G. Wappenempfang

Wie der als Fernkaufmann tätige DOMINICUS HERMANN (VON WIMPFFEN), gest. 1556, Stammträger der 5. Generation, durch die 1537 in Sankt Sebald erfolgte Heirat mit URSULA GROLAND, gest. 1570, sich mit einer zu den Ersten Geschlechtern Nürnbergs gehörenden Ratsfamilie verschwägert und dadurch Genannter des Größeren Rats wird, 1555 einen kaiserlichen Wappenbrief mit dem Wappentier des weißen Widders, dort auch „Herman“ (im Sinne von Hörnermann) genannt, erlangt, mit seiner Familie ein zentral beim Nürnberger Herrnmarkt gelegenes ansehnliches Besitztum bewohnt und im Folgejahr der Wappenverleihung 1556 auf dem Tullnauer Weiher bei einer Lustfahrt auf einem Floß mit zweien seiner vier Töchter auf tragische Weise zu Tode kommt.

Wir wenden uns nunmehr endlich (nach dem punktuellen Ausschweifen in die Generationen 6 und 7 und damit dem Verlassen des chronologischen Voranschreitens) dem Stammhalter der Generation 5 zu, wobei wir zum dritten Fall des Einheiratens der HERMANN (VON WIMPFFEN) in das Nürnberger Patriziat gelangen. Siehe dazu:

  • Abb. G 1: Die beidseits etwas eingegrenzten Generationen 5, 6 und 7 des Stammbaumes von J. W. Stör mit unten mittig dem Stammträger der Generation 5 DOMINICUS und seiner Ehefrau URSULA GROLAND(IN).

Bei Stör erscheint dieser als DOMINICUS und dessen Frau als URSULA GROLANDIN (5a), denen sieben Kinder, drei Söhne und vier Töchter (siehe 6e, 6f und 6g sowie 6h, 6i, 6j und 6k) entwachsen. Die dort verzeichnete Ehe findet bei Lore Sporhan-Krempel volle Bestätigung, indem diese Folgendes schreibt (die Zielnamen sind hier wieder in Großschrift herausgehoben und Ergänzungen sowie Anmerkungen in Aufrechtschrift in Klammer gesetzt):
„Ähnlich wie WILHELM und SYBILLA (in den Jahren 1529 und 1530), die Kinder des Italienfahrers HANS (bzw. der Vetter und die Kusine des Dominik), schloß auch DOMINIK …  eine glanzvolle Heirat. Am 12. Februar 1537 wurde er zu St. Sebald mit URSULA, der Tochter des NIKLAS GROLAND (II. – gest. 1551) getraut – also wieder (das „wieder” bezieht sich darauf, dass Sporhan-Krempel zuvor die Eheschließung der Tochter des Dominicus namens Sybilla mit dem aus dem Ersten Stand stammenden Nürnberger namens Balthasar Derrer beschrieben hat) eine Einheirat in ein Nürnberger Ratsgeschlecht. Im Jahre seiner Eheschließung wurde DOMINIK auch Genannter (zu ergänzen: des Größeren Rats). Von ihm kann man mit Sicherheit sagen, daß er Fernkaufmann war, denn in den sogenannten ‚Freßlisten’ wird er mehrmals als Besucher der Frankfurter Messen ausgewiesen. Das Freßgeld ist eine Art Geleitsabgabe.”
Die Feststellung, dass Dominicus im Jahr der Eheschließung 1537 Genannter des Größeren Rats geworden ist, findet sich durch die Annalen des Johannes Müllner bestätigt. Wer „Fressgeld“ bezog, ist – wie die Fernkaufleute eben – viel und oft weitest unterwegs gewesen.

Die patrizischen GROLAND (VON OEDENBERG) finden sich in Nürnberg 1305 ersterwähnt und ab 1346 erringt HAINRICH GRALANNT für zeit seines Lebens den Rang eines älteren Bürgermeisters im Inneren (Kleineren) Rat. Diese betrieben zunächst Fernhandel im Textilwesen und waren u. a. im flandrischen Tuchzentrum Tournai vertreten. 1366 erwarben sie als burggräfliches Mann- und Weiberlehen den aus zwei „Behausungen“ einschließlich eines Eisenhammers bestehenden Herrensitz im ca. 25 Kilometer nordöstlich von Nürnberg  gelegenen Diepoltsdorf, womit der Familie ein zweites wirtschaftliches Betätigungsfeld im sog. Montanbereich eröffnet gewesen ist. Das URSULA, der Gattin des DOMINICUS, beigegebene Wappen der GROLAND (siehe dieses bei 5a, natürlich reduziert auf die Wiedergabe in Schwarz-Weiß), führt im Zentrum eine fünfblättrige rote Rose, aus der schächerkreuzförmig drei silberne Sensenklingen hervorgehen. Wie wichtig diese Eheverbindung für die HERMANN (VON WIMPFFEN) gesehen wurde, das geht aus dem Umstand hervor, dass im Stammbaum von J. W. Stör links unter der mächtigen Baumkrone eine gegenüber diesem auf den Kopf gestellte genealogische Darstellung in Rosettenform der Patrizierfamilie Groland eingebracht ist, in der am unteren Ende rechtsaußen der Vorname der URSULA (zu ergänzen: GROLAND) zusammen mit dem vollen Namen des in die Familie eingeheirateten Gatten DOMINICUS HÖRMANN und darunter beider Wappenzeichen erscheinen. Siehe dazu die

  • Abb. G 2: Die links unter dem Laubdach des Stammbaumes von J. W. Stör angebrachte Runddarstellung der Abstammung von Ursula Groland, Gattin des Dominicus Hörmann (Heirat am 12. Februar 1537 in Nürnberg).

Als Einordnungshilfe wurde dort über den Namen und Wappen der beiden Ehegatten der Hinweis angebracht, wo diese beiden oben im Stammbaum zu finden sind, nämlich bei 5a. Wie aus dieser Darstellung zu ersehen, war der oben bereits aufgeführte Vater der Erheirateten NICLAS (NIKOLAUS II.) GROLAND (gest. 1551) und die Mutter (Heirat 1500) BARBARA EBNER(IN). Der Blick in die sog. Nürnberger Ratsgänge von P. Fleischmann findet diesen durchgängig von 1524 – 1546 als „Alter Genannter” (des Kleineren Rates) verzeichnet, dem 1549 CHRISTOPH GROLAND (aus anderer – vermutlich der Diepoltsdorfer – Linie) als Scabini (Schöffe) folgt. Das Ansehen und die finanzielle Potenz der Groland manifestiert sich auch darin, dass PETER GROLAND (gest. 1507), der Großvater der URSULA (siehe dessen Name in der Runddarstellung), ca. 1490 in Nürnberg auf dem Egidienberg beim Paniersplatz und nahe der Burg das bemerkenswerte markante hochstrebende sog. Grolandhaus erbaut hatte, das 1945 ein Opfer des Bombenkrieges geworden ist. Was die in der Runddarstellung verzeichneten weiteren Groland-Ahnen der nächsten beiden Generationen JOHANN GROLAND und deren Gattinnen sowie alle dort genannten Ahnen der aus der Patrizierfamilie der EBNER stammenden Mutterseite betrifft, so sei herausgestellt, dass deren vergleichende Überprüfung mit dem diesbezüglichen Ahnenverzeichnis der Groland von Peter Fleischmann keinerlei Ungleichheiten erkennen lässt, wodurch die Zuverlässigkeit der genealogischen Angaben von J. W. Stör, was die Kernaussagen betrifft, wieder einmal zweifelsfrei Bestätigung findet.

Um nun wieder zum Stammträger DOMINICUS zurückzukommen: Dieser, der sein Geschlecht nachhaltig voranbringt, erscheint in den maßgeblichen Genealogien des 19. Jahrhunderts einzig und allein im sog. Gotha (Verfasser: Cellarius-Goldtbeeg) von 1853, jedoch nicht bei dem mit diesem großteils übereinstimmenden Aubert Des Bois (1778) wie auch nicht später bei Kneschke (1870) und auch nicht bei Von Wurzbach (1888). Beim Letztgenannten findet sich lediglich im Einleitungskapitel „Zur Genealogie der Freiherren und Grafen von Wimpffen“ ohne jeglichen Namensbezug gesagt, dass die Wimpffen 1375 sowie auch am 15. August 1555 einen Adels- und Wappenbrief erhalten hätten. Während die erstgenannte Jahreszahl allein auf den sagenhaften Stammvater SIGISMUND Bezugsetzung finden kann, stößt man bei der Suche nach einer auf das zweitgenannte Datum beziehbaren Person auf den nachweislich am 30. Mai 1556, wie wir nachfolgend genauer erfahren werden, zu Tode gekommenen DOMINIK HERMANN. Sowohl im Brockhaus von 1908 als auch in Meyers Großem Konversations-Lexikon von 1909 ist unter der Rubrik „Wimpffen” jeweils im zweiten Satz die folgende auf diesen bezogene Aussage zu finden:
„Dominik He(e)remann, Bürger zu Nürnberg, erlangte bzw. erhielt 1555 einen kaiserlichen Wappenbrief.”
Somit sprechen die Letztgenannten richtigerweise damit nur, aber immerhin, von der Verleihung eines Wappenbriefes und nicht des Adelstitels. Und aus der Beifügung „kaiserlicher” in Verbindung mit dem Verleihungsjahr 1555 ist zu schließen, dass dieser Wappenbrief durch den von 1530 – 1556 als solcher regierenden Kaiser Karl V. verliehen worden ist. Wovon Cellarius-Goldtbeeg und die beiden Lexikonwerke ihre Angaben ableiteten, und von wo dazuhin die Erstgenannten das genaue Datum herholten, ließ sich von mir zunächst nicht ausmachen. In Anbetracht dessen offenkundig höchst erfolgreichen Betätigung im Fernhandelswesen sowie seiner Einheirat in eines der Nürnberger Ersten Geschlechter erschien mir der kaiserliche Gnadenerweis der Zuerkennung eines Wappenbriefes, den in dieser Zeit auch so gut wie allen Ersten Nürnberger Geschlechtern vom Kaiser (wenn nicht auch schon der Adelstitel) nach und nach zugestanden war, durchaus glaubhaft. Dass diese Annahme richtig war, das beweist die mir nach Fertigstellung des vorstehenden Textteils von Dr. Hans H. Freiherr von Wimpffen im November 2014 zugesandte Kopie einer aus Nürnberger Beständen stammenden Urkunde, die nachstehend gezeigt und der notwendigerweise eine Transkription angefügt ist:

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  • Abb. G 3: Die unten den Stempel der Sammlung des ungarischen Mäzens Miclos von Jancovich sowie die Registriernummer – 256 – tragende Abschrift des Wappenbriefes, der dem Dominicus Hermann von „Ferdinand Von Gottes gnaden Röm. König” (ab 1556 Kaiser Ferdinand I. nach der Abdankung seines älteren Bruders Karl V.) unter dem 18. August 1555 zuerkannt worden ist.

Angeschlossen sei nun die Transkription, die mit Rücksicht auf die infolge der historischen Schriftform schwere Entzifferbarkeit topisch gehalten ist.

Transkription: Anmerkung: In Anbetracht der etwas unscharfen sowie da und dort im Detail verwischten Vorlage hinterließ die Entzifferung noch kleine Unklarheiten (siehe die eingefügten Fragezeichen). Die in Klammer gesetzten aufrecht geschriebenen Textpartien stellen Erläuterungen des Autors dar. Wir Ferdinand Von Gottes gnaden Röm: König p. (p. = perge, d. h. fahre fort; gemeint sind die in dieser Urkundenwiedergabe weggelas- senen anderen Herrschaftstitel und -lande bzw. im Falle dieses im Fortgang mehrfach wiederkehrenden Kürzels um nicht wiedergegebene weitere Teile der Originalurkunde) Bekennen öffentlich mit diesem brieff und thun kund allermänniglich p. das Wir gnadiglich angesehen und betracht haben, die erbarkeit, redlichkeit gut Sitten tugend Und Vernunft damit unßer Und des Reichs getreüer Dominicus Herman, Von uns berümbt wirdt, auch die getreüen ünterthänigen Dienste die er sich uns dem Heil: Reich und unßerem hochlöblichen Haus Oesterreich Zeithin und Zurückgängig gehorsamlich erböth (?), auch Wohl thun mag Und soll; Und darumb mit wohlbedachtem Muth, gutem Rath Und rechtem Wißen, demselben Dominicus Herman, allen seinen Ehelichen leibsErben und derselben ErbensErben, diß hernach beschriebene Wappen undt Cleinoth mit nahmen einen rothen oder rubinfarben schilt, in demselben aufrecht und Vorwerts zum Sprung geschickt erscheinendt eines weißen oder silberfarben Hermann und Widder gestalt, mit gelben glaun und einwarts gekrümbten Hörnern, Und rother außgeschlagener Zungen, Auf dem Schild ein Stechhelm, Und Von denselben farben ein gebundener Pausch gefüret, auß demselben Zwischen Zweyen rothen Püffelshörnern, so ihre mundlöcher Von einander gekehrt, und in jeglichem Mundloch ein gelb Linden- blättl und beyseits an iedem derselben Püffelshörnern komen nacheinander stehendt Vier abgestimblete gelbe Lindenäste, das unter mit dreyen die Zwey mitlern indes mit Zweyen, und das obere ästle mit einem unterlich hangenden Linden- plättlein, entspringt aufrecht und Vorwarts ein Vordertheil eines weißen Hermans oder Widdergestalt, mit gelben glaen Und Hörnern wie im Schildt p. Alß andrer unßrer und des Heil: Röm: Reichs auch unßerm Königreiche Löblichen Fürstenthumb und Landen geberner Wappengenoßenbrieff p. Bey Pöen (Strafe) 20 Marck löthiges goldts halb p. Geben in Augstburg des 18 Augusti 1555 Jahrs p.“ Darunter mit Abstand zueinander und unterschiedlich seitwärtig verschoben stehend: „Ferdinand L. S. (= Lectori salutem = Dem Leser Heil! = Grußformel für den Leser in alten Handschriften) Honar (?) Dr. Vice Cantzler Ad mandatum Dm Regis ppa (Im Auftrag des Herren Königs per procura, d. h. aufgrund erteilter Vollmacht) ? Ungelter Von ????? (letzterer Titel verwischt wiedergegeben und somit nicht lesbar)

Dieser Wappenbrief (und keinesfalls Adelsbrief) ist also denn doch nicht von Kaiser (1530 – 1556) Karl V., sondern von dessen jüngerem Bruder Ferdinand verliehen worden, der von 1531 bis 1556 Römischer König gewesen und erst nach seines vorgenannten älteren Bruders Abdankung und Rückzug in seine Villa nahe dem Kloster San Gerónimo de Yuste des Jahres 1556 unter dem Namen Ferdinand I. Kaiser geworden ist. Die Wappenbeschreibung deckt sich voll und ganz mit jener Wappendarstellung, die im Stammbaum des J. W. Stör den Ritterschild des sagenhaften Stammvaters Sigmund Hörmann ziert. Durch die zweimalige Formulierung „eines … weißen Herman(s) oder Widdergestalt” findet die im Zusammenhang mit der Beschreibung dieses Sigmund-Wappens getroffene Feststellung, dass hinter dem Wort „Hörman(n)”, das ist „Hörnermann” = Widder steckt, eine klare Bestätigung. Ganz wichtig erscheint es noch, Folgendes herauszustellen: In dieser Verleihungsurkunde taucht der Beiname „Von Wimpffen” nicht auf, ein Umstand, der überrascht, nachdem sich schon der Vater des Wappenempfängers Dominicus erwiesenermaßen „Heinrich Hermann von Wimpffen” genannt hat. Dass der Verfasser dieser Urkunde der Wappenverleihung diesen Beinamen weggelassen hat, lässt sich vielleicht damit erklären, dass dieser eben nicht eine Adelsbezeichnung, sondern lediglich eine Herkunftsbezeichnung darstellte und ihm dadurch Missverständnissen vorgebeugt erschien. Unten findet sich auf dem Blatt ein kleiner Besitzer-Stempel, in dessen Zentrum ein Wappenschild mit einem schreitenden Löwen und eine Umschrift zu finden ist. In dieser lassen sich nur der Name JANKOVICH sowie die Jahreszahl 1830 oder 1836 entziffern. Und ganz unten steht die Seitenzahl 256 zu lesen. Laut Dr. Hans von Wimpffen stammt diese Urkundenabschrift aus einer umfangreichen Urkundensammlung eines bekannten ungarischen Mäzens namens MIKLOS VON JANKOVICH, die von diesem ausgangs des 19. Jahrhunderts an das Ungarische Nationalmuseum übergeben wurde und aus der auf das Geschlecht der Von Wimpffen bezogene Teilbestände, darunter originale solche wie etwa der Stammbaum Stör, im Rahmen einer Austauschaktion nach Nürnberg in das Staats- wie auch Stadtarchiv gelangt seien. Dr. Hans von Wimpffen ist dabei, in Nürnberg noch einmal anzufragen, „ob denn das Original des Diploms nicht doch noch in Nürnberg schlummert”.

Aus dem Fehlen einer Vorlage des originalen Wappenbriefes ergibt sich auch das Fehlen der mit dieser fraglos gekoppelten Wappendarstellung. Als Ersatz dafür kann die in der nachstehenden Abbildung gezeigte solche dienen, die der im Wappenbrief gegebenen Wappenbeschreibung – mit Ausnahme der fehlenden „rot ausgeschlagenen” Zunge des Wappentieres – genau entspricht: Im roten Schild ein (heraldisch nach rechts) aufrecht zum Sprung ansetzender weißer Widder mit einwärts gekrümmten gelben Hörnern und gelben Klauen; darüber ein Stechhelm, von dem beidseits eine Art Feder-Bausch geführt ist; aus demselben zwei rote Büffelhörner mit voneinander gekehrten Mundlöchern und aus diesen die je vier Lindenäste mit oben und unten je zwei und mittig je drei Lindenblättchen herauswachsend.

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  • Abb. G 4: Das in einen kreisförmigen grünen Blattkranz auf blauen Hintergrund gesetzte und von einer Heros- und Heroinengestalt präsentierte Wappen der als Familie von Adel ausgestorbenen sog. Dänischen Linie der Freiherren von Wimpffen (Detail einer Wand- oder Urkundendarstellung ca. der Zeit der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert unbekannter Herkunft).

Die Wappenbetrachtung abschließend, sei nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass bereits HEINRICH (DER JÜNGERE) HERMANN VON WIMPFFEN der Vorgeneration 4 dieses Wappen mit dem Schildzeichen des (so die Beschreibung desselben Seite 262) auf der Tafel des Epitaphs auf dem Familiengrab Nr. 1030, bei J. M. Trechsel, 1736) „aufspringenden Widder, mit gewundenen Hörnern und vorgeworffenen Füssen; oben … ein geschlossener Turnierhelm mit einem Wulst, auf welchem ein wachsender Widder zwischen zwey Püffels-Hörnern“ geführt hat. Ein solches auch ohne königliche oder kaiserliche Verleihung zu führen, das war unbezweifelbar nicht nur bei den zum Ersten Stand gezählten Nürnberger patrizischen Familien, sondern auch bei vermögenden Angehörigen des Zweiten Standes möglich und an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert durchaus bereits Usus.

Weitergehend sei aus Sporhan-Krempel (ergänzt durch mir von Dr. Hans H. von Wimpffen zugesandte Abschriften aus den „Genealogischen Papieren von Wimpfen” des Stadtarchivs Nürnberg, Blatt 40) die ausnehmend traurige Begebenheit des Todes von Dominicus Hermann wiedergegeben, in welcher der zitierte Chronist sich im Gegensatz zur Wappenverleihungs-Urkunde denn doch des Beinamens „von Wimpffen” bedient, was fraglos beweist, dass diese schon auf dessen Vater bezogene Nachnamensergänzung auch von und für Dominicus Anwendung fand:
„Dominik fand ein tragisches Ende. Lassen wir es uns von dem Chronisten Johannes Müllner (siehe im bereits zitierten „Extract Mullneri Analium … ”) erzählen, der dort Folgendes berichtet:
„‚An der Heiligen Dreifaltigkeitsabend, d. h. am 30. Mai des jahres 1556 ist Dominicus Hermann von Wimpffen mit zwei seiner töchter, einem jungen gesellen, von breslau bürtig (namens Endreß Jagwitz oder Jengwitz), und einer magd uff ein weiher hinter Wehr (gemeint ist der Tullnauer Weiher hinter Wöhrd) im aderlass lusthalben auf einem Floss gefahren, und als ihm ohne gefär eine pommeranzen ins wasser gefallen, nach der er sich gebückt und damit verursacht, dass der floss etwas gewackelt, sind die furchtsamen weibsbilder alle ihm zugelaufen und der floss auf derselben seiten zu hart beschwert, dass er sich umgestürzt, ist also er, samt den zweien töchtern und dem jungen gesellen ertrunken, die magd aber ist herauskommen. Man hat die toten des andern tags auf dreien bahren zu grab und ihnen acht leichkerzen vorgetragen.’”
Sporhan-Krempel wertet, ihre Angaben über Dominikus und Ursula abschließend, dieses tragische Ereignis so:
„Das war ein trauriges Ende der so unbeschwert angefangenen Lustfahrt. Das Trauerhaus war am Herrenmarkt. Dominiks Witwe Ursula starb viele Jahre später am Weinmarkt, sie wurde am 15. September 1570 begraben.”
Vom Chronisten Müllner ist der zu Tode Gekommene zwar mit „Dominicus Hermann von Wimpffen” benamt. Der Namenszusatz „von Wimpffen” stellte jedoch keine Adelsbezeichnung dar, sondern nichts anderes als die etwa auch von vielen Nürnberger Angehörigen der Ersten (zunächst nichtadligen!) Geschlechter in dieser Zeit, wie wir mehrfach schon gesehen haben, an ihren Geschlechternamen zu ihrer Ruhmerhöhung angehängte Bezeichnung ihres hauptsächlichen in den Nürnberger oder sonstigen Landen gelegenen Stamm- oder/und Herrensitzes gewesen sein, was Adel bestenfalls vortäuschte.

Dass die Namensbezeichnung „Dominicus Hermann von Wimpffen” des vorgenannten Chronisten Müllner nicht dessen spätere Erfindung darstellt, sondern der Realität der Lebenszeit des Dominicus entspricht, das zeigt auch die nachstehende (hier ganz erheblich gekürzte) Urkunde vom 5. November 1561, von der mir ausgangs 2014 Dr. Hans von Wimpffen eine Kopie übergeben hat. Nach dieser hat am 8. Juli 1559 an den Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg die „verordnete vormundere des erbarn Dominici Herman von Wimpffens seliger verlasner kinder und Ursula, desselben von Wimpffen wittfrau … die behausung und hofraith, so er von Wimpffen uf sein absterben nach sich verlassen … verkauft und zu kaufen vergeben … umb die … kaufsumma der funftausent einhundert dreizehen gülden, zwei pfundt, vierundzwainzig pfennig … .” Aus dieser umfänglichen Urkunde lässt sich auch herauslesen, dass Dominicus Hermann von Wimpffen, wie es einem vermögenden Fernhandelskaufmann geziemte, eine in der Nürnberger Sankt Sebalds-Pfarrei und deren Pfarrkirche oberhalb des Rathauses gelegene und aus einem Vorder-, Mittel- und Hinterhaus bestehende langgestreckte Behausung besaß, die den Raum zwischen zwei Gassen füllte und bei der „herren kaufere” lag. Wenn Sporhan-Krempel (siehe oben) schreibt, dass sich „das Trauerhaus (gemeint das Haus des 1556 zu Tode gekommenen Dominicus) am Herrenmarkt“ befunden habe, so stimmt diese Ortsangabe mit jener der Verkaufsurkunde insoweit überein, als beide Namensbezeichnungen sich auf den damaligen nordwestwärtigen zum Schönen Brunnen sowie zum Chor von Sankt Sebald und Rathaus hin gelegenen Teilbereich des sog. Hauptmarktes beziehen, wo 1560, d. h. im Nachjahr des Verkaufs dieses Hauses mit Hofraite und Vorjahr der Beurkundung desselben, die Nürnberger Börse eröffnet und vom Rate den (Kaufmanns-)Herren ein eigenes Marktgewölbe eingeräumt worden ist, auf das sich wohl die in der vorstehend umrissenen Urkunde verwendete Ortsbezeichnung „herren kaufere” erstrangig beziehen dürfte.
Hierzu sei eine knapp hundert Jahre jüngere Darstellung des Nürnberger Herrnmarktes gezeigt:

  • Abb. G 5: Kupferstich von Lucas Schnitzer von um 1650/60, der überschrieben ist mit „Prospect Deß Heren Marcks. und der FleischBrücken in Nürnberg“ mit reicher Personen-Staffage.

Dort, im westlichen Teil des Hauptmarktes zwischen Tuchgasse und Schulgässchen, verhandeln die damals vornehmst spanisch gewandeten Großkaufherren im Einherschreiten auf der Brücken- und Straßenpflasterung ihre Geschäfte; im Mittelbereich an den Gebäuden der Seiten Ladenzeilen; dahinter erscheint die Sankt-Sebaldus-Kirche und darüber ragen Türme der Nürnberger Burg in den Himmel, links der Mitte der Sinwellturm, rechts der Fünfeckturm und der Luginsland, dazwischen erstreckt sich die Kaiserstallung.

Wie oben bereits über Sporhan-Krempel zu erfahren, starb die WITWE URSULA 1570 am Weinmarkt. Dieser Name bezog sich auf einen nur um ein Weniges westwärtig von der Sebalduskirche gelegenen geräumigen Platz (beim heutigen Maxplatz), wo die Vorgenannte seit dem Verkauf des Wohn- und Geschäftsanwesens gelebt haben dürfte.

Was die in der Familiengrabstätte im Nürnberger Johannis-Friedhof erfolgte Grablegung des DOMINICUS und seiner Frau URSULA GEB. GROLAND betrifft, so sind diese in der oben bereits teilzitierten Beschreibung des Wimpffenschen Grabepitaphs N. 1030 auf Seite 262 der Gedächtnisschrift des J. M. Trechsel des Jahres 1736 folgendermaßen (allerdings nur unzureichend ohne Namens- und sonstige Textangabe) dokumentiert:
Auf dem Neben-Schildgen zur Rechten (gemeint: das auf dem Epitaph rechts unter der großen – dessen Vater HEINRICH DEM JÜNGEREN geltenden – Wappen- und Inschrifttafel befindliche solche) ein aufspringendes Lamm (Widder) und auf dem anderen Lincken eine besaamte Rose aus welcher 3. Senß-Eisen 2. mit der Spitze schräg-rechts und lincks gegen die obern zween Winckel des Schildes undm das dritte Pfahlweiß gegen den Schild Fuß sich kehrend … .“
Zweifelsfrei beziehen sich diese namen- und datumlosen Wappen-Beschreibungen auf das Ehepaar (rechts) DOMINICUS VON WIMPFFEN und (links) URSULA GEB. GROLAND, nachdem Letzterer ganz eindeutig die oben beschriebene und in den Abbildungen G 1 (bei 5a) und G 2 (unten vielfach gereiht) fünfblättrige (rote) Rose mit den aus dieser schächerkreuzförmig hervorgehenden drei (silbernen) Sensenklingen der GROLAND zugeordnet ist. Verifizierend kommt hinzu, dass die Weiterführung des Textes von J. M. Trechsel dem mit Dominicus ertrunkenen sog. Jungen Gesellen gilt; denn diese lautet:
„ … dann lieset man noch auf zwey gleich darunter befindlichen Täfelein, und zwar auf dem ersten und obern: AD 1556. Samstag der Heiligen Trinaltigkeit Abent, den 30. May verschied der erbar Junggesel Endres Jengwitz (alii Jagwitz) von Preslaw, dem Got in Christo ein fröliche Auferstehung genediglich verleihen wöll … .“

Der hohe Stand und die Vermögendheit des Dominicus scheint auch dadurch evident, dass nach dem mir von Dr. Hans H. von Wimpffen übersandten Foto mit Beschreibung einer vor gut zwei Jahrzehnten in einem numismatischen Katalog aus der Schweiz entdeckten Medaille aus Silber des Jahres 1533 mit dem Abbild des DOMINICUS HERMANN VON WIMPFFEN zugesandt wurde, die damals für 6.000 Sfr. angeboten worden und in den Besitz des Finnischen Nationalmuseums gelangt sein soll. Diese Medaille wurde in der das Signum MG führenden Werkstatt des von 1525 bis 1551 ununterbrochen in Nürnberg tätig gewesenen produktivsten Medailleurs und Bildhauers seiner Zeit MATTHES GEBEL (geb. um 1500, gest. am 22. April 1574 in Nürnberg) geprägt. Dieser war in Nürnberg, dem wichtigsten deutschen Zentrum der Medaillenkunst der Renaissance, zugewandert und hatte 1523 dort das Bürgerrecht erhalten. Bei ihm ließen sich nicht nur viele Adlige und deutsche Herrscher und Fürsten auf Schaumünzen von Silber und Gold portraitieren, sondern auch zahlreiche Angehörige des Patriziats und andere Bürger von Bedeutung wie auch Großkaufleute von europäischem Rang und Geldgeber der europäischen Höfe, so z. B. der Nürnberger Kriegsherr CHRISTOPH KRESS (1526) oder der Maler ALBRECHT DÜRER (1527). Der Zweck war, damit seinen hohen Stand und Reichtum sowie sein Selbstbewusstsein zu dokumentieren. Unter den ca. 350 diesem Matthes Gebel zugeschriebenen Schaumünzen tauchen mehrfach Namen und Konterfei der mit den HERMANN VON WIMPFFEN liierten Familien des Ersten Standes wie der PFINTZING und BEHAIM sowie auch mehrfach (so 1527 und 1529) der im Folgekapitel H. Kaufbeuren-Augsburger Hörmann beschriebene GEORG HERMANN bzw. HÖRMANN (1481 – 1552) auf, der ein Fuggerscher Faktor (Handelsvertreter) gewesen ist und in enger Verbindung mit diesem berühmten Augsburger Handels- und Bankhaus stand. Anschließend sei die nunmehr auch in der Website des Dr. Hans H. von Wimpffen „wimpffen.de“ (siehe dort in der Rubrik „Biographie“ die Abhandlung „Dominicus Hermann von Wimpfen“) zu findende Fotografie dieser Medaille einschließlich deren dortiger Beschriftung gezeigt:

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  • Abb. G 6: Dominikus Herman von Wimpf(f)en; Medaille geprägt in der Werkstatt des Nürnberger Matthes Gebel 1533. Die Medaille befindet sich im Besitz des Finnischen Nationalmuseums, eine weitere im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg. 

Beigegeben ist noch die folgende Beschreibung deren Vorder- und Rückseite:
Die Umschrift lautet: „ANNO . NATU . M . XXIII . REFERO . IOAN .  IORDAN . AB . HERCZHEIM (REFERO dürfte wohl Relata refero bedeuten)
– Rückseite: Widderwappen mit Helmzier. Umschrift: HER GOT ICH BIT RICHT ALTER SCHULT NIT MDXXII
Maße: DM 25 mm. Material: Silber.“
Wollte man die Hinordnung der Profildarstellung zu DOMINIKUS HERMANN VON WIMPFFEN gutheißen, so würde diese die älteste auffindbare Darstellung eines Vorfahren des Von Wimpffen-Geschlechts darstellen. Doch stellen sich im Blick auf die Benamung des Abgebildeten in der Umschrift der Vorderseite (= Portrait-Seite), die zweifelsfrei „IOAN JORDAN AB HERCZHEIM“ und damit einer anderen Person gilt, berechtigt erscheinende Zweifel ein, auch wenn das nicht mehr als nur beschriebene Widderwappen mit Helmzier der Rückseite in der Grundstruktur angeblich demjenigen der HERMANN VON WIMPFFEN entspricht. Dazuhin ist verifizerend aufzuführen, dass diese ins Finnische Nationalmuseum gelangte Medaille, wie die nachfolgende Zitierung der Beschreibung einer in „Wikimedia Commons“ aufgefundenen Fotografischen Darstellung deren Vorderseite mit Interpretation zeigt, dem vorgenannten Matthes Gebel zugeschrieben wird; denn diese lautet:
„Description English: Coins an medals in the National Museum of Finland … File: Matthes gebel (attr.), medaglia di johann jordan von Herxheim, 1526.JPG – Wikimedia Commons“.

Das Kapitel G. Wappenempfang nunmehr abschließend, sei noch folgendes wichtig Erscheinende angemerkt: Dass die in diesem dargestellte Wappenerteilung des Jahres 1555 von den Autoren der Gruppe I Aubert Des Bois (1778), Kneschke (1853), Cellarius-Goldtbeeg (1853) und zuletzt vor allem von Wurzbach (1888) sachunrichtig (und dazuhin verbunden mit der ebenso der Wahrheit entbehrenden Adelserhebung!) in sehr viel älterere Zeiten, nämlich in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts, und zwar in das Jahr 1363 bzw. 1373 und damit fast um zwei Jahrhunderte vorverlegt worden ist, das wurde bereits in den Kapiteln B. Sagenahn sowie C. Leonhard und Heinrich ausgiebig dargelegt und braucht somit wohl hier nicht mehr im Einzelnen ausgebreitet werden.