in Rom.

    – b. der Grabstein, geltend dem, wie es heißt, SEBASTIANO VOLTZ PISTORI EX WIMPINA OPIDO (Todesjahr unklar). Im letzten Fall
    – c. handelt es sich um einen Grabstein, der sich in einem ebenfalls Deutschen vorbehaltenen Stiftungsareal bei der inmitten von Rom gelegenen Kirche dell’ Anima findet, der dem, wie es heißt WENDELINO WALCK DE WIMPINA ET SEBASTIANE QUECKEL GERMANIS CONIUGIBUS COCORDISSIMIS PISTRORIBUS OBIERE, somit (Roms) Deutscher vereinigter Bäckerinnung angehörend (gest. 1536 bzw. 1538), gilt. Wendelin Walck dürfte aus dem damals der Reichsstadt Wimpfen zu eigenen Nachbarort Biberach gestammt haben.

Schlussgedanken zu den obigen vielen Beispielen der Anfügung an den Vor- und Nachnamen bzw. den Vornamen allein der Herkunftsbezeichnung in Form VON WIMPFEN oder DE WIMPINA und ähnlich:
Allein schon die Masse der über zumindest drei Jahrhunderte reichenden Beispiele dürfte überzeugen, dass alle diese Bezeichnungen – genau wie jene der Nürnberger HERMANN der 1. bis 4. Generation – keine Adelsbezeichnungen darstellen. Was die letztgenannte dreiteilige Beispielgruppe anbelangt, so fällt die Lebenszeit der unter a und c aufgeführten aus Wimpfen gekommenen und in Rom 1546 bzw. 1536 oder 1638 gestorbenen und begrabenen beiden Bäcker zweifelsfrei in jenen Zeitraum, in dem der Fernkaufmann HEINRICH HERMANN (DER JÜNGERE), geb. ca. 1485 und gest. 1636, gelebt und sich im Zuge seines 1512 erfolgten Umzuges von Augsburg nach Nürnberg (parallel zu den drei vorgenannten Bäckern) fortan, zum Zwecke der Förderung der Charakterisierung seiner Person seinen Herkunftsort vorweisend, HEINRICH HERMANN VON WIMPFFEN genannt hat!

Noch einmal sei auf Carl Christ (1870) zurückgegriffen, um hier, getrennt von den vorstehenden vielen anderen, ein in das 13. Jahrhundert zurückreichendes Beispiel der Namensanfügung durch die Herkunftsbezeichnung DE WIMPHEN sowie des 14. Jahrhunderts VON WIMPFEN zu präsentieren und das erstgenannte wegen seiner besonderen Bedeutung außergewöhnlich umfänglich zu kommentieren. Und zwar fügt dieser im zweitletzten Abschnitt seines Aufsatzes unter Berufung auf die eben (1870) erschienene „Geschichte der Reichsstadt Wimpfen …” von Ludwig Frohnhäuser Folgendes an (Namen der Zielpersonen hier zur Heraushebung in Großbuchstaben wiedergegeben):
„Im 13. Jahrhundert begegnen wir einem ‚WILHELMUS DE WIMPHEN’ als Reichsschultheiß oder königlichem Vogte (Frohnhäuser 31, 32, 34, 35). Desgleichen kommt im 14. Jahrhundert (nach Kneschke) ein ‚SIGMUND VON WIMPFEN’, gleichfalls als Reichsvogt über Wimpfen vor.”
Was den Zweitgenannten SIGMUND VON WIMPFEN des 14. Jahrhunderts betrifft, so kann dieser quasi ausgeklammert werden: Denn nicht nur, dass dieser sich weder bei Frohnhäuser noch in dem im selben Jahr 1870 erschienenen Parallelwerk des August von Lorent „Wimpfen am Neckar. Geschichtlich und topographisch …” erwähnt findet. Sondern bei diesem handelt es sich mit Sicherheit um den in allen genealogischen Werken seit Aubert Des Bois (1778) bis Von Wurzbach (1888) wider die Realität als Adelsherr über Brixenstein, Zabietstein und Ebershausen etc. sowie bei Cellarius-Goldtbeeg (1853) von  Letztgenannten sowie auch sogar Reichsvogt über seine beiden Ahnenstädte Wimpfen am Berg und im Tal, schließlich und vom letztgenannten Verfasser als Kaiserlicher Feldhauptmann konstatierten Stammhalter der Generation 1 namens SIGMUND (laut Sporhan-Krempel) HERMANN oder (laut Stör) HÖRMANN, der in Kapitel B mit „Sagenahn“ betitelt und dort ausführlichst beschrieben zwar existent gewesen sein; doch sind, wie vielfältig gezeigt, der diesem zugeordnete Feldhauptmann-Titel und gar noch die Eigenschaft „Reichsvogt über Wimpffen” (siehe die dazu in Kapitel B. Sagenahn zu findenden Ausführungen!), dazuhin auch nicht Besitzerschaft der o. a. Reihe Streuherrschaften und außerdem der ihm außer dem Nachnamen HE(E)R(E)MAN(N) oder auch HÖRMAN(N) zugeordnete Adelsname DE WIMPFFEN bzw. VON WIMPFFEN als bloße Erfindungen anzusehen. Hier sei nur noch einmal unter Bezugnahme auf Sporhan-Krempel gesagt, dass dieser Kaufmann von Beruf gewesen ist und sein Nachname (allein) HERMANN gelautet hat. Von einer Adelseigenschaft desselben kann somit nicht die Rede sein.
Im Hinblick auf die zunächst durch Frohnhäuser unbezweifelbar bewiesene, später (1983) insbesondere durch Horst Görlich „Herkunft und Verwandte des Wilhelm von Wimpfen. Ergebnisse neuer Urkundenforschung” vielfältig erhärtete Tatsache, dass dieser bei Carl Christ erstgenannte WILHELMUS DE WIMPHEN sowohl als „scultetus de Wimpina” = Schultheiß von Wimpfen” (1222, 1231, 1236, 1238) bzw. „dispensator” = Königlicher Verwalter des zur Pfalz gehörigen Krongutes (1234, 1244, 1250, 1253) als auch als „scultetus de Hagenowe” = Schultheiß von Haguenau im Elsass (1240, 1241, 1242, 1243) sowie auch als „advocatus” = Vogt (1234, 1244, 1250, 1253) und „minister regis” = Königlicher Verwaltungsbeamter (1234) und schließliich als „burggravis de Trifels” = Burggraf der Reichsfeste Trifels im Pfälzer Wald (1251) sowie „provisor imperialium” = Verwalter der dortigen Reichskleinodien (1253) nachgewiesen ist, liegt der Gedanke nahe, dass in dessen Person denn doch ein älterer Ahnherr des Geschlechtes derer „Von Wimpffen” vorliegen könnte. Denn über den Namen „de Wimphen” sowie die an Wimpfen geknüpften hohen Funktionen desselben hinaus, dehnte sich dessen Tätigkeitskreis auch auf das Nordelsass (Hagenau) und den Pfälzer Wald (Trifels) und damit nach dorthin aus, wo die späteren „Von Wimpffen” des beginnenden 17. Jahrhunderts nachweislich bleibend Fuß fassten. Doch spricht dessen in mehrfachen Formen der Jahre 1238, 1240, 1255, 1257 erhaltenes Wappensiegel des Vorgenannten dagegen, das keinen Widder (Hörnermann), sondern jeweils einen nach links bzw. rechts gerichteten Adlerkopf (oder möglicherweise auch Reiherkopf) mit Hals zeigt.
Siehe hierzu in

  • Abb. 4: Die dem o. a. Aufsatz von Horst Görlich entnommene Darstellung vom beschädigten (Wachs-)Siegel des „domino Willehelmo, sculteo de Wimpina“ (Herrn Wilhelm, Schultheiß von Wimpfen) des Jahres 1238.

Zweifel ergeben sich auch aus dem Umstand, dass die ursprünglich als „He(e)r(e)mann” erschienenen „Von Wimpffen” als von Nürnberg aus in die Rheinpfalz und von dort auch ins Elsass und eingewandert und damit nicht als ursprünglich dort eingesessen gewesen beschrieben sind. Und wenn man trotzdem nach verbindenden genealogischen Gliedern forscht, dann stößt man auf eine höchst spärliche Quellenlage in Gestalt folgender weniger und zudem kaum fassbarer Fakten und Personen: Nach Görlich, Seite 377, besaß der stauferkaiserliche Ministeriale Wilhelmus de Wimphen zwei Kinder namens WILHELM und ELISABETH, die nur einmal in der den Gütern beim Hipfelhof geltenden Urkunde der Schenkung an das Hospital Wimpfen vom 8. Dezember 1250 genannt sind. Nicht nur, dass von denen keinerlei Nachkommnen zu greifen sind, sondern (siehe dort auf Seite 376 die Abb. 8 „Stammtafel des Verwandtschaftskreises um Wilhelm von Wimpfen …”) die urkundlich ausmachbaren sechs Neffen des Schenkers desselben führten andere Nachnamen, nämlich „VON ZWINGENBERG”, „VON KOCHENDORF”, „VON KIRCHART” und „VON HEILBRONN”. Zeitlich rückwärtig wie vorwärtig lässt sich kein mit WILHELMUS DE WIMPHEN und seinen Kindern verbundenes Glied finden. Und (siehe hierzu: den Aufsatz von Hans-Heinz Hartmann „Rappenau und die Ritterstiftskirche Wimpfen“, in: Bad Rappenauer Heimatbote, Heimatgeschichtliche Veröffentlich des Heimat- und Museumsvereins Bad Rappenau Nr. 25, Dezember 2014, S. 31 – 34) der schon vor diesem in einer Wormser Bischofsurkunde des Jahres 1190 genannte Reichsministeriale RAVEN (manchmal auch als RABEN oder RABAN zitiert) DE WIMPINA, der ein Rabenwappen führt und Erbauer der namengebenden Ravensburg bei Sulzfeld im Kraichgau und namengebend für Wimpfens Nachbarort Rappenau geworden ist, steht genealogisch isoliert ohne Konnex nach unten da; und nach oben folgen ihm seine vier Söhne namens RABAN VON RAVENSBURG, CONRAD VON SULZFELD bzw. VON RAVENSBURG, DIETER I VON SULZFELD bzw. VON RAVENSBURG und HEINRICH VON SULZFELD bzw. VON HELMSTATT. Deren teilweise wechselnden Beinamen richten sich nach ihren jeweiligen Wohn- und Herrschaftssitzen, was schlagend ausweist, dass das „VON WIMPFFEN“ in deren Vaters Name nichts mit einem Konstanz besessenen Adelsnamen solcher Art zu tun hat. Genau so verhält es sich um den nach Lorent 1234 in einem Streit zwischen dem Abt des Klosters Schöntal mit den Herren von Berlichingen unter den Schiedsrichtern aufgetretenen WILHELMUS ADVOCATUS DE WIMPINA. Und bei dem ebenfalls nach Lorent 1240 als Reichsvogt unter einer Urkunde, in welcher sein Bruder Heinrich Münch von Bilversheim ein ewiges Licht in das Kloster Seligenthal stiftet, erscheinenden CONRADUS MONACHUS WIMPINENSIS ET CIVIUM CIVITATIS EIUSDEM handelt es sich, wie aus der Eintragung hervorgeht, um einen aus einer Familie des Namens MÜNCH hervorgegangenen Mönch, von dem aus sich ebenfalls keinerlei genealogische Verbindung zu einer Sippe „VON WIMPFFEN” ziehen lässt. Dementsprechend taucht WILHELMUS DE WIMPHEN bzw. WILHELMUS DE WIMPINA in Wurzbachs 1888, d. h. knapp zwei Jahrzehnte nach dem Werk von Ludwig Frohnhäuser geschaffenen Von-Wimpffen-Genealogie gar nicht auf. Dies überrascht jedoch, wenn man demgegenüber erkennt, dass dieser Autor sich, wie oben gezeigt, so sehr befleißigt hat, den damaligen hochrangigen insbesondere österreichischen Vertretern des Von- Wimpffen-Geschlechts den Gefallen zu erweisen, alle jene seit Aubert Des Bois (1778) und François Louis de Wimpffen (1788) etc. aufgeführten Namen von fragwürdigen Vorgängern nicht nur durch deren Aufführung zu bestätigen, sondern inhaltlich noch zu verstärken.

Aus wissenschaftlich-genealogischer Sicht ist es demnach in keiner Weise vertretbar, die von Wurzbach und Vorgängern aufgeführten frühen Namensträger des 11. bis 14. Jahrhunderts, dazuhin natürlich auch nicht Wilhelmus de Wimphen bzw. de Wimpina, als frühe Glieder des Geschlechtes der Von Wimpffen zu bezeichnen; d. h.: diese sind bestenfalls lediglich mit diesem Geschlecht als namensgleich oder namensverwandt, doch in keiner Weise blutsverwandt anzuerkennen. Die Fragwürdigkeit ihrer Aufnahme in die Wimpffen-Genealogie dürfte selbst durch deren Kategorisierung bei Wurzbach (siehe oben) als „andere Träger dieses Namens, welche in die vorurkundliche Zeit gehören” immerhin angedeutet sein. Wie in ab Kapitel B. Sagenahn bis Kapitel K. Unterpfleger Christoph gezeigt, gehen darüber hinaus die von Constantin von Wurzbach präsentierten frühen Stammträger seiner „VON WIMPFFEN” sowie deren Frauen und auch die beigegebenen Geschwister dessen Generationen I und II – VIII so gut wie in nichts mit dem als zweifelsfrei ab Generation 2 fundiert anzusehenden Stammbaum des J. W. Stör (ca. 1750/60) zusammen. Und auch noch bei den Generationen IX bis XI und gar XII des sog. Jüngeren Hauptastes (siehe in den Kapiteln L. Adelswerdung – N. Umorientierung) gibt es bei Wurzbach allerlei widersprüchliche Umgereimtheiten. Da die Grundgegebenheiten bei Wurzbach mit denjenigen der älteren Geneaologien der Von Wimpffen von Aubert des Bois (1778) und Cellarius-Goldtbeeg (1853) sowie auch mit den genealogischen Angaben der 1788 erschienenen Biografie des Franz Ludwig von Wimpffen korrespondieren, ist anzunehmen, dass Wurzbach vornehmlich aus diesen allen geschöpft hat.

Dazu dürften weitere falsche Familienüberlieferungen getreten sein: Siehe dazu vor allem die in Verbindung mit dem Zweiggründer FRANZ GEORG (1735 – 1816) getroffenen diesbezüglichen Feststellungen in den Anfängen des Kapitels Y. Georgs-Zweig, wonach in den 1760er Jahren von diesem mehr als fragwürdige genealogische Zeugnisse veranlasst worden sind, sowie den in Kapitel T. Württembergische Nebenlinie erwähnten ominösen Brief des Jahres 1788 des Zweiggründers STANISLAUS (1721 – 1793) an seinen jüngsten Sohn CHRISTIAN FRIEDRICH (1756 – 1824) in Sachen Adelsnachweise! Die beiden letztgenannten von Mitgliedern des Hauses der Von Wimpffen erfolgten Aktivitäten in Sachen Herkunft und Adelswerdung in Verbindung mit den vorstehenden eindeutig als unzutreffend nachgewiesenen genealogischen Setzungen der in dieselbe Zeit fallenden Selbstbiografie von 1788 des FRANÇOIS LOUIS (1732 – 1800) nähren den Verdacht, dass letztlich die VON WIMPFFEN selbst maßgeblich zur Verfälschung des Bildes ihrer Herkunft im Sinne einer Vorverlegung ihrer Adelswerdung um nicht weniger als sechs Jahrhunderte und mehr sowie Verdrehung derselben hin zu ursprünglichem Schwert- wie Burg- und Gebietsbesitzadel beigetragen haben.

Immerhin deuten auch CHRISTOPH CELLARIUS – JULIUS GERHARD GOLDTBEEG in ihrem 1853 in Gotha erschienen genealogischen Taschenbuch auf die den frühen Nennungen denn doch innewohnende Unklarheit und Fragwürdigkeit in folgender Weise – dies sei hier wiederholend herausgestellt –  durch folgenden Satz ihrer auf das Werden des Geschlechts gerichteten Einleitung hin:
„In jene graue Vorzeiten der deutschen Geschichte, wo es weder Chroniken noch Urkunden gab, verliert sich der Ursprung der Heeremann von Wimpffen (oder Wümpffen, wie sie sich auch vor Zeiten geschrieben) und nur in nebelhaften Gestalten tauchen einzelne ihrer Ahnen daraus hervor.”
Doch wollen diese letztlich nicht sehen, dass eine Blutsverwandtschaft all der zu findenden frühen Träger des Namens „Von Wimpf(f)en” mit den späteren „Hermann” oder „Hörmann/Hoermann” oder „Heeremann” und ähnlich  aus wissenschaftlich-realer Sicht in keiner Weise statthaft ist. Denn, um es noch einmal zu sagen: Der 1512 bestenfalls als Angehöriger der sog. Ehrbarkeit oder des Zweiten Standes von Augsburg nach Nürnberg gekommene HEINRICH DER JÜNGERE trug den (bürgerlichen) Nachnamen HERMANN und legte sich erst jetzt (wahrscheinlich zum Zwecke der Unterscheidung von den dort Zurückgeliebenen) den nicht mehr als eine Herkunftsbezeichnung darstellenden Beinamen (Cognomen) VON WIMPFFEN zu, der dann erst eineinhalb Jahrhunderte später durch die Verleihung der Reichsfreiherrenwürde an das Brüderpaar JOHANN FRIEDRICH (1615 – 1668) und JOHANN DIETRICH (1616 – 1679) des Jahres 1658 zur Adelsbezeichnung geworden ist.

F a z i t:
Die von Aubert des Bois und Franz Ludwig von Wimpffen sowie von deren Adepten Ernst Heinrich Kneschke, Christoph Cellarius und Julius Gerhard Goldtbeeg sowie von deren „Vervollkommner” Constantin von Wurzbach behauptete Existenz von mit den erst 1658 zu solchen zu Freiherren erhobenen Von Wimpffen blutsverwandten Trägern desselben Namens und Adels der frühen Neuzeit (d. h. zurück bis 1500), des späten Mittelalters (d. h. zurück bis ca. 1250), des hohen Mittalters (d. h. zurück bis ca. 1050) und gar noch weiter zurück ins ausgehende frühe Mittelalter (10. Jahrhundert), dazuhin die von diesen Autoren angeblichen Abkömmlingen der Von Wimpffen zugeordnete zeitweilige Besitzerschaft von Wimpfen am Neckar, steht im Widerspruch zu den historischen Realitäten. Das dürfte auch der folgende am 30. November 2014 von Dr. Hans H. von Wimpffen mir gegenüber ins Gespräch gebrachte Umstand nicht ändern können, dass „die Familie derer Von Wimpffen ein ungarischer Genealoge des 19. Jahrhunderts mit dem ebenfalls aus Nürnberg stammenden Gens Hermann aus dem X. Jh. in Verbindung gebracht hat. (Kezai Simon Kepes Chronica aus dem XIII. Jh.).” Und genau so gilt dies für die folgenden gleichzeitig vom Vorgenannten ins Feld geführte Von Wimpffen-Sammlung des ungarischen Mäzens names Miclos von Jankovich des 19. Jahrhunderts gelten, über die bereits im Zusammenhang mit der 1555 erfolgten Wappenverleihung an Dominicus Hermann (siehe Kapitel G. Wappenempfang und dort in der Abschrift der Urkunde der Wappenverleihung der Abb. 3 unten der diesbezügliche Wappenstempel) Aussagen getroffen worden sind: „Darunter (gemeint in der vorgenannten Sammlung)”, so berichtet der Vorgenannte, „befanden sich auch Urkunden mit Hinweisen auf die Brüder Arnold, Conrad und Hermann-Wimpffen im XI. Jh. Wie mir das Staatsarchiv Ungarns mitgeteilt hat, ist ein Konvolut Hermann-Wimpffen im 2. Weltkrieg in Buda durch einen Bombenangriff vernichtet worden (neben einem Großteil des Archivmaterials).” Bei dem durch eine ungarischen Genealogen des 19. Jahrhunderts zusammengebrachten Urkundenmaterial wie dem in der genannten Sammlung des 19. Jahrhunderts angeblich vorhandenen gewesenen, doch im Zweiten Weltkrieg vernichteten solchen kann es sich im Hinblick auf all das oben Gesagte bestenfalls nur um solches von Art der vorgenanntenn falsch liegenden Genealogen des 18. und 19. Jahrhunderts gehandelt haben. Denn das Zusammenbringen der Familie „derer von Wimpffen mit dem ebenfalls aus Nürnberg stammenden Gens Hermann aus dem X. Jahrhundert” einerseits wie „Urkunden mit Hinweisen auf die Brüder Arnold, Conrad und Hermann-Wimpffen im XI. Jahrhundert” andererseits erscheint mir in jedem der beiden Fälle als ein Widerspruch in sich, weil hierdurch die „Hermann” und die „Wimpffen” unstatthafterweise bereits 3 bzw. 5 Jahrhunderte vor deren eigentlichem namenmäßigem Zusammenwachsen des Jahres 1512 (damals Hinzutreten zu dem Urnamen „Hermann” die Herkunftsbezeichnung „von Wimpffen”) und 4 ½ bzw. 6 ½ Jahrhunderte vor deren namenmäßiger Verknüpfung zur Adelsbezeichnung im Jahre 1658 (damals „Johan Friderich und Johan Dietrichen von Wimpfen genand Herman gebrüderen”) zueinandergebracht sind.

Umsomehr besteht allerdings m. E. abschließend die Notwendigkeit, auf der Basis des noch mancherlei Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten und offenkundige Lücken aufweisenden Kenntnisstandes über das Werden wie das Sein des Geschlechtes der Von Wimpffen zu versuchen, künftiger Von Wimpffen-Forschung kurze Wegweisungen für eine Komplettierung durch spätere Generationen zu geben. Die diesem Zweck dienende Vorgehensweise sollte m. E., so wie dies schon von Dr. Hans H. von Wimpffen von Beginn seiner diesbezüglichen Forschungstätigkeit an gehandhabt worden ist, erstrangig auf die Orte ihres Aufgetretenseins mit dortiger Gewinnung weiteren und vor allem primären Quellenmaterials gerichtet sein. Chronologisch gesehen, wäre zu beginnen in:

1. Bad Wimpfen:
Dort konnte bislang über die Durchsicht des die Jahre 1422 bis 1432 erfassenden „Gerichtebuches” hinaus noch nichts geschehen, in den vorhandenen Beständen des Stadtarchivs eine konkrete Spur jenes laut Sporhan-Krempel in den Anfängen des 15. Jahrhunderts vom damals wirtschaftlich eher stagnierenden bis rückschreitenden kleinen Wimpfen am Neckar, wohl eine bessere Zukunft suchend, nach dem sehr viel größeren und damals mächtig aufstrebenden Augsburg am Lech ausgewanderten Handelsmannes SIEGMUND HERMANN aufzudecken. Nach dem, was über diesen sagenbelegten Vertreter der Generation 1 berichtet werden konnte, erscheint es nicht einmal sicher, ob dessen bestens zu seinem erfundenen Rittermetier passender, da höchst kriegerisch klingender, Vorname – und dies besonders in der von Aubert des Bois und Adepten bis hin zu Wurzbach verwendeten Form SIGISMOND bzw. SIGISMUND – überhaupt richtig ist; denn möglicherweise ist dieser, hergeholt vom Sohn von KAISER KARL IV., nämlich KAISER (von 1410 – 1437) SIGISMUND, diesem zugedichtet worden. Dieser Gedanke erscheint naheliegend, weil die von Kneschke über den Gotha bis hin zu Wurzbach wie den Lexikonwerken des beginnenden 20. Jahrhunderts stets und übereinstimmend verwendete andere Form HE(E)REMANN (im Sinne des Heerführers) mit Sicherheit nichts anderes als eine Verfälschung des Urnamens der als Handelsleute tätigen HERMANN zum Zwecke einer Passung der Namensteile in ihrer Gesamtheit auf dem Hintergrund des Umdeklarierens zu Rittersleuten darstellen dürfte. Über diesen Erstahnen SIEGMUND HERMANN hinaus müsste im Wimpfen des 13./14. Jahrhunderts auch nach dessen Vorfahren wie dann auch im Wimpfen des 15./16 Jahrhunderts nach dessen nächsten Angehörigen sowie dort evtl. verbliebenen Hermann-Verwandten geforscht werden. Wenngleich die diesbezügliche Einsicht in das bereits in den Kapiteln A. Grundlegendes und B. Sagenahn angesprochene von Professor Dr. Hamman, Darmstadt, für das Stadtarchiv Bad Wimpfen geschaffene „Repertorium der Reichsstädtischen Bestände“, wie die im ausgehenden Kapitel B. Sagenahn vorgenommene Auflistung der dort vorhandenen höchst dürftigen Archivmaterialien des 13./14. und wenig besser auch des 15./16. Jahrhunderts erwarten lässt, kaum Erfolg verspricht, sollte die Weitersuche nicht aufgegeben werden.

2. Augsburg und Kaufbeuren:
Was die Urkundenlage in Augsburg, bezogen auf das 14./15. Jahrhundert (Zeit der dortigen Einwanderung der HERMANN sehr wahrscheinlich von Wimpfen her) betrifft, so dürfte diese (siehe die vor allem in Kapitel H. Kaufbeureen-Augsburger Hörmann auf der Basis von Wolfgang Reinhard, „Augsburger Eliten des 16. Jahrhunderts, Prosopographie … 1500 – 1620” erfolgte Personenerfassung) wohl kaum bessere Aussichten für eine erfolgreiche Nachbesserung der bisher erzielten fruchtlosen Suchergebnisse als die in Wimpfen bieten. Wenn hier gleichzeitig die Schwesterreichsstadt Kaufbeuren ins Spiel gebracht worden ist, so weil dort offenbar die HÖRMANN, wie diese sich dort später auch in Augsburg schrieben, früher wohl als die HERMANN in Augsburg erscheinen und es deshalb nicht ganz von der Hand zu weisen ist, dass die von Wimpfen am Neckar weggegangenen solchen vielleicht über Kaufbeuren nach Augsburg gelangt sein könnten. Wie dem auch sei: Dass Kaufbeuren eine mit den Hörmann und damit mit den Von Wimpffen im weiteren Sinne vom 14./15. Jahrhundert über alle Jahrhunderte bis heute hinweg verbundene Stadt und deshalb zumindest als ein Feld der ergänzenden Von Wimpffen-Forschung anzusehen ist, dürfte auf der Hand liegen.

3. Haguenau im Elsass und auch andere dortige Städte wie Weissenau, Molsheim, Schlettstadt, Neu-Breisach, Altkirch, AndlauStraßburg u. a. m.:
Wie vor allem in Kapitel I. Mysteriöser Hans deutlich wird, besteht bezüglich des im Hagenau des 15. Jahrhunderts durch den Chronisten Bernhard Hertzoger überlieferten sog. HANS (I.) VON WIMPFEN und dessen angebliche Nachkommen sowie auch bezüglich des durch den Chronisten J. D. Schoepflin aufgeführten und als Enkel des Vorgenannten bezeichneten sog. HERMANNUS À WIMPFEN des 14. Jahrhunderts noch vielerlei Aufklärungsbedarf, dem nur „vor Ort” in den jeweiligen Archiven nachgegangen werden kann. Wie mir Dr. Hans H. von Wimpffen, der ja bereits 1959 im Archiv der Stadt Haguenau zu recherchieren begonnen hat, mitteilte, sind viele Bestände von Städten des Elsass’ nach Straßburg verlagert worden, wo der Vorgenannte im Sommer 2016 oder auch später zu ermitteln beabsichtigte. Dass man der Hoffnung auf Erfolg bezüglich dortiger Recherchen allerdings ebenfalls mit einer gehörigen Portion Pessimismus gegenüberstehen muss, das ergibt sich insbesondere aus dem bereits insbesondere in Kapitel I. Mysteriöser Hans Dargelegten, ganz abgesehen davon, dass der Gedanke, der im Wimpfen wie im Haguenau der Mitte bis zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts als staufischer Reichsvogt u. a. m. tätig gewesene WILHELMUS DE WIMPFEN könne in irgendeiner Weise blutsverwandtschaftlich mit den späteren Von Wimpffen etwas zu tun haben, als völlig abwegig zu betrachten ist (siehe dazu insbesondere die vorstehenden diesbezüglichen Ausführungen). Was die o. a. Kette elsässischer Städte anbelangt, so besteht dagegen größte Hoffnung der Gewinnung von Ergebnissen, welche die späteren ab dem in etwa ausgehenden bzw. beginnenden 17./18. Jahrhundert dort einzuwandern begonnenen oder dort um die Zeit der Französischen Revolution von 1789/99 tätig gewordenen zahlreichen späteren Angehörigen des Geschlechtes der Von Wimpffen betrifft (siehe dazu insbesondere das in den Kapiteln N. Umorientierung bis P. Zweiggründer Franz Ludwig Gesagte).

3. Nürnberg:
Wenn wir die sukzessive in vielerlei der durchschrittenen Kapitel präsentierten aus Beständen des Stadt- und Staatsarchivs Nürnberg stammenden insgesamt spärlichen und teilweise in sich auch lückenhaften Urkundenzeugnisse betrachten, so wird deutlich, dass dort noch zahlreiche unerfasste Schätze ruhen, die bei ihrer vollständigen Hebung wesentlich dazu beitragen könnten, das noch ziemlich undeutliche Bild über die Glieder jener sechs Generationen 4 bis 9, die dort seit der Einwanderung von HEINRICH DEM ÄLTEREN (gest. 1535) des Jahres 1512 bis zum tragischen Ende des JOHANN FRIEDRICH VON WIMPFFEN (1615 – 1668) und bis zur Abwanderung dessen jüngeren Bruders JOHANN DIETRICH VON WIMPFFEN (1616 – 1678) und der Söhne des Erstgenannten GEORG ABRAHAM (geb. 1648), HANS CHRISTOPH (geb. 1652) und HANS KARL (geb. 1654) im ausgehenden 17. Jahrhundert dort gelebt und vor allem als Fernkaufleute oder auch als Amtsträger tätig gewesen sind, nicht zu vergessen auch die in den Urkunden und historischen Betrachtungen weniger in Erscheinung tretenden weiblichen Glieder derselben. Als Fingerzeig sei der Hinweis auf die z. B. im Stadtarchiv Nürnberg, so steht zum hoffen, noch ruhenden umfänglichen Bestände S I Lade 149 Nr. 6 gegeben, die ja, so zeigt es die Höchstnummerierung „-49-” (unten mittig) und „87” (unten rechts) einerseits und andererseits der Umstand, dass mir nur sechs Blatt derselben zu Gesicht gekommen sind, nur zum allergeringsten Teil ausgeschöpft sind.

4. Madrid:
Dass jetzt ausgerechnet die spanische Hauptstadt als weiterer Zielpunkt der Gewinnung von archivalischem Material aufgeführt wird, geht darauf zurück (siehe dazu das auslaufende Kapitel Y. Georgs Zweig), dass Dr. Hans H. von Wimpffen dabei ist, dort im Staatsarchiv kürzlich gewonnenes umfängliches Urkundenmaterial auszuwerten, das helfen soll, die genaue Herkunft und das Leben sowie vor allem auch die Lebensleistung des DON LLUIZ (1758 – 1831) vollends offenzulegen. Damit ist ein Beispiel von unzähligen solchen angesprochen, die auf Grund der weiten Zerstreuung des Geschlechtes der Von Wimpffen im Laufe der letzten drei Jahrhunderte in allen möglichen Gegenden Deutschlands sowie Ländern Europas wie auch der übrigen Welt (insbesondere auch in den USA oder auch in Kanada) der Abklärung insbesondere auf Einzelpersonen gerichteter Gegebenheiten harren.

– – – – –

Wenn wir abschließend über das hier ein letztes Mal nachfolgend in der

  • Abb. Z 5: Die II. Stammtafel der Freiherren und Grafen v. Wimpffen des Constantin von Wurzbach (1888) in ihrer korrigierten, ergänzten und erweiterten Form

präsentierte Gesamt der ADELSFAMILIE VON WIMPFFEN werfen und gleichzeitig uns deren in den Kapiteln A bis Z ausgebreiteten Grundstrukturen zu vergegenwärtigen suchen, so werden wir gewahr, dass nur bei dreien der vielen herausgestellten Personen die Gegenwart erreicht worden ist, nämlich im Falle von:

– 1. DR. HANS H. VON WIMPFFEN (geb. 1934) der Generation 17d aus dem Georgs-Zweig, zu finden am Ende des Nachtrages ganz oben links;
– 2. FRANZ MICHAEL VON WIMPFFEN (geb. 1959) aus der Gräflichen Linie des Franzens-Zweiges der Generation 18c und seiner Gattin VERONIKA, GEB. FREIIN VON OW-WACHENDORF (geb. 1958), zu finden unten mittig in der zweituntersten Generationsleiste; dazuhin noch darunter deren drei Kinder namens
– OLYMPIA, AMELIE und EMANUEL VON WIMPFFEN der Generation 19c;
außerdem rechts daneben
– 3. ARNO VON WIMPFFEN (geb. 1963), ebenfalls aus der Gräflichen Linie des Franzens-Zweiges der Generation 18c, und seiner Gattin KATINKA GEB. KEKESSY VON DER HEYDE sowie deren drei Kinder namens
– MAXIMILIAN, GEORG und PHILIPP der Generation 19c.

Demnach bleibt gerade noch diesbezüglich ein gewaltiger unbehandelter Rest von Personen, deren Vorzeigung auf einer Stammtafel der vorliegenden Art sich natürlich jeglichen Versuchs einer ergänzenden Herausstellung entziehen würde. Dieses überlasse ich Späteren.

Somit schließe ich diese Arbeit, und zwar mit einem Wort von THEODOR FONTANE, dem beeindruckenden Interpreten des Strebens und der Seelenverfassung des mir bei der ebenso mühseligen wie erfolgsbeflügelten Forschungsarbeit besonders ans Herz gewachsenen „Sedangenerals” EMMANUEL FÉLIX DE WIMPFFEN; denn der Sinnhintergrund dieses Wortes dürfte mein hier endendes ebenso langes wie schwieriges Hin und Her des Bemühens um das Finden der historischen Wahrheit ganz und gar treffen:

Am hellen Tageslichte
Hab ich es anders gesehn.
Gewiß, Geschichten und Geschichte
Wachsen und wechseln im Entstehn.

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