Fiktive Stadtführung

Fiktive Stadtführung mit Vorstellung der Bauzeugen der genau anderthalb Jahrhunderte umfassenden Epoche Wimpfens als hessische Exklave sowie eines persönlichen Schlüsselerlebnisses, das  mir Triebfeder für die Erforschung gerade dieses Zeitraumes geworden ist

Die ehemalige Stiftskirche, um bei dieser zu beginnen und den oben angeschnittenen Gedanken weiterzuführen, wird in der Regel auch zu dem Ort, wo der Besucher erfährt, dass das Ritterstift St. Peter Wimpfen im Tal im Jahre 1802/03 als Folge des Reichsdeputationshauptschlusses dem Landgrafen Ludwig X. und späteren Großherzog Ludwig I. von Hessen zusammen mit dem Wormser Hof in Wimpfen am Berg als Haus- und Familieneigentum, dagegen die Reichsstadt Wimpfen mit Wimpfen am Berg, Wimpfen im Tal, Hohenstadt und dem Forstbezirk (Forstwald, Forstgutäcker, Wimpfener Anteil von Helmhof) samt dem Dominikanerkloster zunächst der Markgrafschaft Baden zuerkannt, jedoch durch Austausch der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zugeschlagen und somit das Gebiet der ehemaligen Freien Reichstadt Wimpfen damals eine sog. Exklave Hessens geworden ist.

Zum Führungsrepertoire in der Stiftskirche gehören erstrangig die glutvoll-bunt leuchtenden Glasfenster des Chores, deren Originale in Gestalt von einst 79 kostbaren Glasmedaillons der Frühgotik im Jahr 1819 der kunstverständige und kunstsammelnde neue Besitzer des Ritterstifts Großherzog Ludwig I. in seine Darmstädter Sammlungen holen ließ und die in den Jahren 1898 – 1900 quasi als Wiedergutmachung vom hessischen Staat durch die meisterlichen Kopien des Freiburger Glasmalers Professor Geiges ersetzt worden sind.  Auch erfährt der Besucher, dass dies im Zuge der Ergrabung der Fundamente der Vorhalle sowie der Fundamente der frühromanischen Vorgängerin der Stiftskirche in den Jahren 1895, 1896 und 1897 und der anschließenden Generalsanierung der Anlage mit Wiederherstellung des alten Zustandes des Westwerks dieser Vorhängerin in den Jahren 1898 – 1903 unter einem Stab vor allem von Darmstädter Bau- und Kunstsachverständigen geschehen ist und die erheblichen Kosten durch das Finanzministerium des Großherzogtums Hessen bestritten worden sind, ein Faktum, das in die 3. Phase der o. a. „Impulsgebungen“ weist.

Falls der Besucher dann bergwärts fährt und z. B. vom Aussichtplatz auf der ostwärtigen Stadt- und Burgmauer beim Roten Turm oder noch besser von diesem herab (wahrscheinlich wenig angetan) auf das hinabblickt, an dem er zuvor mit gemischten Gefühlen vorbeigefahren ist, nämlich auf das Gewirr von Elevatoren und anderen Bauteilen sowie das große Bürogebäude des immer noch einzigen großen Industriebetriebes der Stadt, der Solvay Fluor Derivate GmbH, sollte er erfahren, dass dieser aus der nach dem erwähnten Landesherrn und Großherzog benannten, Saline Ludwigshall(e) herausgewachsen ist, die 1819 mit der Salzproduktion begonnen hat. Als „Aufhänger“ kann der Hinweis auf die am Ausgang des Erbachtales nahe des Eisenbahnviaduktes im einstigen „Salinendörfle“ aus dem ehemaligen Bohrhaus wachsenden beiden Solefördertürme dienen, die Zeugen der dort im Spätherbst 1818 unter der Leitung des großen Halurgen Carl Friedrich Christian Glenck gelungenen ersten Fundbohrung nach vollgrädiger Sole darstellen. Diese setzte den Grundstein für die Entwicklung Wimpfens zum Bade- und Fremdenort.

Von dort oben fällt der Blick auch auf die Bahngeleise und das vor etwa einem Jahrzehnt zur Tourist-Informations-Stelle sowie zu den „Alt Wimpfener Stuben“ (heute „Bollwerk Lodge“) umfunktionierte ehemalige Bahnhofsgebäude, das merkwürdigerweise einem Kirchenbau in neugotisch-historistischem Stil nachempfunden ist und davon zeugt, dass Wimpfen durch die 1869 eröffnete Nebenbahn-Strecke Meckesheim-Jagstfeld trotz seiner Abseitslage in der den drei Anrainerstaaten Hessen, Württemberg und Baden seit 1806 zugehörigen „Dreiländerecke“ (späten!) Anschluss an das Eisenbahnnetz gefunden hat. Das Wappen des Ostgiebels mit dem Schrägbalken Badens signalisiert, dass der Streckenabschnitt des hessischen Wimpfen damals der badischen Eisenbahnverwaltung unterstellt worden ist.

Erwähnt werden sollte beim Blick auf die Neckarbrücke, dass diese (wiedererbaut nach der Sprengung am Ende des Zweiten Weltkriegs als „Hohenstaufenbrücke“) in der hessischen Zeit im Jahr 1927 unter Bürgermeister Erich Sailer als „Hindenburgbrücke“ erbaut worden ist und Wimpfen damit damals 6 ¼ Jh. nach Zerstörung der Römerbrücke durch Eisgang wieder eine Brücke bekommen hat.

Beim Roten Turm kann der Besucher im Angesicht des Stadtarchivs mit seinen vergitterten Fenstern vielleicht erfahren, dass dieser nüchterne nachklassizistische Walmdachbau im „Kameralstil“ einmal das 1839 erbaute Amtsgerichtsgefängnis für den hessischen Bezirk Wimpfen gewesen ist. Wenn er dann vor der Pfalzkapelle steht und vielleicht auch in das dort untergebrachte Kirchenhistorische Museum der Stadt hineinschaut, kann er erfahren, dass dieser sprechende Bauzeuge des staufischen Pfalzbaus im Jahr 1834, eben wieder in dieser hessischen Zeit, von der Stadt an einen Privaten verkauft und von diesem 1837 durch den Umbau zu einem Bauerngehöft mit Scheuer und Stall in seinem Äußeren und Inneren stärkstens verändert, jedoch im Jahr 1909 – 1911 durch die hessische Denkmalpflege in ihrem alten Gesicht wiederhergestellt worden ist.

Spätestens auf dem Marktplatz vor dem Rathaus springt dem Besucher dann in der Reihe der die vier Haupt-Geschichtsepochen der Stadt demonstrierenden Wappendarstellungen dasjenige mit dem den Wormser Schlüssel aufrecht in den Pranken haltenden hessischen rot-blau gestreiften Löwen und der Jahresspanne 1803 – 1952 ins Auge. Damit ist die Information gegeben, dass diese hessische Herrschaft genau 150 Jahre gedauert hat und im letztgenannten Jahr nach einer im Vorjahr stattgefundenen Gemeindebefragung durch die Zuordnung des Wimpfener Bezirks zum Landkreis Heilbronn und dem damals kurz danach entstandenen Bundesland Baden-Württemberg abgelöst worden ist. Des Weiteren wird vielleicht noch das Folgende klargelegt: Diesem 1839 im Baustil des Klassizismus nach Art des damals tonangebenden Darmstädter Oberbaudirektors Georg Moller erstellte Baukoloss hat auf Geheiß des damaligen Großherzoglich hessischen Kreisrates Ferdinand Franz Joseph Freiherr von Stein zu Lausnitz das ehrwürdige „zusammengeflickte“ Fachwerkrathaus des Jahres 1562 weichen müssen, das damals der bedeutendste Profanbau Wimpfens gewesen ist. Und so nebenbei möchte ich jetzt schon verraten: Der erzwungene Neubau musste so groß ausfallen, weil oben im 3. Stock die Amtswohnung, Symbol der höchst dirigistischen Regimentschaft dieses dem Kreis Wimpfen von 1836 – 1848 vorstehenden Kreisrates, unterzubringen gewesen ist, dazuhin im Mittelstock ein Gemeinde(rats)saal, der nicht allein zur Versammlung des Gemeinderats, sondern auch von sage und schreibe 600 Bürgern zum Zwecke der Entgegennahme von kreisrätlichen Instruktionen („Befehlen“) und gleichzeitig als Sitzungssaal des damaligen hessischen Land- und späteren Amtsgerichts tauglich sein sollte.

Wenn bei der Führung auch berichtet werden sollte, dass das Rathaus mit Steinen des kurz zuvor abgebrochenen Speyrer Tortums erbaut worden ist, so wird das klar, was sich im Laufe einer Stadtbesichtigung trotz der geballten Eindrücke alter historischer Bausubstanz aller Stilrichtungen zeigt, nämlich, dass das alte Wimpfen in der 2. Hälfte der 1830er Jahre durch eine von der hessischen Behörden mehr oder minder erzwungene Entfestigung aller seiner drei Haupttore (Oberes, Mittleres, Unteres Tor) und eines seiner Vortore (Oberes Layertor) sowie der meisten seiner Türme der Haupt- sowie der Vormauern und fast des gesamten freigelegenen Wehrganges wie auch des gesamten Westteils seines inneren Mauerrings verlustig gegangen und der Südbereich desselben durch mehr oder minder umfängliche Abtragungen vielfältig dezimiert worden ist. Diese Entfestigung ist durch die vom hessischen Innenministerium mit Wirkung vom 1. 4. 1835 verfügte Aufhebung der Torsperre in Gang gesetzt worden.

Was beim Stehen vor dem Westwerk der Evangelischen Stadtkirche und Blick Richtung Neckartal nunmehr seit dessen Abriss im Jahre 1972 (zusammen mit dem „Maringerhaus“ des Jahres 1605) und Erstellung einer mächtigen Wohnanlage in den nachfolgenden Jahren sich leider nicht mehr dinglich und nur noch im Namen „Mathildenbadstraße“ manifestiert, das ist das von Maurer- und Salinenwerkmeister und danach Bürgermeister Friedrich Riedling errichtete und 1836 als „Wimpfener Soolenbad“ eröffnete und bald danach zu Ehren der hessischen Erbgroßherzogin Mathilde von Hessen benannte „Mathildenbad“.

Seit dessen Beseitigung fehlt bei Führungen auch der „Aufhänger“ für den besonders wichtig erscheinenden Hinweis darauf, dass das Mathildenbad der Wegbereiter für das außerhalb der Altstadt oben auf dem Allezberg 1930 eröffnete Kurzentrum („Kurmittelhaus“) sowie für das damals von der hessischen Regierung verliehene Prädikat „Bad“ Wimpfen gewesen ist. Über die Gründung des Mathildenbades sowie das Auf und Ab dessen Schicksals wird später im HAUPTTEIL noch Weiteres wie auch über das Stift, die Saline, die Entfestigung u. v. a. m. zu berichten sein.

Was wohl ebenfalls im Rahmen einer Stadtführung kaum je, da am Rande liegend, hinsichtlich der „hessischen Periode“ Erwähnung findet, das ist z. B. der sich beim Gang durch die Feuerseestraße und die Schulstraße hin zum ehemaligen Dominikanerkloster beim Anblick der dortigen jüngeren Häuserzeilen manifestiert: nämlich die in der Zeit dieses Kreisrates von Stein in den Jahren 1838/39 – 1843 nach vielen Jahrzehnten fast völlig daniedergelegener Bautätigkeit vorgenommene Stadterweiterung außerhalb des Berings rechterhand vor dem Speyrer Tor, damals „Neue Stadtanlag“ genannt, sowie der nach dem Abbruch der Türme und der Stadtmauer am Schiedgraben begonnene Ausbau der „Klostergasse“ (das ist die spätere Schulstraße) mit anschließender „Stadterweiterung“ innerhalb des Berings durch die teilweise Bebauung der Straßenzeile zum Schiedgraben hin in den Jahren 1846/47.

Die spätere Umbenennung zu „Schulstraße“ dokumentiert die geschlossene Unterbringung aller damals zerstreut und unzureichend untergebrachten Schulen im von der Stadt Wimpfen aus dem Besitz der Landesherrschaft im Jahre 1838 erworbenen und anschließend innen umgebauten Konventbau des ehemaligen Dominikanerklosters, das erst 1818 nicht zuletzt auf Bitten der Stadt unter Hinweis auf dessen segensreiches Wirken aufgehoben und dessen Klosterkirche im genannten Jahr als Katholische Pfarrkirche samt dem ehemaligen Priorat („Kaiserhaus“) der katholischen Kirchengemeinde als Pfarrhaus übereignet worden ist. Diese Schulen waren: die Deutsche Knabenschule und Mädchenschule, die jetzt endlich durch eine „Elementarschule“ (Trennung der älteren von den jüngeren Kindern) erweitert werden konnte, außerdem die Lateinschule, die von der Landesherrschaft unterhaltene Katholische Schule sowie die nunmehr gegründete Industrieschule für den Haus- und Handarbeitsunterricht für Mädchen (ab 1840). Zu diesen kam 1872 eine Städtische Realschule (und in den ersten 2 Jahren noch gleichzeitig Lateinschule) hinzu, die 1874 vom Großherzoglich Hessischen Ministerium als eine öffentliche städtische Schule unter der Bezeichnung „Höhere Bürgerschule“ anerkannt worden ist und der von der Reichsschulkommission 1878 die Berechtigung zuerkannt wurde, das Zeugnis zum einjährig-freiwilligen Militärdienst“ zu erteilen, bis schließlich 1885 die ersehnte Erhebung zur „Großherzoglichen Realschule“ mit staatlichem Beitrag zu den Kosten erfolgte (Vorgängerin des heutigen Hohenstaufen-Gymnasiums).

Die Stichwörter „Schulstraße“ und „Klostergasse“ wecken natürlich bei mir als im Haus Schulstraße Nr. 369 (heute Nr. 24) nahe der Katholischen Kirche Aufgewachsener und im „Kluoschdä’“ zur Schule Gegangener die Erinnerung an meine Lehrer vor allem der Grundschule, so die in meinem Geburtsjahr 1926 nach Wimpfen gekommenen herzensguten Lehrer Lameli und Helfrich, die ja alle (um einen Wimpfener Mundartspezialausdruck zu gebrauchen) „Oudäwäldä’ Hutzelbuwä“ und verpflichtet gewesen sind, genauestens den hessischen Lehrplan zu erfüllen. So bestand bei uns die Heimatkunde in der Klasse 4 erstrangig nicht im Kennenlernen unserer nächsten württembergischen und badischen Umgebung, sondern im Voraugenführen des hessischen Landkreises Heppenheim (ab 1938 „Landkreis Bergstraße“), dem der Bezirk Wimpfen seit 1874 durch eine Verwaltungsreform unter Aufhebung seiner Eigenschaft als Sitz eines Kreisamtes unununterbrochen angehört hat. So erklärt es sich auch, dass es in Wimpfen keinen „Albverein“ gegeben hat und noch heute keinen gibt, sondern den 1896 nicht zuletzt zur Förderung des Fremdenverkehrs gegründeten „Odenwaldclub“, auch dass in meiner Jugend unter den vielen Wirtschaften Wimpfens die renommierte Weinwirtschaft Feyerabend am Adlerbrunnen und Beginn der Salzgasse „Zur Starkenburg“ (benannt nach der über der Kreisstadt Heppenheim gelegenen Burg) geheißen hat.

Und ich erinnere mich auch noch gut an den katholischen Pfarrer Roßkopf, der von 1899 – 1901 sowie wieder ab 1905 zunächst im Tal als Kaplan und Benefiziat, ab 1914 als Pfarrverwalter (und gleichzeitig noch Benefiziat im Tal) und ab 1916 als Pfarrherr in Wimpfen am Berg bis 1938 amtiert hat und einer der vielen hessischen Geistlichen gewesen ist, die – wie auch viele weltliche Beamte (Lehrer, Justiz- und Forstbeamte) sowie beamtete oder nicht beamtete Kunsthistoriker und Bausachverständige des Hessenlandes – sich um die Erforschung, Erhaltung und Wiederherrichtung seiner Kunstdenkmäler und insbesondere auch um die Erforschung und Niederschrift seiner Geschichte verdient gemacht haben. Zweien von diesen, Pfarrverwalter Ludwig Frohnhäuser, dem „Künder Wimpfens großer Vergangenheit“, und Pfarrer Dr. Richard Weitbrecht, dem Mitgründer und langjährigen Vorsitzenden des Vereins Alt-Wimpfen, hat man sogar jeweils eine große Gedenktafel gesetzt. Nachfolgend seien die wichtigsten dieser Veröffentlichungen bzw. Chronik-Dokumentationen hessischer Amtsträger in rückschreitender chronologischer Folge aufgeführt:

  • 1954: Oberstudienrat Dr. Reinhold Bührlen und Kunsthistoriker Prof. Dr. Fritz Arens: Wimpfen. Geschichte und Kunstdenkmäler (Erstausgabe, in Weiterführung des „Kautzsch“ = siehe 1907)
  • 1953: Rektor Wilhelm Blitz: Vor 150 Jahren: Wie Wimpfen seine Reichsunmittelbarkeit verlor (Zeitungsaufsatz)
  • 1950: Ehemaliger Katholischer Stadtpfarrer Peter Roßkopf: Wie kam Wimpfen an Hessen? (Aufsatz)
  • 1945: Katholischer Stadtpfarrer Wilhelm Bick: Kurzer Bericht über die Schlacht bei Wimpfen (gemeint die Besetzung durch die amerikanischen Truppen; Maschinenschrift, beigelegt dem Pfarrbuch der katholischen Kirchengemeinde)
  • 1932: Studienrat Dr. Eduard Betzendörfer: Wimpfener Sagen aus dem Munde des Volkes und der Dichter (Broschüre)
  • 1931: Wilhelm Will (im Zweiten Weltkrieg gefallener Sohn des Hohenstädter Lehrers Ludwig Will): Flurnamenstudien an Hand einer Sammlung von Flurnamen der hessischen Exklave Wimpfen am Neckar (Dissertation)
  • 1929: Lehrer (in Hohenstadt) Ludwig Will: Die Reichsfreiherrn von Wimpffen (Zeitungsaufsatz in Anlehnung an den ebensolchen des Jahres 1911)
  • 1924: Pfarrer Otto Scriba: Wimpfen am Neckar. Bilder aus der Geschichte und Kunst (Gesammelte Aufsätze)
  • 1919: Pfarrer Otto Scriba: Kurzer Führer durch die Stadtkirche Unserer lieben Frauen zu Wimpfen i. T., die Cornelienkirche zu Wimpfen i. T. und die Walpurgiskirche zu Hohenstadt
  • 1919: Professor Johannes Eck: Wimpfen und seine nähere und weitere Umgebung im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts (Zeitungsaufsatz)
  • 1913: Studienassessor Siegfried Jakob: Wimpfen und die Hohenstaufen (Aufsatz)
  • 1912: Pfarrer Otto Scriba: Die Evangelische Stadtkirche zu Wimpfen
  • 1912: Regierungsrat in Darmstadt Viktor Würth: Die Wohltätertafel in der Dominikanerkirche Wimpfen a. B.
  • 1911: Lehrer (in Hohenstadt) Ludwig Will: Freiherr von Wimpffen, 1811 – 13. September – 1911 (Zeitungsaufsatz)
  • 1908: Privatdozent Adolf Zeller: Die Bedeutung der Wimpfener Baudenkmäler in der Geschichte der deutschen Kunst (Aufsatz)
  • 1907: Kunsthistoriker Dr. Rudolf Kautzsch (mehrfach neu aufgelegte Erstausgabe): Kunstdenkmäler in Wimpfen am Neckar
  • 1903: Regierungsbaumeister Adolf Zeller: Die Stiftskirche St. Peter zu Wimpfen im Tal. Baugeschichte und Bauaufnahme, Grundsätze ihrer Wiederherstellung
  • 1903: Realschuldirekter Dr. Karl Kemmer und Pfarrer Dr. Richard Weitbrecht: Im Wechsel der Zeiten. Wimpfener Festspiel zur Feier der hundertjährigen Zugehörigkeit Wimpfens zu Hessen
  • 1902: Konrad Fron (Pseudonym für Ludwig Frohnhäuser; siehe 1870!), Das Weltgericht. Eine Erzählung aus dem Bauernkrieg
  • 1902: Regierungsbaumeister Adolf Zeller: Wimpfen, ein zukünftiges Ziel des Fremdenverkehrs (Zeitungsaufsatz)
  • 1902: Professor Johannes Eck: Wimpfener Geschichtskalender (wichtige Ereignisse des 19. Jahrhunderts; laufende Zeitungsveröffentlichung)
  • 1898: Professor Rudolph Adamy und Regierungsbaumeister Eduard Wagner: Die ehemalige frühromanische Zentralkirche des Stiftes Sankt Peter zu Wimpfen im Thal
  • 1898: Professor für Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule Darmstadt Dr. Georg Schäfer: Kunstdenkmäler im Großherzogthum Hessen. A. Provinz Starkenburg. Ehemaliger Kreis Wimpfen
  • 1893: Konrad Fron: Der Rosenwirt von Wimpfen. Eine Geschichte aus einer alten Stadt („Holzrevolution“ von 1783)
  • 1885: Konrad Fron: Das Kräuterweible von Wimpfen. Eine Geschichte aus dem Ende des 30jährigen Krieges
  • 1870: Pfarrverwalter Ludwig Frohnhäuser: Geschichte der Reichsstadt Wimpfen, des Ritterstifts St. Peter zu Wimpfen im Thal, des Dominicanerklosters und des Hospitals zum hl. Geist zu Wimpfen am Berg
  • 1857: Evangelischer Stadtpfarrer und Dekan Wilhelm Stockhausen: Pfarrchronik der evangelischen Kirchengemeinde (Eröffnungstexte)
  • 1855: Großherzoglich-hessischer Physikatsrat Dr. med. Karl Weigand: Beschreibung des Mathildenbades zu Wimpfen am Neckar
  • 1850: Praktischer Arzt Dr. Heinrich Walter (Sohn des Gr. Physikatsrats Dr. Karl Walter): Über die innere Anwendung der Soolmutterlauge von Wimpfen
  • 1848: Praktischer Arzt Dr. Heinrich Walter: Das Mathildenbad in Wimpfen am Neckar
  • 1837: Katholischer Pfarrer Ignaz Como: Pfarrbuch der katholischen Kirchengemeinde (Begründer desselben)
  • 1836: Landgerichtsaktuar Friedrich Heid: Die Geschichte der Stadt Wimpfen

Um das unermüdliche segensreiche Wirken hessischer Amtsträger in Wimpfen noch genauer zu illustrieren, seien hier – stellvertretend für die vielen – zwei von diesen besonders hervorgehoben, an die ich besonders gute Erinnerung, verbunden mit höchstem Respekt vor ihrer Wimpfen gewidmeten großen Lebensleistung, habe:

  • Zunächst der im Januar 1953 im Alter von 90 Jahren gestorbene Oberreallehrer i. R. Heinrich Volz, von dem der „Wimpfener Heimatbote“ anlässlich dessen Todes sagt: „Er war einer unserer großen Wimpfener“ und folgende Bilanz seiner rastlosen aufopfernden ehrenamtlichen Tätigkeit zieht: 33 Jahre Schriftführer des Vereins „Alt-Wimpfen“, 29 Jahre Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kreditkasse, 25 Jahre Leiter des Turnvereins, 24 Jahre Archivar, 24 Jahre Rechner des Evangelischen Bundes, 20 Jahre Dirigent des Kirchenchores, 18 Jahre Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins, 11 Jahre Mitglied des Gemeinderats (z. Zt. der Errichtung der Neckarbrücke und des Kurmittelhauses), 10 Jahre Vorsitzender des Ortsgewerbevereins.
  • Dann der im Dezember 1953 mit 81 Jahren verstorbene Lehrer (an der einklassigen Schule in Hohenstadt) i. R. Ludwig Will, über den im gleichen Blatt u. a. folgendes gesagt ist: „ … Obwohl Herr Will aus Hessen stammte, ist ihm während seiner mehr als 50jährigen Tätigkeit in Hohenstadt und Bad Wimpfen die alte Reichsstadt zu einer zweiten Heimat geworden, der er als Mitglied des Vereins Alt-Wimpfen in selbstloser Weise seine Freizeit und seine Kenntnisse zur Verfügung stellte. Die Verbundenheit mit seiner Heimat in Hessen fand in seiner regen Tätigkeit im Odenwaldclub Ausdruck. In den über 50 Jahren seiner Zugehörigkeit zum Odenwaldclub hat er wohl kaum eine Wanderung versäumt und durch seine rührige Werbung und unermüdlichen Bemühungen die Mitglieder angespornt und zusammengehalten.“ Er ist es auch gewesen, der in den Jahren 1911 und 1929 durch Zeitungsaufsätze in Wimpfen die Erinnerung an das der Vergessenheit anheimfallende Adelsgeschlecht der Freiherren und Grafen von Wimpffen wiederzuerwecken versucht hat, die im späten Mittelalter als Bürgerliche des Namens He(e)r(e)mann von dort ausgezogen sein sollen und denen der Name der Stadt bei ihrer Adelserhebung im Nürmberg des Jahres 1658 als Herkunftsbezeichnung gedient hat.

Wenn ich dabei schon in die Darlegung persönlicher Erinnerungen hineingeraten bin, so soll uns jetzt ein Schlüsselerlebnis weiterführen, das mir wichtige Triebfeder für die Erforschung gerade der hessischen Ära Wimpfens gewesen ist. Denn dieses gibt eine Sternstunde von Wimpfens Hessen-Geschichte wieder, die sich im Dezember 1945 im vorhin schon erwähnten Saal des Wimpfener Rathauses abgespielt hat:

Seit Ostern dieses Jahres ist Wimpfen von amerikanischen Truppen besetzt, die vor allem im ehemaligen „Kurhotel Mathildenbad“ und in der „Sonne“ als Besatzer Quartier bezogen, das Sagen und am 19. 9. 1945 u. a. die Besatzungsländer Groß-Hessen und Nordwürttemberg-Nordbaden proklamiert sowie am 26. 11. 1945 kurzerhand ganz pragmatisch das hessische Wimpfen der Kreisstadt Sinsheim zugeordnet haben. Dieses ruft bei der Wimpfener Bürgerschaft heftige Unruhe und ziemliches Murren hervor, weil der Kreis Sinsheim als landwirtschaftlich bestimmter Kreis gilt, in den man besonders viele Flüchtlinge hineinstopft, vor allem aber auch, weil Wimpfens Lebensadern jenseits des Neckars im Industrieraum Neckarsulm und Heilbronn zu sehen sind. Um Ruhe und Klarheit zu stiften, setzt die Militärregierung auf den 17. Dezember 1945 eine Bürgerversammlung fest, bei dem der Ende April an die Stelle des nationalsozialistischen Gemeinderates getretene sog. Beirat und der Ende September eingesetzte neue Bürgermeister Tierarzt Dr. Ernesti anwesend sind und zu dem eine Schar von etwa 250 Wimpfener erscheint, die den Ratssaal Kopf an Kopf und auch noch die Treppe füllt. Ich stehe ganz hinten an der Wand und auf der Gegenseite erscheint am Rednerpult der amerikanische public safety officer Leutnant Nelson; neben ihm steht Frl. Dolde, die Schwester des Dr. Dolde aus der Führungsriege der Saline, als Dolmetscherin. Was dieser den finster dreinblickenden Wimpfenern sagt, klingt zwar plausibel: Einerseits sind die Verkehrsverbindungen zum angestammten weit entfernten Hessenlande und seinen Dienststellen unterbrochen und ist von dort aus die so vordringliche Nahrungsversorgung nicht zu gewährleisten; andererseits jedoch sind die Lebensstränge über den Neckar durch Sprengung des Eisenbahnviadukts, der Wimpfener Neckar- sowie der Jagstfelder Eisenbahn- und Fußgängerbrücke auf längere Zeit abgeschnitten. Das will aber vielen der Zuhörer nicht einleuchten, zumal Leutnant Nelson wohl zur Bekräftigung und moralischen Niederhaltung der Zuhörer sinngemäß (die Entnazifizierung beginnt Wellen zu schlagen) hinzufügt, er habe in Wimpfen mehr als an jedem anderen Ort Intrigen, Neid und Habsucht angetroffen, die an jeder Straßenecke lauerten. Die Bürgerversammlung geht aber dennoch einigermaßen ruhig zu Ende, weil der Redner versichert, dass diese Entscheidung nur so lange gelte, bis nach Wiedererlangung der vollen demokratischen Rechte die Wimpfener Bevölkerung durch Volksabstimmung selbst entscheiden könne, zu welchem Kreis bzw. Land sie gehören wolle.

Der Volkszorn trifft im Fortgang vor allem Tierarzt und Bürgermeister Dr. Ernesti, der als einer der ganz Wenigen offen und ohne Scheu sich als Sinsheim-Anhänger geriert, ganz im Gegensatz zu den sich nun langsam formierenden und bei den in Gang kommenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sowie Wahlen zum württemberg-badischen Landtag sich entsprechend einbringenden Heilbronn- bzw. Heppenheim-Anhängern. Ernestis Generalargument: Das am Rande des Kraichgaus gelegene Wimpfen hat im ländlichen Kreis Sinsheim auf engere wie auf weitere Sicht bessere Entwicklungschancen als beim jenseits des Neckars gelegenen Kreis Heilbronn und seiner übermächtigen Kreisstadt. Im Rahmen der sich entwickelnden starken Spannungen zwischen der Einwohnerschaft und Dr. Ernesti tritt dieser Ende April 1946 vom Bürgermeisteramt zurück und es führt die Geschäfte vorläufig sein Stellvertreter, der Sozialdemokrat Fritz Romig, weiter. Am 17. Juli findet im „Neuen Tor“ eine Bürgerversammlung statt, in der sich der Widerstand gegen die Anordnung der Militärregierung Luft in der folgenden Entschließung macht: „Die Einwohnerschaft von Bad Wimpfen wünscht die Wiedervereinigung mit dem Mutterland Hessen, Unterstellung unter den Landkreis Bergstraße und ernährungsmäßige Angliederung an den Landkreis Heilbronn, d. h. also, dass der Zustand wieder hergestellt wird, wie er vor der Zuteilung Bad Wimpfens zu Baden bestanden hat.“

Die in allgemeiner Kritik stehende Meinung von Dr. Ernesti versucht denn auch der Landrat des Landkreises Sinsheim Dr. Herrmann, als die amerikanischerseits zugesicherte sog. Gemeindebefragung nach 5 ½ Jahren des Wartens – wir machen also jetzt einen großen Zeitsprung – endlich am 29. April 1951 ansteht, ebenso vergeblich zu vertreten. Denn es tragen (wohl mit der entscheidenden Hilfe der Hessen gegenüber bindungsfreien Flüchtlinge und Vertriebenen; es stehen den ca. 3 400 „Altbürgern“ ca. 1 100 „Flüchtlinge“ und ca. 450 „Evakuierte“ gegenüber; das Verhältnis ist also nahezu 2 : 1) die Heilbronn-Anhänger gegenüber der stattlichen Zahl von Hessen-Anhängern den Sieg davon, während die Sinsheim-Anhänger nur 20 Stimmen bekommen. Das genaue Ergebnis dieser eine hohe Wahlbeteiligung von rund 80 % findenden Befragung kann der

  • Abbildung 1: Stimmzettel mit Wahlergebnis der Gemeindebefragung vom 29. April 1951

entnommen werden.

Diese klare Willensbekundung wird denn auch mit Wirkung vom 1. Mai 1952 vollzogen. Der erdrückenden Mehrheit der Sinsheimgegner zum Trotz hält Landrat Dr. Herrmann in einer anlässlich der Übernahme durch den Landkreis Heilbronn von der Presse veröffentlichten langen Stellungnahme folgendes entgegen:

Manche Kenner der Verhältnisse unseres Gebiets meinen, dass man die eben zu Ende gegangene Periode der Zugehörigkeit zum Landkreis Sinsheim eine verpasste Gelegenheit für die Stadt bedeute. Man mag stehen wie man immer will, wäre die Vereinigung von Bad Wimpfen mit dem es umgebenden Gebiet 100 Jahre vorher erfolgt, der gesetzgeberische Akt wäre sicher nicht notwendig gewesen. Dann hätte das Eigengewicht dieser Stadt mit ihrem natürlichen landwirtschaftlichen Hinterland ihr einen anderen Weg gewiesen.“

Diese Einschätzung hat mich in der Folge immer wieder beschäftigt und bis heute nicht losgelassen, zumal ja denn auch nach der anschließenden Bildung des sog. Südweststaates (Vereinigung der von den Besatzungsmächten kreierten Länder Nordwürttemberg-Nordbaden, Württemberg-Hohenzollern und Südbaden zum neuen Bundesland Baden-Württemberg) im Zuge der Neugliederung und Gemeindereform nach 1970 sich die folgende konträre Situation herausgebildet hat:

< Bad Wimpfen im Kreis Heilbronn wird zu nicht mehr als einer „Selbstversorgungsgemeinde ohne nennenswerte Umlandbedeutung mit Ausstattung einer Mittelpunktgemeinde“ deklariert;

< Bad Rappenau im Kreis Sinsheim (bzw. 1974 nach Auflösung dieses Kreises zum Kreis Heilbronn geschlagen) dagegen wird nicht weniger als 4 Stufen höher als „Unterzentrum mit normaler Umlandbedeutung“ ausgewiesen und diesem werden dementsprechend 8 Anliegergemeinden mit nachfolgender Erhebung zur Stadt (später sogar zur „Großen Kreisstadt“) zugeordnet: Babstadt, Bonfeld, Fürfeld, Grombach, Heinsheim, Obergimpern, Treschklingen, Wollenberg.

Diese Diskrepanz der Gewichtung als Kommunalwesen wird bereits in der

  • Abbildung 2: Amtliche Planungsskizze des Innenministeriums Baden-Württemberg „Zentrale Orte des Landes“ des Jahres 1967

evident. Wimpfen ist somit ganz im Gegensatz zum unverhältnismäßíg mächtigen Aufstieg von Rappenau nicht einmal das geblieben, was es war, weil der Gemeinderat, beraten und gedrängt von oben, die Ausgliederung seiner Unterexklave Helmhof (wohlgemerkt: das war der gesamte frühere Forstbezirk einschließlich des Forstwaldes!) noch vor dem Inkrafttreten der Eingliederung in den Landkreis Heilbronn, Nägel mit Köpfen machend, mit 7 gegen 5 Stimmen nach dem angrenzenden Neckarbischofsheim beschlossen hat. Nachdem zuvor die dortige Gemeindebefragung vom 25. 11. 1951 mit 53 % der Stimmen dies gebilligt hatte, ist dem Wimpfener Gemeinderat letztlich nichts anderes übrig geblieben, als sich vom ehemals hessischen Teil von Helmhof zu trennen. Nicht nur, dass Wimpfen diesen Akt mit der Abgabe von 4 % seines Gemeindevermögens (= 148.000 DM) zu besiegeln, sondern fortab die Grundsteuer für sein Eigentumsrecht am Forstwald und den Forstgutäckern dorthin abzuführen hatte und heute noch hat.

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Mit diesen Vorbetrachtungen sind wichtige „Geschichtspfähle“ der genau hundertfünfzigjährigen hessischen Exklavenperiode Wimpfens und ist vor allem auch ein Rahmen mit deren Anfangs- und Endpunkt der Jahre 1802/03 bzw. 1951/52 gesetzt. Wie dies vorstehend mit der Endperiode schon ansatzweise geschehen ist, gilt es zunächst, auch die Anfangsperiode genauer zu durchleuchten, an deren Anbeginn, wie schon gesagt, ja merkwürdigerweise Baden und nicht Hessen im Vordergrund steht.