{"id":155,"date":"2015-04-06T17:52:23","date_gmt":"2015-04-06T15:52:23","guid":{"rendered":"http:\/\/wimpfen.scheible.de\/wordpress\/?page_id=155"},"modified":"2016-09-06T14:25:40","modified_gmt":"2016-09-06T12:25:40","slug":"zeitperiode-ii1806-1831","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wimpfen-geschichte.de\/hessische_enklave\/anmerkungen\/hauptteil\/zeitperiode-ii1806-1831\/","title":{"rendered":"Zeitperiode II (1806 &#8211; 1831)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Gro\u00dfteils vergebliche Widerst\u00e4nde\u00a0<\/strong><strong>zun\u00e4chst gegen die Einf\u00fchrung der hessischen Rechts- und Verwaltungsnormen\u00a0<\/strong><strong>bei wegbestimmender Ansiedlung einer funktionst\u00fcchtigen Saline sowie sp\u00e4ter wenig erfolgreichen Versuchen der Gew\u00e4hrung von mit der Exklavenlage begr\u00fcndeten rechtlichen Ausnahmeregelungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Ausf\u00fchrliche Zeittafel<\/p>\n<table width=\"485\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"80\">1806 ff.<\/td>\n<td width=\"449\">Beginn von Unruhe, Widerst\u00e4nden, Petitionen, Prozessen in Sachen: Reven\u00fcenteilung, Stempelpapierordnung, Umfang der Holzbezehndung, Rekrutierungsrecht, Besoldungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr hessische Beamte, Einf\u00fchrung der Hochwaldwirtschaft u. a. m.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1806<\/td>\n<td width=\"449\">Gutachten der Baubeh\u00f6rde, die sehr reparaturbed\u00fcrftige Stiftskirche au\u00dfer dem Chor abzubrechen und westw\u00e4rtig durch eine Giebelmauer zu verschlie\u00dfen, um die auf nicht weniger als\u00a0125.000 fl veranschlagte Reparatur zu sparen, wird vom Gro\u00dfherzog abgewiesen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1807<\/td>\n<td width=\"449\">Auf Befehl des Gro\u00dfherzogs ist jeglicher Abbruch an der Stiftskirche au\u00dfer der Vorhalle und den Au\u00dfenkapellen zu unterlassen und sind die Kustorei und andere \u00fcberfl\u00fcssig gewordene Stiftsgeb\u00e4ude zu verkaufen und mit dem Erl\u00f6s teilweise die Reparaturen zu bestreiten.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1811<\/td>\n<td width=\"449\">Eberhard Freiherr von Gemmingen kauft das als Wormser Erbleihgut 1802\/03 an den hessischen Landesherrn gelangte (westlich des Zimmerhofs gelegene) Grafenw\u00e4ldle und rodet es zu Ackerland (nunmehr \u201e<u>Zimmerh\u00f6fer Feld<\/u>\u201c gehei\u00dfen).<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1812<\/td>\n<td width=\"449\">Franz Ludwig Graf von Helmstatt-Hochhausen kauft das als Besitzung des Ritterstifts 1802\/03 an den hessischen Landesherrn gekommenen (\u00fcber Hochhausen gelegenen) <span style=\"text-decoration: underline;\">Finkenhof<\/span>, der (wie das Zimmerh\u00f6fer Feld) hessisches Exklavengebiet bleibt. Gro\u00dfherzogin Louise von Hessen besucht die Stadt, wird mit einer Ehrenpforte begr\u00fc\u00dft und scheidet, \u201evon den Segensw\u00fcnschen Ihrer getreuen Wimpfener begleitet\u201c, per Schiff. Abl\u00f6sung von Justizamtmann Hofrat Gottfried Ferdinand Majer durch den hessischen Justizamtmann Georg Ludwig Preuschen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1815<\/td>\n<td width=\"449\">Ende der napoleonischen Kriege und Gr\u00fcndung des Deutschen Bundes mit sich durch Zollgrenzen gegenseitig abschottenden Staaten<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1816<\/td>\n<td width=\"449\">ff. Allgemeine N\u00e4sse-, Misswuchs-, Teurungs-, Not- und Hungerjahre; Armensammlungen und -suppenk\u00fcche<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1817<\/td>\n<td width=\"449\">Das urspr\u00fcnglich von Bayern, Hessen, W\u00fcrttemberg, Baden und Wimpfen beanspruchte Heiliggeistspital gelangt endg\u00fcltig an Bayern bzw. an den beschenkten Minister Montgelas, dann durch Verkauf an Mautinspektor Siebein aus N\u00fcrnberg und weiter an Hofrat Majer, den fr\u00fcheren Syndicus der Reichsstadt Wimpfen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1818<\/td>\n<td width=\"449\">Aufhebung des insbesondere auf Bitten der Stadt 1 \u00bd Jahrzehnte weiter bestehen gelassenen Dominikanerklosters; Klosterkirche wird Pfarrkirche der kleinen katholischen Gemeinde, das Priorat (ehemaliges \u201eKaiserhaus\u201c) Pfarrhaus derselben. Antrag auf Befreiung vom Finanz(=Eingangs)zoll und von der Einf\u00fchrung des neuen hessischen Ma\u00dfes und Gewichts<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1819<\/td>\n<td width=\"449\">1819 &#8211; 1823: Der Umbau des Priorats (\u201eKaiserhauses\u201c) zum Pfarrhaus beraubt dieses seines historischen Charakters. 1819 ff: Die Glasfenster der Stiftskirche der Fr\u00fchgotik werden von Gro\u00dfherzog Ludwig I. nach Darmstadt in seine Sammlungen geholt, die des Dominikanerklosters gelangen insbesondere an den Grafen von Erbach zu Erbach zur Ausstattung dessen Rittersaales im neu gebauten Schloss.<br \/>\n1819: Inbetriebnahme der nach dem hessischen Gro\u00dfherzog genannten \u201eSaline Ludwigshall\u201c durch die gleichnamige Aktiengesellschaft.<br \/>\n1819: Die Einf\u00fchrung des Finanzzolls und des hessischen Ma\u00dfes und Gewichts, was als \u201edas Grab f\u00fcr das hiesige Gewerbe\u201c bezeichnet wird und zu einer Petition um Befreiung f\u00fchrt, wird wegen allgemeinen Widerst\u00e4nden auch im Land verschoben.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1820<\/td>\n<td width=\"449\">Zuerkennung einer Landst\u00e4ndischen Verfassung und Bildung des Wahlkreises Wimpfen-Hirschhorn-Neckarsteinach-Beerfelden (Wahlm\u00e4nner-Wahlort im abgelegenen Waldmichelbach) mit Wahl eines Abgeordneten zur 2. Kammer<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1821<\/td>\n<td width=\"449\">Einf\u00fchrung einer Gemeindeordnung mit dem Recht der Wahl von Gemeinderat und B\u00fcrgermeister durch die B\u00fcrgerschaft. Abl\u00f6sung von Justizamtmann Georg Ludwig Preuschen durch Landrat und Steuerrezeptor Heinrich Beecke sowie Landrichter Franz Joseph Anselm Weyland (Trennung von Exekutive und Judikative) im Zuge der Bildung des hessischen Bezirksamts Wimpfen-K\u00fcrnbach<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1822<\/td>\n<td width=\"449\">Reform und Pr\u00fcfung des \u00fcber 2 Jahrzehnte nachl\u00e4ssig-permissiv gehandhabten Gemeinderechnungswesens erbringt einen hohen Rezess der Steuererhebungen durch Stadtrentmeister Johann Friedrich Kegele und treibt diesen zur \u201eSelbstentleibung\u201c. Der hinhaltende Widerstand gegen die Zahlung von Beitr\u00e4gen in die Provinzialkasse zeitigt zun\u00e4chst Erfolge.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1823<\/td>\n<td width=\"449\">Aufnahme der Schutzverwandten (au\u00dfer den Juden) ins B\u00fcrgerrecht erh\u00f6ht die B\u00fcrgerzahl von 475 auf ca. 600 und f\u00fchrt zur Beschr\u00e4nkung der Zahl der Losholzberechtigten auf 475 sowie der Verabreichung von nur 100 B\u00fcscheln Reisig f\u00fcr die \u201eneuen\u201c gegen\u00fcber den \u201ealten\u201c B\u00fcrgern; die vor dem Inkrafttreten der Gemeindeordnung ins B\u00fcrgerrecht aufgenommenen B\u00fcrger der \u201eengeren Gemeinde\u201c erhalten weiter 200 B\u00fcschel Reisig gegen\u00fcber jenen der \u201eweiteren Gemeinde\u201c.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1825<\/td>\n<td width=\"449\">Widerstand gegen eine Erh\u00f6hung des Finanzzolls und die endg\u00fcltige Einf\u00fchrung der hessischen Ma\u00dfe und des Gewichts erfolglos<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1826 ff.<\/td>\n<td width=\"449\">Sp\u00e4ter ins B\u00fcrgerrecht Einger\u00fcckte (insbesondere Helmh\u00f6fer, Salinearbeiter) f\u00fchren, auf \u201eGleichberechtigung\u201c pochend, vergeblich Klage gegen die einschr\u00e4nkte Zahl der Losholzberechtigten auf 475.<br \/>\nDer Gemeinderat verh\u00e4lt sich gegen\u00fcber der Auf- und Annahme Ausw\u00e4rtiger sowie von Juden ins B\u00fcrgerrecht wachsend restriktiv mit dem Hinweis auf die \u201e\u00dcbersetzung\u201c des Handwerks und Gewerbes sowie die fehlenden Arbeitsm\u00f6glichkeiten.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1827<\/td>\n<td width=\"449\">Entfernung des durch die Justizhoheit Hessens \u00fcberfl\u00fcssig gewordenen \u201edreischl\u00e4frigen\u201c Galgens auf dem Galgenberg<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1830 ff.<\/td>\n<td width=\"449\">Neue Missernten verursachen wieder gro\u00dfe Not, Armut, erh\u00f6hte Armenlasten und die hessischen Beh\u00f6rdenvertreter sch\u00e4tzen die \u201eMoralit\u00e4t\u201c und Arbeitsamkeit der Einwohnerschaft, deren Bildungs- und oft von Kr\u00fcppelhaftigkeit und Unterentwicklung (Inzucht!) gepr\u00e4gten Gesundheitszustand als tiefstehend, die Ordnung und Sauberkeit in den Stra\u00dfen als schlecht sowie den Zustand der Jugend vor allem infolge mangelnder Erziehung als teilweise \u201everwahrlost\u201c ein.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Diese Zeitperiode beginnt mit einer gewissen \u201eUnruhe\u201c in der Bev\u00f6lkerung und vor allem mit Widerst\u00e4nden des Magistrats, die in eine F\u00fclle von Gesuchen, Petitionen, ja Prozessen m\u00fcnden und zun\u00e4chst kaum etwas mit der Problematik der Exklavenlage zu tun haben, sondern nichts anderes als Regelungen im Rahmen durch die hessische Landesherrschaft vorgenommenen Neuorganisation des Stadtwesens auf der Basis der geltenden Landesgesetze zum Gegenstand haben und somit nur wenig zu \u00e4ndern verm\u00f6gen. Diese betreffen vor allem:<\/p>\n<ul>\n<li>eine Reihe von Einzelpunkten des Reven\u00fcen-Teilungsvertrags;<\/li>\n<li>das vom Landesherrn beanspruchte Rekrutierungsrecht, das allerdings durch die Zahlung des Milizengeldes von Hessen noch nicht geltend gemacht wird;<\/li>\n<li>die als besonders belastend empfundene Stempelpapierordnung;<\/li>\n<li>den Umfang der Bezehndung, die z. B. auch auf das B\u00fcrgergab- und Besoldungsholz ausgedehnt ist;<\/li>\n<li>die st\u00e4dtischen Beitr\u00e4ge zur Besoldung des Oberf\u00f6rsters und des Amtsphysikus sowie die \u00dcbernahme der Frucht- und Weinbesoldung der Geistlichen und Schuldiener (Lehrer), dazu die Verg\u00fctung der Unterbringung des Justizamts im ehemaligen Syndikatshaus;<\/li>\n<li>die Weiterf\u00fchrung des 1760 vor dem Reichskammergericht angestrengten Prozesses gegen den Wormser Hof \u00fcber die Bezehndung der Kleest\u00fccke sowie 1774 des vom Wormser Domkapitel gegen das Stadthospital eingeleiteten Prozesses \u00fcber den Bezug des Zehnten in der Michelbach, in der Kinbach und im Hohen Ried, die beide jetzt vom Oberappellationsgericht Darmstadt zu Ende gef\u00fchrt werden;<\/li>\n<li>die Einf\u00fchrung der hessischen Hochwaldwirtschaft mit 100 \u2013 120-j\u00e4hrigem Hiebturnus u. a. m.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Einzelheiten der Streitpunkte lassen sich im o. a. Band 1 \u201eDie Geschichte der hessischen Exklave Wimpfen\u201c, Kapitel B.1 \u2013 3, S. 144 \u2013 148, nachlesen. Hiervon sei wegen seines besonderen Gewichts lediglich der letztgenannte Problempunkt angesprochen, n\u00e4mlich die Einf\u00fchrung der hessischen Hochwaldwirtschaft. Diese macht lang andauernde Einsparungen des Holzeinschlags notwendig, was vor allem eigentlich \u00fcber das ganze 19. Jahrhundert hinweg der Fall ist und immer wieder zu Engp\u00e4ssen bei der Darreichung des als eine von Alters her verbriefte Wimpfener Gerechtsame betrachteten und stets mit Leidenschaft (siehe vor allem die \u201eHolzrevolution\u201c des Jahres 1783!) verteidigten B\u00fcrgergabe in H\u00f6he von 1 Wimpfener Klafter Scheit- und 200 B\u00fcscheln Reisigholz f\u00fchrt und \u00fcber mehr als ein halbes Jahrhundert hinweg immer wieder zu gro\u00dfer Unzufriedenheit und schweren Auseinandersetzungen um die vom neuen Magistrat und der B\u00fcrgerschaft als zu niedrig empfundene H\u00f6he des von der hessischen Forstbeh\u00f6rde festgelegten Holzhiebquantums Anlass gibt. Dadurch mangelt es auch der Stadtkasse an Geld, zumal die Jahre des Rheinbundes und des nachfolgenden Vierten Koalitionskrieges sowie der von Napoleon gegen England verh\u00e4ngten Festlandssperre, schlie\u00dflich die 1812 einsetzenden Befreiungskriege eine allgemeine wirtschaftliche Stagnation und \u201eharte Zeiten\u201c vor allem auch durch die weitere Fortdauer der Belastungen durch die vielen Truppeneinquartierungen und -durchz\u00fcge sowie Requisitionen bringen. Dies alles hat z. B. zur Folge, dass 1807 die Stadt ihre Zahlungsunf\u00e4higkeit erkl\u00e4ren muss und sich nicht in der Lage sieht, der Mehrzahl ihrer B\u00fcrger die von diesen geleisteten Aufwendungen f\u00fcr Einquartierungen, Fouragelieferungen und \u00c4hnliches zu erstatten. Dies setzt sich im sp\u00e4teren Weitergang der Kriege fort, so dass viele B\u00fcrger vermehrt die Zahlung der Steuern schuldig bleiben und seitens des Stadtrentmeisters und Senators Johann Friedrich Kegele in Anbetracht der Schuldigkeiten der Stadt diesen gegen\u00fcber nur wenig unternommen wird, um diese einzutreiben.<\/p>\n<p>W\u00e4hrenddessen werden die an den Gro\u00dfherzog Ludwig I. als Haus- und Familiengut aus dem stiftischen bzw. Wormser Besitz gefallenen beiden Landkomplexe, der Finkenhof und das Grafenw\u00e4ldle, in Geld umgesetzt. Und zwar verkauft dieser zuerst den Finkenhof unter dem Vorbehalt der Fortdauer der dortigen hessischen Hoheitsrechte im Jahr 1811 f\u00fcr 38.000 fl an Franz Ludwig Graf von Helmstatt-Hochhausen, dann 1812 das Grafenw\u00e4ldle an den Generalfeldzeugmeister Sigmund Freiherr von Gemmingen zu Treschklingen und Rappenau, der bereits den n\u00f6rdlich ansto\u00dfenden Kohlhof besitzt, das Grafenw\u00e4ldle zum Feldgebiet roden l\u00e4sst und es nunmehr das \u201eZimmerh\u00f6fer Feld\u201c nennt. Dem von der Stadt Wimpfen erhobenen Anspruch, der Finkenhof sei ihr nicht nur administrativ, sondern auch markungsrechtlich unterstellt und dementsprechend zur Besteuerung heranzuziehen, setzt der neue Besitzer erfolgreich Widerstand entgegen.<\/p>\n<p>Hessen begegnet den Widerst\u00e4nden der B\u00fcrgerschaft und des Magistrats 1812 mit der Abl\u00f6sung des ehemaligen reichsst\u00e4dtischen und famili\u00e4r durch Heirat am Ort mit dem F\u00fchrungskl\u00fcngel versippten Syndikus Justizamtmann Gottfried Ferdinand Majer und der Einsetzung des aus Hessen kommenden Justizamtmannes Georg Ludwig Preuschen. Nachdem der Landesvater vor Jahren vorangegangen ist, sein nach dem Kondominatsort K\u00fcrnbach s\u00fcdlichstes Gebiet zu besuchen, tut ihm dies 1812 seine Gemahlin Gro\u00dfherzogin Louise nach, die man mit einer Ehrenpforte begr\u00fc\u00dft und am selben Tag noch, <em>\u201evon den<\/em> <em>Segensw\u00fcnschen Ihrer getreuen Wimpfener begleitet\u201c<\/em>, die Heimreise per Schiff Richtung Neckarelz antritt.<\/p>\n<p>Da die L\u00e4nder des nach der Beendigung der Befreiungskriege 1815 konstituierten Deutschen Bundes sich zunehmend durch Zollgrenzen voneinander abschotten, dr\u00fccken die Zolllasten das in der \u201eDreil\u00e4nderecke\u201c gelegene Wimpfen besonders schwer und bef\u00f6rdern vor allem auch st\u00e4rkstens den Schmuggel. Jetzt beginnt eine Kette von Auseinandersetzungen, bei denen erstlinig die Gew\u00e4hrung von gesetzlichen Ausnahmeregelungen verlangt und als Begr\u00fcndung die isolierte Lage Wimpfens in der Dreil\u00e4nderecke ins Feld gef\u00fchrt wird. So regt sich vor allem entschiedener Widerstand, als in den Folgejahren im Zuge der erw\u00e4hnten restriktiven Zollpolitik die hessischen Eingangsz\u00f6lle eingef\u00fchrt und weiter erh\u00f6ht werden sollen und \u00fcberdies das in Hessen besonders buntscheckige Ma\u00df- und Gewichtssystem vereinheitlicht werden soll. Um Befreiung von beidem zu erlangen, sendet der Magistrat schlie\u00dflich sogar eine Delegation nach Darmstadt, welche, auf Wimpfens Lage zwischen zwei anderen Staaten und den mit diesen unabdingbar notwendigen Warenaustausch hinweisend, die f\u00fcr den Handel, das Gewerbe und die M\u00e4rkte <em>\u201everderbliche\u201c<\/em> Einf\u00fchrung des Eingangszolls sowie des neuen hessischen Ma\u00dfes und Gewichts abwenden soll. Da \u00fcberall im Lande sich ebenfalls Widerstand dagegen regt, wird deren Einf\u00fchrung jedoch vorl\u00e4ufig hinausgeschoben.<\/p>\n<p>In diese ersten Jahre des Bestehens des Deutschen Bundes sowie des nach 2 Jahrzehnten kriegerischer Ereignisse endlich eingetretenen Friedens f\u00e4llt auch die Regelung des bislang ungekl\u00e4rten Schicksals des Hospitals zum Heiligen Geist, nachdem dieses Zankapfel zwischen urspr\u00fcnglich f\u00fcnf Beanspruchenden gewesen ist. Dieses wird 1817 endg\u00fcltig dem K\u00f6nigreich Bayern zugesprochen, so dass der vom bayrischen K\u00f6nig damit beschenkte allgewaltige bayrische Minister Montgelas dieses an den N\u00fcrnberger Mautinspektor Siebein verkauft, der seinerseits dieses an den darin Wohnung beziehenden fr\u00fcheren letzten reichsst\u00e4dtischen Syndikus Hofrat Mayer weiterver\u00e4u\u00dfert. Im Folgejahr 1818 wird auch das vorl\u00e4ufig bestehen gelassene Dominikanerkloster aufgehoben, nachdem die Patres und Fratres bis auf den Prior und letzten Pfarrer der katholischen Gemeinde aus den Reihen der Dominikanerm\u00f6nche Fridericus Stadler sowie den Bruder Caspar Weigand, genannt Pater Gregorius, ausgestorben sind. Die Dominikanerkirche wird Pfarrkirche der nur 18 \u201eSeelen\u201c (gemeint Familienvorst\u00e4nde) z\u00e4hlenden katholischen Gemeinde Wimpfen am Berg und Wimpfen im Tal und das altehrw\u00fcrdige Priorat (\u201eKaiserhaus\u201c) wird katholisches Pfarrhaus. Dieses wird durch einen in den Jahren 1819 \u2013 1823 erfolgten umfassenden Umbau seines historischen Charakters beraubt. Bald nach der Mediatisierung Wimpfens gelangt der Gro\u00dfteil der aus der Ursprungszeit des Klosters stammenden kunsthistorisch unendlich wertvollen urspr\u00fcnglich 36 \u2013 40 Scheiben umfassenden Glasmalereien der Chorfenster des Kirchenbaus zun\u00e4chst nach Darmstadt, schlie\u00dflich im Zeitraum von 1803 \u2013 1819 in die Hand des Grafen und Kunstsammlers Erbach zu Erbach im Odenwald zur Ausgestaltung seines neugotischen Rittersaals, bis der Rest derselben in Gestalt von nur noch 18 Scheiben 1970 aus Lottogeldern f\u00fcr 1,1 Millionen gl\u00fccklicherweise f\u00fcr das Landesmuseum im Alten Schloss in Stuttgart erworben werden kann.<\/p>\n<p>Was das Schicksal des von Anfang an s\u00e4kularisierten Ritterstifts anbelangt, so trifft dessen Kirche, kaum hat Hessen die Hand darauf gelegt, zun\u00e4chst ein schonungsloses Schicksal: Die Bilder und Statuen der insgesamt vorhandenen 14 Alt\u00e4re werden gro\u00dfteils als veraltetes Zeug herausgerissen und an den Meistbietenden als Brennholz verkauft. Nachdem 1802\/1803 und 1806 Teile des Daches eingest\u00fcrzt sind, reicht das hessische Bauamt ein Gutachten bei der Gro\u00dfherzoglichen Regierung ein und schl\u00e4gt vor, um die veranschlagten 125.000 fl Reparaturkosten zu ersparen, die Kirche bis auf den Chor abzubrechen und diesen durch eine westliche Giebelwand zu abzuschlie\u00dfen. Diesem Ansinnen tritt jedoch der kunstsinnige Gro\u00dfherzog Ludwig 1807 entgegen und erl\u00e4sst den Befehl, jeden Abbruch mit Ausnahme der Vorhalle und der Au\u00dfenkapellen zu unterlassen, die Kustorei und andere \u00fcberfl\u00fcssig gewordene ehemalige Stiftsgeb\u00e4ude zu verkaufen und mit dem erzielten Geld teilweise die Reparaturen der Kirche zu bestreiten, was denn auch geschieht. Freilich wird nur das Allernotwendigste getan; so werden vor allem die D\u00e4cher repariert. In Kenntnis ihres gro\u00dfen kunsthistorischen Wertes l\u00e4sst der Landes- und Kirchenherr schlie\u00dflich 1819 die aus 79 Glasmedaillons gebildeten fr\u00fchgotischen Chorfenster aus der Anfangszeit der Kirche bis auf wenige Reste in seine Darmst\u00e4dter Kunstsammlung \u00fcberf\u00fchren; einige gelangen in den Wormser Dom bzw. in das Schloss des Grafen Erbach zu Erbach. Deren Qualit\u00e4t und Sch\u00f6nheit gibt das Beispiel der<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/wimpfen-geschichte.de\/hessische_enklave\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/wimpfen-hessische-enklave-09.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-538 size-large alignnone\" src=\"http:\/\/wimpfen-geschichte.de\/hessische_enklave\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/wimpfen-hessische-enklave-09-721x1024.jpg\" alt=\"\" width=\"660\" height=\"937\" \/><\/a><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Abbildung 9: Geburt Christi. Aus der Ritterstiftskirche zu Wimpfen im Tal (um 1270 \u2013 1280), Hessisches Landesmuseum Darmstadt<\/strong>,<\/li>\n<\/ul>\n<p>wieder.<\/p>\n<p>Das f\u00fcr die Weiterentwicklung Wimpfens wohl wichtigste richtungweisende Geschehen dieser Periode ist die Erbohrung des Salzlagers durch den Salinisten Carl Friedrich Christian Glenck am Ausgang des Morschbachtales mit dem anschlie\u00dfenden Bau der 1819 er\u00f6ffneten und nach dem Landesherren benannten \u201eSaline Ludwigshall\u201c. Diese kauft die unrentable (zweite) st\u00e4dtische M\u00f6ssing\u2019sche Pachtsaline am Ausgang des Erbachtales auf und setzt damit den vom Misserfolg begleiteten und die Stadtfinanzen in den 1780er Jahren dem Ruin nahe gebrachten Versuchen der Salzgewinnung durch die Stadt Wimpfen selbst ein Ende. Allein dadurch, dass das Gro\u00dfherzogtum Hessen im Gegensatz zum benachbarten W\u00fcrttemberg und Baden nur das Monopol auf den Verkauf, aber nicht auf die Produktion des Salzes beansprucht, hat sich das zu einer Aktiengesellschaft formierte Konsortium der durchweg in umliegenden wie ferneren St\u00e4dten des s\u00fcdwestdeutschen Raumes angesiedelten Geldgeber veranlasst gesehen, das hessische Wimpfen als ein Erfolg versprechendes Feld ihrer finanziellen Bet\u00e4tigung der Gewinnung von Salz im Bereich der gro\u00dfen Lagerst\u00e4tte im Mittleren Muschelkalk des Heilbronner Beckens zu w\u00e4hlen. Dies findet denn auch die Genehmigung des Gro\u00dfherzogs mit der Gestattung von 4 Jahren der Freistellung von der Bezehndung und Besteuerung. Hierzu seien gezeigt:<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/wimpfen-geschichte.de\/hessische_enklave\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/wimpfen-hessische-enklave-10.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-537 size-large alignnone\" src=\"http:\/\/wimpfen-geschichte.de\/hessische_enklave\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/wimpfen-hessische-enklave-10-1024x457.jpg\" alt=\"\" width=\"660\" height=\"295\" \/><\/a><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Abbildung 10: Schlussteil der Urkunde der Genehmigung der Errichtung der Saline Wimpfen mit dem hessischen L\u00f6wen-Siegel und der Unterschrift des Gro\u00dfherzogs \u201eLudewig\u201c vom 17. 11. 1817<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>sowie die den \u00e4u\u00dferen gr\u00f6\u00dferen Teil der Saline mit den Siedeh\u00e4usern A, B und C wiedergebende<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/wimpfen-geschichte.de\/hessische_enklave\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/wimpfen-hessische-enklave-11.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-536 size-large alignnone\" src=\"http:\/\/wimpfen-geschichte.de\/hessische_enklave\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/wimpfen-hessische-enklave-11-1024x866.jpg\" alt=\"\" width=\"660\" height=\"558\" \/><\/a><\/p>\n<ul>\n<li><strong> Abbildung 11: \u201eAnsicht der Saline bey Wimpfen am Neckar\u201c aus deren Anfangszeit<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit der Gr\u00fcndung des trotz der problematischen Zollverh\u00e4ltnisse sich erfolgreich entwickelnden Werkes, das von der Produktionsmenge her die Spitze unter den vier damals entstehenden modernen Neckarsalinen (Friedrichshall im w\u00fcrttembergischen Jagstfeld, Ludwigshall im hessischen Wimpfen, Clemenshall im w\u00fcrttembergischen Offenau, Ludwigssaline im badischen Rappenau) h\u00e4lt, ist jetzt der Boden f\u00fcr die sp\u00e4tere Entwicklung Wimpfens zur Badestadt gelegt.<\/p>\n<p>Die beginnenden 1820er Jahre bringen f\u00fcr das Gro\u00dfherzogtum Hessen den Fortschritt der Zuerkennung einer Landst\u00e4ndischen Verfassung durch Gro\u00dfherzog Ludwig I. mit dem allerdings \u00fcber Wahlm\u00e4nner und Verm\u00f6gensabstufungen komplizierten und eingeschr\u00e4nkten Recht der Wahl (\u201eZensuswahlrecht\u201c, das zudem nur den M\u00e4nnern \u00fcber 25 Jahren zusteht) eines den Bezirk Wimpfen-Hirschhorn-Neckarsteinach-Beerfelden vertretenden Abgeordneten in der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde Hessens. Auch diesbez\u00fcglich verursacht die Abseitslage Wimpfens allerhand Beschwernisse; denn von Wimpfen wird des \u00d6fteren die weite Entfernung und schwierige Erreichbarkeit des odenw\u00e4ldischen Wahlm\u00e4nner-Ortes Waldmichelbach beklagt. Diese Situation illustriert die<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/wimpfen-geschichte.de\/hessische_enklave\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/wimpfen-hessische-enklave-12.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-535 size-large alignnone\" src=\"http:\/\/wimpfen-geschichte.de\/hessische_enklave\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/wimpfen-hessische-enklave-12-787x1024.jpg\" alt=\"\" width=\"660\" height=\"859\" \/><\/a><\/p>\n<ul>\n<li><strong> Abbildung 12: L\u00e4nder- und Verwaltungsgliederung im Raum Kraichgau \u2013 Unterer Neckar im Jahr 1835<\/strong>,<\/li>\n<\/ul>\n<p>in der sich die o. g. im Wahlkreis mit Wimpfen verbundenen hessischen Neckar-Odenwald-Orte (neben den hessischen Exklavenbezirken Wimpfen am Berg, im Tal und Hohenstadt mit Forstbezirk sowie Zimmerh\u00f6fer Feld und Finkenhof, dazu der &#8211; seit 1810 durch Tausch statt hessisch-w\u00fcrttembergische jetzt hessisch-badische &#8211; Kondominatsort K\u00fcrnbach, au\u00dferdem die nahe badische &#8211; im W\u00fcrttembergischen liegende &#8211; Exklave Schluchtern) herausgestellt finden. Kritik findet auch die Schwierigkeit, einen mit den besonderen Verh\u00e4ltnissen der Wimpfener Exklave vertrauten Volksvertreter in der Zweiten Kammer zu haben.<\/p>\n<p>Im Zuge der Zuerkennung einer Landst\u00e4ndischen Verfassung erfolgt 1820\/21 eine Umorganisation der Verwaltungsstruktur und somit die Neueinteilung des Landes in Landratsbezirke. Dadurch wird der bisherige Justizamtsbezirk Wimpfen zum Landratsbezirk erhoben, dem nunmehr nicht mehr ein Justizamtmann bzw. eine Einzelperson, sondern unter Trennung der administrativ-ausf\u00fchrenden von der rechtsprechenden Gewalt ein Landrat, der gleichzeitig vorl\u00e4ufig noch als Steuerrezeptor fungiert, sowie ein Landrichter vorsteht. Somit wird Justizamtmann Preuschen durch den fr\u00fcheren hessischen Rentamtmann (unter Aufl\u00f6sung des fr\u00fcheren selbst\u00e4ndigen Rentamtes) Landrat und gleichzeitig noch Steuerrezeptor Heinrich Beecke sowie Landrichter Franz Joseph Anselm Weyland (bisher Justizamtmann in Waldmichelbach) abgel\u00f6st. Gleichzeitig wird dem Landratsbezirk Wimpfen noch der hessische Teil des badisch-hessischen Kondominats K\u00fcrnbach zugeordnet. Mit dieser Neuorganisation ist allerdings der Nachteil verbunden, dass die Funktion des Steuerrezeptors und Leiters der jetzt gebildeten sog. Dominialrezeptur zum Leidwesen der Wimpfener einem im \u201e<em>11 Stunden entfernten\u201c<\/em> Beerfelden sitzenden Steuerrevision\u00e4r untergeordnet ist, der z. B. die jetzt nach dorthin gebrachten Lagerb\u00fccher verwaltet. Dagegen regt sich berechtigter heftiger Protest z. B. mit dem Klagepunkt, dass <em>\u201eHandel und Wandel hemmende Nachtheile entstehen\u201c <\/em>und \u201e<em>die Extrakte bis zur allj\u00e4hrlichen Hierherkunft im Anstand bleiben\u201c<\/em>, bis das Hofgericht 1827 die Angelegenheit dadurch l\u00f6st, dass Landgerichtsaktuar Heid auf Kosten der Stadt Abschriften der Lagerb\u00fccher zu fertigen hat. Gleichzeitig wird der Landratsbezirk Wimpfen zum Physikatsbezirk erkl\u00e4rt und werden der bisherige Stadtphysikus Dr. Heinrich Walter zum Gro\u00dfherzoglichen Physikatsarzt sowie der st\u00e4dtische Wundarzt Br\u00fccher zum Gro\u00dfherzoglichen Physikatschirurgen erhoben.<\/p>\n<p>Es folgt der Verfassung 1821 die Einf\u00fchrung einer Gemeindeordnung, durch die an die Stelle des 12-k\u00f6pfigen Magistrats, dessen Mitglieder auch in der hessischen Zeit zun\u00e4chst noch auf Lebenszeit ernannt gewesen sind und der sich durch Nachwahlen selbst erneuert hat, ein von den B\u00fcrgern gew\u00e4hlter 12-k\u00f6pfiger Gemeinderat tritt. Dessen Wahl vollzieht sich jedoch getrennt nach drei Verm\u00f6gensklassen, so dass in diesem die weniger oder nicht Verm\u00f6genden unterrepr\u00e4sentiert sind. Allerdings werden jetzt immerhin die tradierte Vorherrschaft gewisser Familien und der herrschende Nepotismus (Vetternwirtschaft) eingeschr\u00e4nkt und der Einfluss der bisher im Gremium weniger vertretenen Bev\u00f6lkerungskreise (insbesondere der \u00d6konomen) auf die Gemeindepolitik verbreitert. Es wird in das Amt des ersten gew\u00e4hlten B\u00fcrgermeisters der seit 1815 als solcher schon im ehemaligen Rat amtierende Schlossermeister Johann Martin Bischoff gew\u00e4hlt, dem 1825 der Ziegler Christian Langer, ab 1831 der \u00d6konom Rosenwirt Friedrich Reichardt folgen.<\/p>\n<p>Da das B\u00fcrgermeisteramt nach der f\u00fcr Wimpfen als Gemeinde mit unter 5.000 Einwohnern g\u00fcltigen hessischen Landgemeindeordnung ein mit der Gew\u00e4hrung lediglich eines geringen Ehrensoldes verbundenes Ehrenamt ist und der B\u00fcrgermeister z. B. den Schreibergehilfen selbst zahlen muss, bleibt dieses weiterhin in der Regel nur Gut- bis Bestsituierten zug\u00e4nglich. Und schlie\u00dflich ger\u00e4t dieses, um dieses vorwegzunehmen, in der Zeit von 1861 bis 1919 gar in die alleinigen H\u00e4nde von Angeh\u00f6rigen der zwei einflussreichen verm\u00f6genden und gegenseitig alles andere als zum Besten der Gemeinde rivalisierenden Familien, n\u00e4mlich der Kaufmannsfamilie Ernst und der \u00d6konomfamilie Bornh\u00e4u\u00dfer (jeweils Vater und Sohn), die dieses Amt eher mehr der Familienehre als ihrer Bef\u00e4higung wegen einnehmen. W\u00e4hrend zuvor der hessische Justizamtmann der Pr\u00e4ses des Rats gewesen ist, nimmt diese Stellung jetzt der gew\u00e4hlte B\u00fcrgermeister ein. Dies bedeutet immerhin die R\u00fcckgewinnung eines St\u00fccks des alten Selbstverwaltungsrechts, wobei freilich dem hessischen Landrat weitgehende Vetorechte und M\u00f6glichkeiten der Einflussnahme gegeben sind, unliebsame Beschl\u00fcsse der Gemeindeverwaltungsorgane zunichte zu machen oder seitens der Staatsbeh\u00f6rden angestrebte Zielsetzungen, insbesondere auch im Etatbereich, durchzusetzen.<\/p>\n<p>Dennoch ist, ganz offenkundig eine gewinnbringende Folge der konstitutionellen Zugest\u00e4ndnisse, der hinhaltende Protest der Jahre 1822 \u2013 1826 gegen\u00fcber der beabsichtigten Aufnahme Wimpfens in die Provinzialkasse, der in Form der Beschwerde bis hin zum Geheimen Staatsministerium des Inneren und der Justiz geht, von Erfolg gekr\u00f6nt. <em>\u201eEs ist unbillig<\/em>\u201c, so urteilt B\u00fcrgermeister Langer<em>, \u201ewenn man einen Bezirk, der ohnehin vom Mutterlande \u00fcber 8 Stunden entfernt liegt, zu dergleichen Kosten, wovon auf keine Art und Weise Nutzen oder Vorteil, ja im Gegenteil Schaden erleiden w\u00fcrde, beziehen wollte.\u201c <\/em>Somit bleibt es dabei, dass die Gemeindekasse ihren anteiligen Beitrag zur Besoldung der verschiedenen hessischen Kreisbeamten direkt entrichtet.<\/p>\n<p>Durch die mit der Einf\u00fchrung der Gemeindeordnung verbundene Neuorganisation des Rechnungswesens scheidet der seit 1784\/85 als Nachfolger seines Vaters die \u00c4mter eines Senators und Leiters des Rechenstubenamtes, zeitweise auch des Forstmeisters und Gemeindegeometers t\u00e4tige Stadtrentmeister Johann Friedrich Kegele <em>\u201ealtershalber\u201c<\/em> aus seinem Amt. Eine jetzt endlich vorgenommene genaue \u00dcberpr\u00fcfung seiner T\u00e4tigkeit erbringt einen Passivrezess an Steuerausst\u00e4nden von fast 23.000 fl und wegen pers\u00f6nlich von ihm bestrittener Kriegskosten in H\u00f6he von rd. 6.500 fl einen Aktivrezess von immerhin noch rd. 16.500 fl. Der sicherlich nicht allein schuldige Kegele entzieht sich seinen irdischen Richtern tragischerweise durch <em>\u201eSelbstentleibung\u201c.<\/em><\/p>\n<p>Durch die von der Gemeindeordnung bewirkte Aufnahme der minderberechtigten sog. Schutzverwandten (Tolerierte, Beisassen) in das B\u00fcrgerrecht (vorl\u00e4ufig mit Ausnahme der Juden) erh\u00f6ht sich die Zahl der B\u00fcrger und somit der B\u00fcrgergab-Berechtigten auf einen Schlag von ca. 475 auf rund 600. Dies veranlasst den Gemeinderat im Jahr 1823, die Zahl der B\u00fcrgerholzbezieher auf 475 zu beschr\u00e4nken und den durch Sterbef\u00e4lle und andere Abg\u00e4nge im Laufe von ca. 8 \u2013 10 Jahren Wartezeit nachr\u00fcckenden \u201eneuen B\u00fcrgern\u201c nur noch 100 B\u00fcschel Reisig gegen\u00fcber den \u201ealten B\u00fcrgern\u201c zu reichen. Fortan wird innerhalb der Gruppe der B\u00fcrgerholzempf\u00e4nger zwischen <em>\u201eB\u00fcrgern der engeren Gemeinde\u201c<\/em> (Empf\u00e4nger von 200 B\u00fcscheln) und solchen der <em>\u201eweiteren Gemeinde\u201c<\/em> (100 B\u00fcschel) unterschieden. Diese <em>\u201eUngleichheit\u201c<\/em> ruft bei den Wartenden (insbesondere Salinenarbeitern und Helmh\u00f6fern als ehemaligen Schutzverwandten) Proteste und Bittschriften auf den Plan, die lange ohne Erfolg bleiben, bis dann \u00fcber ein Jahrzehnt sp\u00e4ter (1838) B\u00fcrgermeister Riedling ein Einsehen hat und die Beschr\u00e4nkungen (bis auf die weitere Darreichung der 200 B\u00fcschel) aufgehoben wird, was allerdings neue (an sp\u00e4terer Stelle aufzugreifende) Probleme in Anbetracht des immer noch durch die Hochwaldwirtschaft beschr\u00e4nkten Holzeinschlags bringen wird.<\/p>\n<p>Was das nunmehrige Vorhandensein eines gew\u00e4hlten Volksvertreters betrifft, so scheitern im Gegensatz zur verhinderten Heranziehung zur Provinzialkasse alle in den 1820er Jahren unternommenen weiteren auf die Exklavenlage weisenden Versuche der Befreiung vom nunmehr endg\u00fcltig eingef\u00fchrten und sp\u00e4ter noch erh\u00f6hten Finanz(=Eingangs)zoll, au\u00dferdem von der Verbrauchssteuer und der Durchgangsgeb\u00fchr sowie von der Einf\u00fchrung der hessischen Ma\u00dfe und Gewichte, wenngleich man sich u. a. mehrfach an einige Deputierte der Zweiten Kammer der St\u00e4ndeversammlung sowie den zust\u00e4ndigen Kammerausschuss wendet. Die ganz auf die besonderen Territorialverh\u00e4ltnisse der Losgerissenheit vom Mutterland, der Umschlie\u00dfung durch <em>\u201ezwei umlavierende Staaten\u201c<\/em> (vom <em>\u201eAusland\u201c<\/em>) gerichtete Argumentation, die genau jener der Jahre vor 1820 gleicht, lauten bez\u00fcglich der Ma\u00dfe und Gewichte z. B. folgenderma\u00dfen:<\/p>\n<p><em>\u201e \u2026 Wimpfens Handel und Wandel kann einzig und allein nur mit Ausl\u00e4ndern stattfinden. T\u00e4glich und st\u00fcndlich verkehrt man dort mit W\u00fcrttembergern und Badenern. W\u00fcrden nun die Besitzer offener L\u00e4den und Schankstuben in ihrem Gesch\u00e4ft auch den Ausl\u00e4ndern nach dem neuen Ma\u00dfe zuzumessen und nach dem neuen Gewicht zuzuwiegen haben, so w\u00e4re davon, je mehr en detail gehandelt wird und je weniger also die ansehnliche Gr\u00f6\u00dfe des neuen hessischen Ma\u00dfes und Gewichtes in die Augen f\u00e4llt, eine unvermeidliche Folge, dass die Ausl\u00e4nder ihren Verkehr mit Wimpfen davongeben, weil sie ihrem Begriff nach dasselbe Gewicht, dasselbe Ma\u00df von nun teurer als sonst bezahlen m\u00fcssen, oder die Bewohner von Wimpfen werden gen\u00f6tigt sein, um den Handel mit den Ausl\u00e4ndern zu erhalten, den nicht unbedeutenden Unterschied in ihrem eigenen Sack zu suchen, welcher zwischen ihrem alten bisherigen und dem neuen Ma\u00df und Gewicht besteht. Wie lange aber m\u00f6chte es den Gewerbsleuten, den Wirten, den Kr\u00e4mern und Kaufleuten gelingen, mit solchen Opfern den fortdauernden Verkehr mit dem Auslande erkaufen zu k\u00f6nnen?\u201c<\/em><\/p>\n<p>Schlie\u00dflich wird die durch aktiven und passiven Widerstand hinausgez\u00f6gerte Einf\u00fchrung der hessischen Ma\u00dfe und Gewichte dadurch durchgesetzt, dass 1825 der Gro\u00dfherzog Ludwig I. sogar pers\u00f6nlich die Abschaffung der alten reichsst\u00e4dtischen Ma\u00dfe f\u00fcr den \u00f6ffentlich-gesch\u00e4ftlichen (nicht f\u00fcr den privaten) Gebrauch mit der Begr\u00fcndung befiehlt, dass die <em>\u201egeschilderten Nachtteile ihrer Einf\u00fchrung lediglich die Entbehrung bisheriger mit der Einf\u00fchrung eines gesetzlichen Ma\u00dfes wegfallender unerlaubter Vorteile ist und da die allenfalls sich ergebenden Nachteile jedenfalls nur momentan sein werden. Es w\u00fcrde ferner inkonsequent\u00f6s sein, zu Wimpfen eine Ausnahme von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu machen.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Der Schmuggel ger\u00e4t jetzt durch die Z\u00f6lle zu Wasser auf dem Neckar und zu Land an den Markungsgrenzen Wimpfens zu solcher Bl\u00fcte, dass zeitweise angeblich <em>\u201eganze Kompanien von<\/em> <em>Soldaten\u201c<\/em> zu dessen Unterbindung eingesetzt werden und sogar Menschen dabei zu Tode kommen. Ebenso wenig fruchten die permanenten Proteste gegen die Aufnahme in den Provinzialstra\u00dfenverband mit Kostenheranziehung der Stadt, an deren Ende in den beginnenden 1830er Jahren die Deklarierung der Durchgangsstra\u00dfe von der Untereisesheimer bis zur Rappenauer Grenze zur Provinzialstra\u00dfe steht. Allerdings l\u00e4sst deren einer solchen nach Breite und Chaussierung gerecht werdende Ausbau noch ein \u00be Jahrzehnt nicht zuletzt auch deshalb auf sich warten, weil die Stadt die Aufnahme in der Provinzialstra\u00dfenverband u. a. mit dem durchaus stimmigen Argument abzulehnen versucht hat, sie habe diese durch die beiden Wimpfen f\u00fchrende Hauptverbindungsstra\u00dfe im Laufe der 1820er Jahre abschnittweise unter Heranziehung der Gespannbesitzer zu Gemeindefron(arbeit)en mit einem Kostenaufwand von um die 20.000 fl bereits chaussiert.<\/p>\n<p>Unter Ausklammerung der genaueren Darlegung der in zweiten H\u00e4lfte der 1810er und beginnenden 1830er Jahre durch Misswuchs infolge N\u00e4sse oder Trockenheit verursachten extremen Teurungs-, Not- und Hungerperioden sowie Hochwasserjahren (insbesondere des Jahrhunderthochwassers 1824), die im exklavierten St\u00e4dtchen Wimpfen zu einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Ansteigen der Armenlasten und der Bettelei (\u201ePauperismus\u201c) sowie den (im Hinblick auf die im \u00f6ffentlichen Bewusstsein noch erwarteten Segnungen der aus der Reichsstadtzeit \u00fcbernommenen Armenfonds noch stark verankerten) Hang zur M\u00fc\u00dfigg\u00e4ngerei f\u00fchren, schreiten wir weiter zur Zeitperiode III:<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gro\u00dfteils vergebliche Widerst\u00e4nde\u00a0zun\u00e4chst gegen die Einf\u00fchrung der hessischen Rechts- und Verwaltungsnormen\u00a0bei wegbestimmender Ansiedlung einer funktionst\u00fcchtigen Saline sowie sp\u00e4ter wenig erfolgreichen Versuchen der Gew\u00e4hrung von mit der Exklavenlage begr\u00fcndeten rechtlichen Ausnahmeregelungen \u00a0Ausf\u00fchrliche Zeittafel 1806 ff. 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