N. Umorientierung

Wie, hauptsächlich zunächst den Forschungsergebnissen der Historikerin Dr. Lore Sporhan-Krempel folgend, der dritte und der vierte Sohn des JOHANN FRIEDRICH VON WIMPFFEN (1615 – 1678) der Generation 8 namens JOHANN CHRISTOPH VON WIMPFFEN (geb. 1652) und JOHANN KARL VON WIMPFFEN (geb. 1654 oder 1656) der Generation 9 – wie zuvor deren Onkel JOHANN DIETRICH (1616 – 1679) – sich umorientieren, indem sie in die Dienste der Markgrafschaft Baden-Durlach treten und schließlich zumindest der Letztgenannte sich in den Dienst des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken begibt, dort als Adeliger Geheimer Rat und Oberamtmann der von dem im Grenzgebiet der Pfalz zum Elsass hin gelegenen Schlossort Minfeld aus verwalteten Herrschaft Guttenberg-Lützelstein amtiert und dieses Amt auf seinen Sohn JOHANN GEORG VON WIMPFFEN (1689 – 1767) der Generation 10 übergeht; und wie dieser sich über drei Generationen vollziehende Prozess jedoch durch den berühmten Genealogen des Adels Constantin von Wurzbach fehlerbehaftet in der Weise dargestellt ist, dass er diesen vom jüngeren Bruder JOHANN DIETRICH statt vom älteren Bruder JOHANN DIETRICH als Stammvater des sog. Jüngeren Hauptastes der Generation IX ausgehen lässt, dann über dessen in einer sehr fragwürdigen sechsköpfigen Kinderreihe dargestellten Sohn und Stammhalter JOHANN PAUL (angeblich 1625 – 1694) der Generation X weiterführt und schließlich über den als Stammträger der Generation XI ausgewiesenen, doch sich als nicht existent gewesen herausstellenden JOHANN GEORG I. (angeblich 1656 – 1727) zu einem JOHANN GEORG II. statt nur JOHANN GEORG (1689 – 1767) der Generation XI gelangt, ab dem sich allerdings die genealogischen Setzungen Wurzbachs (vom Zählzeichen II. abgesehen) voll und ganz mit der Realität decken.   

Der vorbeschriebene Weitergang des genealogischen Geschehens, ist durch die widersprüchliche Doppelläufigkeit zwar geeignet, zunächst eine gewisse Verwirrung hervorzurufen. Diesem kann das Studium der bereits in Kapitel L. Adelswerdung (siehe dort die Abb. L 5) gezeigten sog. II. Stammtafel vorbeugen.
Siehe hierzu:

  • Abb. N 1: Die ergänzte und notwendigerweise in ihren Anfängen richtiggestellte II. Stammtafel der Freiherren und Grafen v. Wimpffen des Constantin von Wurzbach (1888), die als Begründer des dort zur Darstellung kommenden sog. Jüngeren Hauptastes der Von Wimpffen unrichtigerweise JOHANN DIETRICH (Generation IX bzw. 8) anstatt den jüngsten Sohn des JOHANN FRIEDRICH namens JOHANN CARL (Generation X bzw. 9), überdies bis zur Generationsreihe XII bzw. 10) fehlerbehaftete Stammträger und im zweitletzten Fall sogar einen als nicht existent gewesen anzusehenden Stammträger namens JOHANN GEORG II. aufführt.   

Beim ersten Überschauen sticht ins Auge, dass die ersten drei der die mittlere Oberzone bildenden vier Generationsbänder Wurzbachs IX, X und XI, Zeichen ihrer Fehlerbehaftetheit, in Klammer gesetzt worden sind; außerdem ist das sechsgliedrige Generationsband X zusätzlich mit Fragezeichen und das eingliedrige XI sogar mit einer Durchstreichung in Rot versehen, was deren aller Aussscheidung bedeutet. Rechterhand sind korrigierend die vier Generationsbänder des C. von Wurzbach durch nur drei solche der Zählung 8, 9 und 10 ersetzt, indem zunächst JOHANN FRIEDRICH der Generation 8, dann dessen jüngster Sohn und Stammvater der Generation 9 JOHANN CARL (geb. 1654 oder 1656) mit weiteren Personalien erscheint. Und von dem geht dann ein Pfeil zum Generationsband 10 hin zu dem dort an erster Stelle stehenden Stammhalter JOHANN GEORG (1689 – 1767), bei dem das ihm von Wurzbach hinzugegebene „II.“ durch Einklammerung und Durchstreichung beseitigt ist. Das von diesem ausgehende und jetzt die ganze Breite der II. Stammtafel füllende sage und schreibe 13-gliedrige Generationsband (nach Wurzbach) Nr. XIII bzw. (nach Sporhan-Krempel) Nr. 11, das sich im Gegensatz zu jenen vorangegangene solchen ohne jede Korrektur präsentiert, steht hier noch nicht zur Debatte.

Georg Ernst Waldau (1787), um auf diesen wie danach auch auf Sporhan-Krempel zurückzukommen und dadurch die Notwendigkeit der vorstehend in der Kapitel-Überschrift herausgestellten sowie dann die in der vorstehenden Abb. N 1 vorgezeigten II. Stammtafel in ihren Anfängen vorgenommenen einschneidenden Veränderungen zu rechtfertigen, schreibt Folgendes:

„JOHANN CARL VON WIMPFEN, geb. den 30. Oct. 1656 (laut Sporhan-Krempel dagegen geb. 1654), kam auch wirklich in Pfälzische Dienste, wurde Herzoglich Zweibrückischer Geheimer Rath und Oberamtmann zu Guttenberg, vermählte sich zuerst mit KATHAR. VON WEIDMANN, dann mit EVA VON ZOLLERN und pflanzte sein Geschlecht in der Pfalz fort. Sein Sohn, JOHANN GEORG VON WIMPFEN, war auch Zweibrückischer Geheimer Rath, und seine zum Theil noch lebende(n) Enkel in den ansehnlichsten Kriegsposten, als Haubtleute, Obersten, Generale, Hof- und andern wichtigen Chargen, wovon das oben angeführte Albrechtinische genealogische Adelshandbuch S. 408 f. nachgesehen werden kann.”
Alles dieses stimmt ganz mit der allerobersten Korrektur auf der II. Stammtafel überein und stellt somit eine wegweisende Aussage dar.

Und bei Sporhan-Krempel (1981/84) steht inhaltlich dasselbe zu lesen, nur mit dem Unterschied, dass die von Waldau aufgereihten Titel der hohen bis höchsten beruflichen Qualifizierung der Enkelgeneration nicht wiedergegeben werden, sondern nur zusammenfassend, doch ebenso hochschätzend, von deren „hohen Posten an fürstlichen Höfen” gesprochen wird:

„JOHANN CARL trat tatsächlich in pfälzische Dienste, wurde Herzoglich-Zweibrückenscher Geheimrat und Oberamtmann zu Gutenberg. Verheiratet war er in erster Ehe mit KATHARINA VON WEIDMANN, in zweiter Ehe mit EVA VON ZOLLERN. Seine Kinder (daraus muss man entnehmen, dass dieser über den Sohn JOHANN GEORG hinaus noch weitere Kinder gehabt hat) und Enkel bekleideten hohe Posten an fürstlichen Höfen.”

Wir finden die von Sporhan-Krempel konstatierten Kinder und Enkel, die so gut wie ausnahmslos in „hohe Posten” bzw. „hohe Chargen” gekommen sein sollen, sämtliche in der vorstehenden korrigierten II. Stammtafel der Abb. N 1 wie folgt versammelt:
– In den Generationsreihe XII bzw. 10 insgesamt 3 Kinder des JOHANN KARL), nämlich:
– neben dem besagten Stammhalter JOHANN GEORG (1689 – 1767) noch
– FRANZ LUDWIG (geb. 1695) und
– GUSTAV LEOPOLD (geb. 1700).
– In der Generationsreihe XIII bzw. 11 sind sage und schreibe 13 Enkel des JOHANN KARL aufgeführt, wobei bei den 8 männlichen Abkömmlingen sogar mit Ausnahme des früh verstorbenen ANTON alle mit imponierenden Militär-Betitelungen versehen sind und somit deren von Waldau und Sporhan-Krempel konstatierter Aufstieg volle Verifizierung findet. Wenn hier auf die Nennung aller derselben verzichtet und empfohlen wird, sämtliche einfach oben in Abb. II. Stammtafel von vorne bis hinten nachzulesen, so weil im Folgekapitel O. Johann Georg diese Vertreter der Enkelgeneration des Johann Karl sich in ihrer Gesamtheit und damit sehr viel genauer als in der II. Stammtafel umrissen finden (siehe dort vor allem die dreiteilige vergleichende Übersicht des Titels „Die Nachkommen des Georg von Wimpffen“); auch wird dort das von Waldau als Quelle angegebene sog. Genealogische Albertinische Adelshandbuch zur Sprache kommen.

Die von JOHANN CARL wie von seinem Sohn JOHANN GEORG von Wimpffen versehene Herrschaft Guttenberg, um dieses wichtige und schließlich sogar sich noch in der nächsten Generation XIII bzw. 11 sich auf dessen ältesten Sohn STANISLAUS GUSTAV LUDWIG (1721 – 1793) übertragende zentrale Faktum für den von Waldau und Sporhan-Krempel konstatierten ebenso breitgefächerten wie hohen Aufstieg der nachkommenden Generationen der Von Wimpffen jetzt schon herauszustellen, lag im Wasgau nördlich der Freien Reichsstadt Weißenburg und bildete seit dem 1566 erfolgten Übergang aus der Hand der Kurpfalz in den gemeinschaftlichen Besitz von Pfalz-Zweibrücken und Pfalz-Veldenz in der Südpfalz und im Nordelsass zusammen mit Lützelstein (deshalb: Guttenberg-Lützelstein; Letzteres französisch: La Petite-Pierre) eine Verwaltungseinheit. Diese wurde seit der Zerstörung der Guttenburg auf dem Guttenberg im Bauernkrieg des Jahres 1525 vom Schlosse des ca. 15 Kilometer nordnordwestlich von Weißenburg in der Südpfalz gelegenen Ortes Minfeld (manchmal auch als Minfelden erscheinend) aus verwaltet, worüber in den Folgekapiteln O. Johann Georg und P. Zweiggründer Franz Ludwig noch viel Konkretes, Maßgebliches und Interessantes zu erzählen sein wird. Mit der dortigen Niederlassung hatte JOHANN CARL seine 1678 in seinem und des Bruders HANS CHRISTOPH von Nimwegen aus an ihren Onkel JOHANN DIETRICH geschickten (in Kapitel L. Adelswerdung erwähnten) Brief geäußerte Absicht, dass sie nach Frankreich gehen wollten, insofern in die Tat umgesetzt, als das Guttenberger Land seit 1680 unter der Souveränität der schrittweise zum Rhein hin expandierenden Monarchie Frankreich stand.

Wenn nunmehr zurückkommend wie weiterschreitend die von C. von Wurzbach in seiner II. Stammtafel aufgeführte sechsteilige Generationreihe X mit dem an dritter Stelle genannten Stammträger namens JOHANN PAUL, angeblich geb. 1625 und gest. 1694 sowie verheiratet mit SALOME VON KREITER AUF DIETSCH, im Einzelnen kritisch durchleuchtet werden soll, so ist es notwendig, zunächst auf Folgendes hinzuweisen: Bereits in Kapitel L. Adelswerdung ist ausführlich dargelegt worden ist, dass dessen bei von Wurzbach erscheinenden Lebensdaten wie auch die bei dessen von diesem aufgeführten fünf Geschwistern mit Ausnahme der viertältesten MARIA MAGDALENA angegeben Geburtsjahre (bei CÄSAR AUGUST 1618, bei JOHANNES CHRISTOPH 1619, bei MARIA LUDOVICA 1626 und bei ANNA BARBARA 1629) um eine ganze Generation zu früh liegen, weil sie alle in keiner Weise mit dem wirklichen Geburtsjahr deren Vaters JOHANN DIETRICH (1615) zusammengehen. Zugutehalten muss man Wurzbach allerdings, dass hinsichtlich der von ihm genannten sechs Namen dieser Kinderreihe derjenige des Stammträgers JOHANN PAULUS und der Schwester MARIA MAGDALENA Übereinstimmung mit den im Stammbaum des J. W. Stör unter 9c und 9b aufgeführten Kindern des Johann Dietrich besteht. Somit und auch im Blick darauf, dass das Wissen von Stör bezüglich der Nachkommen des Johann Dietrich als lückenhaft anzusehen ist, kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass auch noch andere Vornamen dieser von Wurzbach angegebenen Geschwisterreihe stimmig sein könnten, wobei allerdings der von Sporhan-Krempel aufgeführte weitere existent gewesene Kindname SUSANNA (siehe bei Stör eingefügt unter 9g) bei Wurzbach zu vermissen ist.

Dieser Stammträger der Generation X bzw. 9 JOHANN PAULUS wird bei Aubert Des Bois u. a. so beschrieben:

„X. JEAN DE WIMPFFEN, IV. du nom né en 1616, se maria, en 1654, à Baden-Dourlach, avec ELISABETH DE GRIEDERINE. … Il devint Stattemester de la ville de Haguenau en Alsace, & eut entr’autres enfans JEAN-GEORGES.” („X. JEAN DE WIMPFEN, IV. des Namens, geboren 1626, verheiratete sich im Jahr 1654 in Baden-Durlach mit ELISABTH DE GRIEDERINE. … Er wurde Stättmeister der Stadt Hagenau im Elsass und hatte unter anderen Kindern JEAN-GEORGES.”)
Somit spricht Aubert Des Bois nur von JEAN (HANS bzw. JOHANN) und nicht von JEAN PAUL (HANS bzw. JOHANN PAUL).

Bei Cellarius-Goltbeeg erscheint dieser dagegen u. a. so:
„JOHANN PAUL, geb. 1525, ehelichte 1654 in Durlach die SALOME geb. von KREUTER AUF DIETSCH, … erwarb das erbliche Stadtmeisteramt der Stadt Hagenau im Elsass, dem Sitze seines Ahnen HANS I. und starb 1694. Von seinen Kindern ist nur GEORG I. bekannt … .”).

Diese beiden Darstellungen gehen sowohl unter sich (abgesehen von den differierenden Vornamen der Ehefrau, hier ELISABETH, da – wie auch bei Wurzbach – SALOME; außerdem die unterschiedlichen Geburtsjahre 1616 bzw. 1626, bei Wurzbach 1625) als auch mit Wurzbach zusammen.

JOHANN PAUL und seine Frau SALOME, GEB. VON KREITER AUF DIETSCH, um nunmehr wieder zu Wurzbachs Angaben zurückzukehren, sollen laut diesem als Nachkomme (Generation XI) einen Sohn und Stammträger des Namens JOHANN GEORG I. (geb. angeblich 30. Oktober 1656, gest. 1. Juli 1726), gehabt haben, der mit 1) KATHARINA WEIDMANN VON EHRENFELS und 2) mit EVA VON ZOLLERN verheiratet gewesen sei, d. h. mit jenen beiden Frauen – die Erweiterung „VON EHRENFELS” des Nachnamens von 1) tut wohl nichts zur Sache – , welche zweifelsfrei (laut Waldau und Sporhan-Krempel) jedoch Gattinnen des JOHANN CARL der Vorgeneration gewesen sind. Und merkwürdigerweise deckt sich auch das von Waldau dem JOHANN CARL zugeordnete Geburtsjahr 1656 mit dem von Wurzbach diesem JOHANN GEORG I. zugeordneten solchen. Natürlich gehen diese Angaben Wurzbachs über seine Generation XI mit jenen seiner falsche Muster setzenden Vorgänger Aubert Des Bois und Cellarius-Goldtbeeg zusammen, wobei dort durch die Aufführung deren Kinder bereits die Nachfolgegeneration XII angesprochen ist:

Aubert Des Bois (1778):
-Generation XI:
„XI. JEAN-GEORGES DE WIMPFFEN, né le 30 Octobre 1656, Chambellan des Princes Palatins des Deux-Ponts, Grand-Bailli de Guttenberg, & Stattemester de Haguenau, épousa, 1. en 1682, CATHERINE DE WIDEMANN, & 2. en 1699 Eléonore de Zoller. Du premier lit il eut. 1. JEAN GEORGES, qui suit – 2. FRANÇOIS JOSEPH, né en 1693, mort sans postérité – & plusieurs filles; & du second lit: GUSTAVE-Léopold, né en 1700, dont il ne reste que des filles.”
(„XI. JEAN-GEORGES DE WIMPFFEN, geb. am 30. Oktober 1656, Kammerherr der Prinzen von Pfalz-Zweibrücken, Oberamtmann von Guttenberg, und Stättmeister von Hagenau, heiratete 1. im Jahr 1682 CATHÉRINE DE WIDEMANN, und 2. Im Jahr 1699 ELÉONORE DE ZOLLER. Aus dem ersten Bette hatte er 1. JEAN GEORGES, der folgt. – 2. FRANÇOIS JOSEPH, geb. im Jahr 1693, gestorben ohne Nachkommenschaft – und mehrere Töchter; und aus dem zweiten Bette: GUSTAVE-LÉOPOLD, geb. im Jahr 1700, dem nur Töchter bleiben.”)

Cellarius-Goldtbeeg (Gotha 1853):
-Generation XI:
„Von seinen Kindern ist nur Johann Georg I. bekannt, geb. 30. Oct. 1656, kurpfälz. Adel. GRath, Kämmerer und Oberamtmann zu Guttenberg und Lützelstein, auch Stadtmeister zu Hagenau, verm. I) 1682 mit Katharina geb. WEIDMANN VON EHRENFELS, II) 1699 mit EVA ELEONORA GEB. VON ZOLLERN AUF IGGELSHEIM UND KANDEL. Er erhielt aus 1r Ehe die Söhne JOHANN GEORG II., FRANZ LUDWIG, geb. 1695, und mehrere Töchter, aus 2r Ehe nur den Sohn GUSTAV LEOPOLD, geb. 1700, der das Stademeisterthum zu Hagenau ererbte, und keine männlichen Nachkommen hinterließ.”

Was die von Aubert Des Bois seinem JEAN IV – unter Hinweis auf dessen einst in Hagenau im Elsass ansässig gewesenen Ahnen (der Generation IV) Hans I. – bzw. auch von Cellarius-Goldtbeeg seinem JOHANN PAUL ihrer Generation X sowie dann von beiden ihrem JEAN GEORGES bzw. JOHANNN GEORG I. ihrer Generation XI sogar noch neben ihrer Tätigkeit als Oberamtmann von Guttenberg beigegebene Funktion „Stadtmeister (auch als Stettmeister erscheinend) von/zu Haguenau” betrifft, die sich dann von Cellarius-Goldtbeeg auch noch dem GUSTAV LEOPOLD der Generation XII und somit in dreimaliger Folge über die Generationen X, XI und XII hinweg zugeordnet findet, so ist dazu Folgendes zu konstatieren: Es erscheint ganz ungewöhnlich bis unmöglich, dass in der Freien Reichsstadt Hagenau im Elsass, ein Oberamtmann einer, wenngleich angrenzenden, fremden Herrschaft gleichzeitig und gar erblich das Amt eines Stadt- oder Stattmeisters oder Stettemeisters innehatte; das war einer der drei dort vorhandenen Bürgermeister, der von der Rangstellung her gleich nach dem ersten Bürgermeister oder Ammeister rangierte. Wie bereits schon in Kapitel I. Mysteriöser Hans ausgeführt, ist dieser aufgeführte HANS I. tatsächlich dort als Schöffe und sogar als Stettmeister sowie dort 1491 gestorben nachgewiesen. Was Cellarius-Gooldtbeeg auch mit diesem Hinweis auf den rund 2 ½ Jahrhunderte zuvor in Hagenau ansässig Gewesenen bezweckt haben mag, sicher erscheint, dass die Nennung dessen Person nicht geeignet ist, seine Feststellungen, Angehörige der Von Wimpffen hätten über drei Generationen des 17./18. Jahrhunderts hinweg in Hagenau eines der Stettemeister-Ämter erblich innegehabt, verifizieren zu helfen.

Folgen wir nun der II. Stammtafel von Wurzbach weiter, so finden wir in seiner Generation XII als Ältesten von drei Söhnen und Stammträger derselben abermals einen JOHANNES GEORG (jetzt) II., geb. am 2. Juli 1689, gest. am 2. Dezember 1667, verheiratet mit Antoinette DOROTHEA MAZILLE DE FOUQUEROLLES. Dessen zwei Brüder heißen FRANZ LUDWIG, geb. 1693, und (dieser vorstehend bereits angeführt) GUSTAV LEOPOLD, geboren 1700. Über diesen sog. JOHANNES GEORG II. weiß Wurzbach in seiner Lebensbeschreibung Nr. 30 folgendes Weitere zu berichten (die dort gesperrt gedruckten Namenspartien sind hier in Angleichung an den sonstigen Text durch Großbuchstaben herausgehoben):

„Johann Georg II. (geb. zu Mollberg 2. Juli 1689, gest. zu Weißenburg 2. December 1767), vom jüngeren (Johann Dietrich’schen) Hauptaste. Der älteste Sohn Johann Georgs I. aus dessen erster Ehe mit Katharina Weidmann von Ehrenfels. Nach dem Besitzthume Mollberg, auf welchem er geboren worden, nahm die spätere ungarische Linie der Freiherren von Wimpffen das Prädicat Mollberg an. Er stand bis 1714 als Hofjunker in Diensten des Pfalzgrafen Gustav Samuel, darauf bis 1719 in jenen des Königs von Polen; dann trat er nach seinem Vater die Oberamtmannschaft zu Guttenberg und Lützelstein an und wurde zuletzt pfalzzweibrücken’scher adeliger Geheimrath. Seine Gemahlin Antoinette Dorothea Mazille de Fouquerolles, mit welcher er sich im Jahre 1719 vermält hatte, schenkte ihm eine zahlreiche Nachkommenschaft, nämlich 12 Kinder, deren mehrere wesentlich zum späteren Glanze des Hauses WIMPFFEN in den verschiedenen Ländern des Continents beitrugen.”

Sucht man bei den Vorgänger-Autoren Aubert Des Bois und Cellarius-Goldtbeeg nach, findet man im Wesentlichen Übereinstimmung, nur  kleine Unterschiedlichkeiten, was die Zeitdaten- und Zahlenaussagen betrifft,:

Aubert Des Bois:
„XII. JEAN-GEORGES DE WIMPFFEN, née en 1688, Chambellan du Roi de Pologne, Grand-Bailli de Guttenberg, épousa, en 1719, DOROTHÉE DE FOUQUEROLLES, de laquelle sont issus: – STANISLAUS, qui suit; – … ”
(„XII. JEAN-GEORGES DE WIMPFFEN, geb. 1688, Kammerherr des Königs von Polen, Oberamtmann von Guttenberg, heiratete 1719 DOROTHÉE DE FOUQUEROLLES, aus der hervorgegangen sind: – STANISLAUS, der folgt; – … ”) Auf die Weiterführung und damit Darlegung der nun folgenden durchnummerierten langen 10-teiligen Kinder- und deren erreichte stattliche Titelreihe dieser Generation XIII wird verzichtet.

Cellarius-Goldtbeeg:
„Der Stammhalter Johann Georg II., geb. 2. Juli 1689 zu Mollberg, war bis 1714 des Pfalzgrafen Gustav Samuel, dann bis 1719 des Königs von Polen Hofjunker, worauf er die Ober-Amtmannschaft von Guttenberg und Lützelstein ererbte und gleichfalls pfalzzweibrück’scher adel. GRath ward. Vermählt mit Dorothea geb. Freiin von Fouquerolles, starb er am 3. Dec. 1767 zu Weissenburg. Aus seinen Ehen waren 15 Kinder entsprossen, von denen … .” Auch hier sei die nun folgende Darlegung dieser Nachkommen abgebrochen.

Dass die angegebenen Lebensdaten sich unterscheiden (hier 1688, da 1689; außerdem Sterbetag bei Wurzbach der 2., bei Cellarius-Goldtbeeg der 3. Dezember 1667), erscheint unerheblich. Gewichtiger erscheint der von Cellarius-Goldtbeeg wie auch von Wurzbach als Geburtsort des sog. Georg II. genannte (in Niederbayern an der Donau unweit Höchstätt gelegene) Mollberg, das ja erst eine Generation bis zwei Generationen später und bezogen zunächst auf den Begründer vom c) Franzens Zweig FRANZ GEORG (1735 – 1816), dann auf dessen zweitältesten Sohn DAGOBERT (1765 – 1836) als dem Begründer der Linie WIMPFFEN-MOLLBERG (und dort in keiner Weise als Geburtsort) ins Spiel kommt (siehe darüber in Kapitel Y. Georgs-Zweig).

Überraschenderweise können, was die Generation XII betrifft, alle diese Angaben des C. von Wurzbach, abgesehen von der dem Namen des JOHANN GEORG zugeordneten Zählbezeichnung „II.” und dem angegebenen Geburtsort Mollberg, im Gegensatz zu jenen fragwürdigen solchen über die Generationen X und XI, als voll der Realität entsprechend bewertet werden. Dies geht zum einen aus dem Vergleich mit den bereits vorstehend auf dessen realen Namen JOHANN GEORG (ohne das II.) bezogenen obigen Zitierung der übereinstimmenden Angaben von Waldau und Sporhan-Krempel hervor. Zum anderen stimmt dieses alles auch mit dem zusammen, was der fünftälteste Sohn des JOHANN GEORG namens FRANÇOIS LOUIS DE WIMPFFEN bzw. FRANZ LUDWIG VON WIMPFFEN (1632 – 1800) im Eröffnungs-Kapitel seiner in Paris im Jahr 1788 erschienenen Selbstbiografie des Titels „Mémoires du Général Baron de Wimpffen, écrits par lui même. Tome premier, Contenant sa vie privée et militaire” über diesen schreibt, nämlich:
„ … mon pere … , il commence par être gentilhomme de la cour du feu roi de Pologne Stanislas, ensuite gentilhomme de la chambre, et successivement grand bailli des princes palatins Samuel Gustave, l’oncle du fameux roi de Suede Charles XII, de Chrétien III, et enfin de Chrétien IV, tous ducs régnants des Deux-Pont; et il a terminé sa carriere à l’age de 77 ans, à Wissembourg, où il est enterré dans l’eglise de saint Jean. A côté de lui repose Dorothée de Fouquerolle, ma mere, issue d’une ancienne famille noble de France.”
Übersetzt: „ … mein Vater (gemeint JOHANN GEORG) … , er begann als Edelmann (Kavalier) am Hofe des verstorbenen Königs von Polen Stanislaus, dann als Kammerherr und danach Oberamtmann der Fürsten von der Pfalz Samuel Gustav, dem Onkel des berühmten Schwedenkönigs Karl XII., von Christian III. und endlich von Christian IV., alle regierende Fürsten von Pfalz-Zweibrücken; er beendete seine Karriere im Alter von 77 Jahren in Weißenburg, wo er in der Kirche Saint Jean begraben ist. An seiner Seite ruht Dorothee de Fouquerolle, meine Mutter, die einer alten Adelsfamilie Frankreichs entstammte.”

Wenn wir nunmehr alle vorstehend zerstreut dargebrachten Fakten über diesen JOHANN GEORG (auch: HANS GEORG) VON WIMPFFEN, so weit diese als stimmig anzuerkennenn sind, zusammenfassen und noch einige weitere aus regionalem Schrifttum entnommene Detailangaben beigeben, so entsteht das folgende unbezweifelbar richtige Gesamtbild:
Dieser ist wohl am 2. Juli 1689 geboren, und zwar nicht, wie Wurzbach und auch der Gotha wissen wollen, im niederbayrischen Mollberg (nächst Höchstätt an der Donau), nach dem sich richtigerweise die erst zwei Generationen später entstandene ungarische Nebenlinie der Von Wimpffen-Mollberg genannt hat, sondern im südpfälzischen – vier Kilometer westlich von Kandel am Nordrand vom ausgedehntenn Bienwald gelegenen – Ort Minfeld(en), und zwar im dortigen „Steinernem Haus” oder auch „Schloss der sieben Türme”, wie es wechselnd heißt, wo ja bereits dessen Vater JOHANN CARL in gleicher Funktion als Herzoglich Zweibrückischer Oberamtmann und Geheimer Rat geamtet und gewohnt hat. In jungen Jahren Kavalier (Hofjunker) am Hof des 1709 seines Thrones enthobenen und ins Exil nach Zweibrücken gegangenen Königs von Polen STANISLAUS I. LESZCZYNSKI (1677 – 1766), späteren Herzogs von Lothringen und Bar, dann Kammerherr beim seit 1718 regierenden Herzog GUSTAV SAMUEL LEOPOLD (der sog. schwedischen Seitenlinie Pfalz-Kleeburg) VON PFALZ-ZWEIBRÜCKEN-KLEEBURG (1670 – 1731), rückt JOHANN GEORG schließlich in das Amt seines Vaters ein  und wird somit erblicher Oberamtmann der Herrschaft Guttenberg und Lützelstein und führt zuletzt dort den Titel „Pfalzzweibrückischer Adliger Geheimrat”. Sein Amts- und Wohnsitz befindet sich wie in den Zeiten seines Vaters in der einstigen mit Gräben umgebenen Wasserburg Minfeld, die sich immer noch als burgartiges Schloss darstellt und mit seinem Alter von damals an die 400 Jahren schon von manchem der Amtmänner vor ihm als unkomfortabel und den Wohnansprüchen des 17./18. Jahrhunderts nicht mehr entsprechend empfunden worden war, weshalb diese teilweise in der rund 15 Kilometer westsüdwestwärtig gelegenen elsässischen Stadt Weißenburg gewohnt hatten. Er schließt (wohl 1719) die Ehe mit der einer alten französischen Adelsfamilie (laut „Neues Genealogisches Handbuch auf das Jahr MDCCLXXVIII … Erster Theil … Frankfurt am Mayn … 1778” der Picardie) entstammenden Antoinette DOROTHEE MAZILLE DE FOUQUEROLLE, Tochter des SEBASTIAN MAZILLE DE FOUQUEROLLE und der JULIANE VON MERINGEN. Lebensdaten der Letztgenannten liegen leider nicht vor. (Wir schreiben deren Namen – entgegen der von fast allen Autoren erfolgenden Schreibweise „Fouquerolles” – fortab generell nach dem Muster von Aubert Des Bois sowie der an späterer Stelle genauer vorzustellenden Selbstbiografie beider Sohnes François Louis am Ende ohne „s”.) Im Anschluss sei deren der Website von Dr. Hans von Wimpffen, Rubrik „Wappen”, entnommenes Familienwappen gezeigt, das ebenfalls den ohne Schluss-s geschriebenen Namen wiedergibt:

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  • Abb. N 2: Wappen der Dorothée de Fouquerolle, Ehefrau des Johann Georg von Wimpffen (1689 – 1767), wo in der unten hinzugefügten Schriftzeile mit dem Namen ihres Gatten „Georg II. v. Wimpffen XII”, das „II.”, da unstimmig, wegzudenken ist.

Aus der Ehe gehen nicht weniger als 13 (Cellarius-Goldtbeeg sprechen sogar von 15, die Biographie im Rahmen der Dokumentation „Mandats à l’Assemblée nationale ou à la Chambre des Députés” von 18, wohl einschließlich tot geborenen, solchen) Kinder hervor, darunter 8 Söhne und 5 Töchter, von denen je ein Sohn und eine Tochter (ANTON und MARIE) früh verstorben sein dürfte. Alle diese sind ja, wie bereits in anderem Zusammenhang angesprochen, in der II. Stammtafel oben auf der zwischen den Generationsbezeichnungen Nr. XIII bzw. 11 völlig durchlaufenden ersten Querlinie – die Söhne in chronologischer Geburtsfolge von 1721 (Erstgeborener ist der oben bereits im Zusammenhang mit der Zitierung von Waldau genannte STANISLAUS GUSTAV LUDWIG) bis am Schluss 1744 (FELIX LUDWIG) – aufgereiht! JOHANN GEORG beendet seine dienstliche Karriere, wie wir aus der vorgenannten Autobiografie erfahren, erst mit 77 Jahren und stirbt am 2. Dezember 1767 im Alter von 78 Jahren in Weißenburg, wo er wie auch neben ihm seine Gattin in der protestantischen Pfarrkirche Saint Jean begraben wird. Siehe Weiteres über diesen in Kapitel P. Zweiggründer Franz Ludwig!

Nach all dem Vielen, was hier über den Stammträger der Generation (laut Wurzbach) XII bzw. (nach Sporhan-Krempel) richtigerweise 10 namens JOHANN GEORG, insbesondere an Korrigierendem, sowie im Rückblick auf die vorangegangenen Kapitel J. Christoph und Niclas bis N. Umorientierung über die Stammträger der Generationen VIII bis XI bzw. richtigerweise 7 bis 9 an nicht minder zu Korrigierendem herausgestellt werden musste, erscheint es zur Schaffung von Klarheit in der verwirrenden Vielfalt des an zu präsentieren gewesenem Falschem angebracht, eine zusammenfassende Übersicht zu geben. Diese beschränkt sich auf die korrigierte Darlegung des Verlaufs der Stammträgerschaft sowie der ebenfalls (mittels Pfeilführungen) korrigierten Trennung der sog. AELTEREN LINIE in einen AELTEREN HAUPTAST und einen JÜNGEREN HAUPTAST:

— Generation VIII bzw. 7:
Deren Stammträger heißen nicht, wie bei Wurzbach angegeben, JOHANN JACOB mit Gattin MARIA DOROTHEA VON SCHWARZENBERG, sondern CHRISTOPH DER JÜNGERE und seine Frau ANNA MARIA GEB. SEMLER.

— Generation IX bzw. 8:
Mit den dort angegebenen zwei mittleren der vier aufgeführten Kinder der Vorgenannten namens JOHANN FRIEDRICH und JOHANN DIETRICH sind bei Wurzbach zwar zutreffende Namen aufgeführt, doch sind mit der jedem zugeordneten gleichen Titulierung „kais. Feldoberster” fehlerhafte und diesen ungerechtfertigterweise den Anstrich von höheren Militärs verleihende Berufsbezeichnungen anstatt „Losungsamtmann“ und „Lieutenant“ gegeben; außerdem werden diese mit den beigebenenen Geburtsjahren „1581” und „1583” statt richtigerweise „1615” und „1616” um eine starke Generation älter dargestellt. Hinzu kommt noch, dass die diesen Brüderpaar zugeordneten Klassifikationen „Aelterer Hauptast” bzw. „Jüngerer Hauptast” als unstatthaft zu betrachten sind. Diese unterscheidende Trennung mit anschließender Weiterführung der Stammfolge ist eine Generation später bei zweien der vier Söhne des älteren JOHANN FRIEDRICH namens GEORG ABRAHAM und HANS (oder auch JOHANN) KARL anzusetzen, wohin deshalb sich die beiden Klassifikationen durch Pfeilgebungen verschoben finden.

— Generation X bzw. 9:
Die wirkliche Stammfolge führt also über
– einerseits JOHANN FRIEDRICHS zweitjüngsten Sohn GEORG ABRAHAM (siehe diesen in der I. Stammtafel in der Generationsreihe XI an zweiter Stelle), die zunächst zu HANS CHRISTOPH der Generation X bzw. 9 und schließlich nach zwei weiteren Generationen hin zu des Erstgenannten Ururenkel TOBIAS PETER der Generation XIII bzw. 11, den Begründer vom im Vorkapitel M. Dänischer Zweig bereits beschriebenen „Dänischen Zweig”, weiterläuft;
– andererseits JOHANN FRIEDRICHS viertältesten Sohn HANS KARL (siehe diesen sowohl in der I. Stammtafel an letzter Stelle der Generationsreihe IX als auch am Beginn der II. Stammtafel bei Generation X bzw. 9) und nicht, wie dort von Wurzbach dargestellt und deshalb jetzt in Klammern gesetzt, über den Sohn von JOHANN DIETRICH namens JOHANN PAUL der Generation X.

— Generation XI, da als nicht existent gewesen anzusehen, bei der Zählung nach Stör und Sporhan-Krempel unbeziffert bleibend:
Wurzbachs dort angegebener Stammträger-Name JOHANN GEORG I. findet sich durchgestrichen, was heißen soll, dass dieser nicht als existent gewesen anerkennbar und damit auszuscheiden ist.

— Generation XII bzw. 10 (Anmerkung: Dass nunmehr zwischen der Generationenzählung nach Wurzbach etc. in römischen Ziffern und derjenigen nach Stör etc. in arabischen Ziffern nicht mehr nur eine Differenz von -1, sondern von -2 besteht, ergibt sich aus der Streichung der Vorgeneration XI): Jetzt erweist sich der in der I. Stammtafel angegebene Name JOHANN GEORG (mit Ausnahme des zu streichenden „II.”) wie auch die Angaben der oben wiedergegebenen Lebensbeschreibung Nr. 30 (mit Ausnahme des falschen Geburtsortes Mollberg) als durchweg zutreffend. Falsch bleibt damit doch immer noch dessen genealogische Herführung, wonach dieser in der II. Stammtafel des C. von Wurzbach als Urenkel des JOHANN DIETRICH erscheint, währenddem er doch klar nachweislich ein Enkel dessen älteren Bruders JOHANN FRIEDRICH gewesen ist.

Dass Wurzbachs angeführter JOHANN GEORG I. und damit dessen Generation XI überhaupt (mit der Konsequenz der Streichung der Zählung „II.” in der Folgegeneration) ausgeschieden worden ist, erklärt sich wie folgt: Da die von Wurzbach (wie auch von Aubert des Bois und Cellarius-Goldtbeeg in gewissen Vor- und Nachnamen-Varianten) in der II. Stammtafel – zugeordneten Ehepartnerinnen 1. KATHARINA WEIDMANN VON EHRENFELS und 2. EVA VON ZOLLERN mit dem kleinen Unterschied der Erweiterung „VON EHRENFELS” wie auch das von Wurzbach (und auch von Aubert Des Bois und Cellarius-Goldtbeeg) diesem gegebene Geburtsdatum 30. Oktober 1556, was das Geburtsjahr betrifft, mit dem diesem von Waldau zugeordneten solchen übereinstimmt, ist eine Vermengung mit den als der Wirklichkeit entsprechend festzustellenden Angaben über den Stammträger der Generation 9 (der Zählung nach Stör etc.) festgestellten JOHANN CARL zu konstatieren. Somit liegt bei Wurzbach mit der Nennung sowohl eines JOHANN GEORG I. als auch eines JOHANN GEORG II. eine der Wirklichkeit nicht entsprechende Doppelnennung vor. Letztlich ergab sich diese daraus, dass Wurzbach und seine Vorgänger das Brüderpaar JOHANN FRIEDRICH und JOHANN DIETRICH ihrer Vorvorgänger-Generation IX um 34 bzw. 33 Jahre und damit um eine starke Generation älter geglaubt hatten, ein Umstand, der diese praktisch zwang, zum Ausgleich eine zusätzliche Generation XI mittels quasi der Verdopplung des JOHANN GEORG vorzunehmen.

Da fortab, d. h. ab dessen Generation XII, die Angaben der II. Stammtafel von Wurzbach und die dazugehörigen Einzelbiografien wie auch die des (allerdings bei dessen Generation XIII zu Ende gehenden) Aubert Des Bois und die von Cellarius-Goldtbeeg im „Gotha“ sowie auch von Kneschke zusammengehen und von dort ab als fast ausnahmslos stimmig betrachtet werden können, dürfen diese von nun ab bei der Weiterführung des Textes die Hauptbasis bilden. Sich ab jetzt vornehmlich auf Constantin von Wurzbach zu beziehen, erweist sich zudem als unumgänglich notwendig, weil der Stammbaum von J. W. Stör wie auch die Abhandlung von L. Sporhan-Krempel mit der bei beiden nur splitterhaft umrissenen Generation 9 ebenfalls auslaufen, womit die Ausschöpfung deren 3 ½ Jahrhunderte umspannenden korrespondierenden Hinterlassenschaft, die wegen ihrer Verlässlichkeit (von der Generation 1 bei Stör abgesehen) als unschätzbar wertvoll zu betrachten ist, einen Abschluss erfährt. Im Gegensatz hierzu erwiesen sich rückblickend, wie Stufe um Stufe klargelegt, die beiden Stammtafeln und die dazugehörigen Texte des vielgerühmten und wegen seiner Verdienste in den Adelsstand erhobenen österreichischen Bibliografen, Lexikografen, Schriftstellers und vor allem Adelsgenealogen CONSTANTIN RITTER VON WURZBACH-TANNENBERG (1818 – 1893) erst ab seiner Generation XII als einigermaßen verlässlich und erzeugen diejenigen solchen davor fast ausschließlich Kopfschütteln. Man möchte Wurzbach und seinen Vorgängerautoren zwar zugutehalten, dass ihre bis zu ihrer Generation XI so gut wie durchweg als unstimmig anzusehenden Auskünfte allein Personen galten, deren Leben im Dunkel ferner bis naher Vergangenheit lag, worüber Schriftliches schwierig und kaum zu greifen war und das von Vorgängerautoren darüber Berichtete wie auch die Familienüberlieferung extrem fehlerbehaftet gewesen ist. Doch hat Letzteres Wurzbach offenbar nicht abgehalten, dieses alles und dazuhin unkritisch und ohne Prüfung und Korrekturversuch zu übernehmen. Darüber hinaus, wie vor allem noch im Schlusskapitel Z. Rück- und Weiterschau Schritt für Schritt klarstens aufzuzeigen sein wird, scheute Wurzbach sich nicht, dieses Unzutreffende seinerseits vermutlich gefallenhalber inhaltlich sowie vor allem auch noch zeitlich auszuweiten. Davor in Kapitel Y. Georgs-Zweig wird dazuhin offenbar werden, dass natürlich gewisse Vorläufer desselben der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, nicht zuletzt von um die Erhellung der Vergangenheit ihres Geschlechtes bemühten Angehörigen gedrängt bis bedrängt, fragwürdigste die Wimpfensche Herkunft und Familie betreffende „nobilitatis notaminibus” und „authentische Urkunden” benützt hatten, welche zum Leidwesen der Wahrheit insbesondere Aubert Des Bois und die abschreibenden Epigonen desselben bis hin zu Wurzbach ihren falschen Stoff geboten haben und Verwirrungnzu stiften.