B. Sagenahn

Wie – zusammengehend mit der Familientradition –
1. der Nürnberger Zeichner und Kupferstecher JOHANN WILHELM STÖR (1705 – 1765) in seinem Stammbaum (von ca. 1750/60) und zeitlich nach diesem
2. der französische Enzyklopädist AUBERT DE LA CHESNAYE DES BOIS  (1778) sowie auch
3. der Nürnberger Hospitalprediger GEORG ERNST WALDAU (1787),
4. später die deutschen Genealogen ERNST HEINRICH KNESCHKE und
5. CHRISTOPH
 CELLARIUS – JULIUS GERHARD GOLDTBEEG im „GOTHA” (1853), schließlich noch
6. der österreichische Genealoge CONSTANTIN VON WURZBACH in seinem einschlägigen Werk des Jahres 1888
den ersten Angehörigen des Von-Wimpffen-Geschlechtes, von dem aus eine  lückenlose genealogische Stammesfolge aufgezeigt werden könne, übereinstimmend als Rittersmann
des Vornamens SI(E)GMUND bzw. SIGISMOND-HERMANN bzw. SIGISMUND
 und Nachnamens HÖRMANN VON WIMPFFEN bzw. DE WIMPFFEN bzw. HÖRMANN bzw. HEEREMANN VON WIMPFFEN
(gestorben angeblich 1393 in Prag),
außerdem (mit Ausnahme von STÖR und WALDAU) als Inhaber mehrerer schwäbischer Burg- und Herrschaftsplätze, die beiden letztgenannten Genealogen sogar als im Zuge der Rittererhebung über seine Ahnenstädte Wimpfen am Berge und im Tale eingesetzten Reichsvogt beschreiben;
wie dieser
 letztlich jedoch von
7. der Historikerin und Publizistin DR. LORE SPORHAN-KREMPEL 1981/84
völlig anders dargestellt wird,
nämlich als (nichtadliger) Handelsmann des Namens SIGMUND HERMANN, der zu Anfang des 15. Jahrhunderts aus seiner Heimatstadt Wimpfen am Neckar nach Augsburg gekommen sei und wohl der sog. Ehrbarkeit (2. Stand) angehört habe,
so dass man aus wissenschaftlicher Sicht nicht umhin kann, den
 angeblichen Rittersmann sowie Burg- und Herrschaftsplatzbesitzer oder gar Reichvogt über Wimpfen SIGMUND bzw. SIGISMUND HÖRMANN oder HEEREMANN VON WIMPFFEN, als „Sagenahn“ zu bezeichnen.

Wenn nach den langen Vorbetrachtungen des Kapitels A. Grundlegendes nunmehr die dort bereits angesprochenen Stammeltern des Geschlechtes der Von Wimpffen, nach allen Seiten ihrer Person, so weit ermittelbar, vorzustellen sind, so erscheint dies von der stattlichen Zahl der laut dem Kapitel-Titel herangezogenen sieben Autoren des 18. bis 20. Jahrhunderts her kein allzu großes Problem. Beim Lesen und notwendigerweise Vergleichen deren allesamt nunmehr wörtlich darzubringenden diesbezüglichen Textstellen stellt sich jedoch die Schwierigkeit ein, dass die jeweils vorgezeigten personalen Parameter, so
– der Vor- und Nachname des Stammvaters wie auch der dessen Ehefrau(en),
– deren Standeszugehörigkeit,
– die Profession des Stammvaters,
– dessen Lebensgang,
– dessen Besitzstand,
– dessen Wappen, auch
– die Namen der Kinder u. a. m.,
schon was deren beider Namen selbst betrifft, in gewissen variativen Abweichungen erscheinen. Und was den als älteste Quelle zu betrachtenden Stammbaum des J. W.  STÖR bezüglich des Namens von dessen Frau und Kindern, und auch bei G. E. WALDAU, was den Namen der Frau, doch was die Jüngste der Autoren, die Genealogin des 20. Jahrhunderts DR. LORE SPORHAN-KREMPEL, angeht, so gut wie  total auseinanderdriften.

Fürs Erste sollen zur Klärung nunmehr in chronologischer Folge die Namen all der herangezogenen Autoren und Titel ihres jeweiligen der Genealogie derer Von Wimpffen geltenden Werkes in chronologischer Folge des Erscheinens unter Beigabe der obigen Zähl- und Kennnummer aufgeführt und danach der dort jeweils erscheinende Vor- und Nachname des Stammträgers und seiner Gattin angefügt werden, womit beim Vergleichen vorab ein Streiflicht auf die einerseits gegebenen Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten, andererseits auf die Unsicherheit und gar Verwirrung stiftenden Unterschiedlichkeiten geworfen wird. Danach folgt der jeweilige auf diesen sog. Sagenahn sowie teilweise auch schon auf dessen Kinder bezogene Textteil:

1. Ca. 1750/60 – Nürnberger Zeichner (insbesondere Portraitzeichner) und Kupferstecher JOHANN WILHELM STÖR (1705 – 1765), Unbetitelter Stammbaum der Hörmann von Wimpffen:
– SIGMUND HÖRMANN VON WIMPFFEN und Gemahlin AGNES BRACHERIN:
Im Falle dieser ältesten der Veröffentlichungen liegt wegen des Fehlens des ursprünglich sicherlich vorhanden gewesenen Kommentar-Textes nur die Bild-Wort-Darstellung des dem Stammträger-Paar und dessen Kindern geltenden Anfangsteils des vorgenannten Stammbaums in Form der nachfolgenden Abbildung vor:

012_Kap_B

  • Abb. B 1a: Ausschnitt (unterste Mittelzone) des Stammbaumes des Nürnberger Zeichners und Kupferstechers Johann Wilhelm Stör (1705 – 1765) von ca. 1750/60, wo sich der Stammahn (Generation 1) als schlafender Ritter abgebildet und darüber in einer Schriftleiste dessen und seiner Gemahlin Name mit einer Jahresangabe, darunter in je einem Schildchen deren Wappenzeichen (Widder bzw. achtzackiger Stern) finden, oben das deren fünf Kindern geltende Namens-und Wappenzeichenband der Generation 2.

  • Abb. B 1b: Bildkonstruktion zum Stammahnen der Von Wimpffen aus dem Stammbaum des J. W. Stör:
    – oben: Das dem Stammträger und seiner Gattin geltende Namensband des Stammträgers mit den Wappenzeichen darunter;
    – unten: Das Ritterwappen des Stammträgers
    .

Der am Fuße des Stammbaumes ruhende Stammträger war laut dieser Wort-Bild-Aussage des J. W. Stör Ritter von Beruf. Dessen bebartetes Haupt und seine rüstungsbewehrten Schultern ruhen an einem gewaltigen Baumstrunk, aus dem der verhältnismäßig dünne, vom rechten Arm des Schlafenden umfasste, Stamm des Stammbaumes herauswächst. Darüber hängt am aufstrebenden Stamm ein rollwerkbesetztes Namens- und Datumschild, das den Namen dieses Ritters mit beigefügter Jahreszahl und dessen Gattin nennt und folgendermaßen lautet: „SIGMUND HÖRMAN VON WIMPFFEN vixit A. 1377 (d. h. lebte im Jahr 1377) – AGNES BRACHERIN“. Darunter hängen zwei kleine Wappenschilde mit deren jeweiligem Wappenzeichen, nämlich der dem Rittersmann zugehörige und bereits im Vorkapitel A. Grundlegendes in Abb. A 5 in seiner späteren quasi amtlichen Form gezeigte, doch hier – heraldisch gesehen – nach links statt dort nach rechts schreitende Widder = Schafbock bzw. der seiner Frau zugehörige achtstrahlige Stern; und am Baumstumpf steht der abgelegte federgeschmückte Helm des Rittersmannes; daneben lehnt an dessen Hüfte schräg dessen Schild, der mit dem gleichen Widderwappen besetzt scheint. Beim genauen Hinsehen ist jedoch zu entdecken, dass das im Wappen der vorgenannten Abbildung von den Vorderfüßen des Widders gehaltene und auch in Wurzbachs dazugehöriger Beschreibung aufgeführte Kreuz hier fehlt. Mehr ist aus dem Stammbaum Stör über das Stammhalter-Paar nicht herauszulesen. Wendet man den Blick noch auf die in der oberen Abb. B 1a über den Wappen erscheinende Namens- und Wappenleiste der Generation 2, so findet man die 5 Kinder der Stammelten mit Namen und Wappenzeichen und gegebenenfalls Partner aufgeführt, und zwar von 3 Söhnen und 2 Töchtern, nämlich: LIENHARD als Stammträger mit seiner Frau ANNA DAXIN, außerdem NICOLAUS mit CHRISTINA BLANCKIN und CHRISTOFF mit FELICITAS EBERHARDIN sowie (ohne Partner) die Töchter CATARINA und AGNES.

Wir kommen in chronologischer Abfolge dann zum französischen Enzyklopädisten und Vielschreiber
2. 1778FRANÇOIS-ALEXANDRE AUBERT DE LA CHAISNEYE DES BOIS (1699 – 1784), Dictionaire de la noblesse, contenant les généalogies, l’histoire et la chronologie des familles nobles de France, l’explication des leurs armes et l’état des grandes terres du royaume, tome 12, dort: Abschnitt „(De) Wimpffen”; dieser schreibt:
– SIGISMOND-HERMANN DE WIMPFFEN = SIGISMUND-HERMANN VON WIMPFFEN und Gemahlin LOUISE DE KEITH bzw. LUISE VON KEITH:
Was bei diesem (Seite 830 und 831) über dieses Stammpaar zu lesen steht, sei hier – wie auch in den späteren weiteren Zitierungen – unverändert in der damaligen (da und dort anderen als heutigen) Schreibweise und Wortform übernommen:
„Mais la filiation suivie des cette Maison, et légalement prouvée, ne commence qu’à SIGISMOND-HERMANN, dont nous allons parler.- I. SIGISMOND-HERMANN DE WIMPFFEN, Chevalier, Seigneur de Brixenstein, Zabietstein, Ebershausen etc. servit l’Empereur CHARLES IV avec tant de zele et de courage, qu’il l’ éléva à la dignité de Baron du Saint-Empire par un Diplôme particulier, daté du 1363. Par son testament de 1393, il paroit qu’il étoit marié avec LOUISE DE KHEIT, de laquelle vinrent: – 1. CHARLES-AUGUSTE, qui suit; – 2. JEAN-ALBERT, né en 1354, Chanois à Wurtzbourg en Allemagne; FRÉDÉRIC-BARTHOLOMÉ, né en 1356, qui fut attaché au service de l’Empereur.”
Zu Deutsch: „Aber die nachfolgende Abstammung dieses Hauses, und amtlich bewiesen, beginnt bei keinem anderen als bei SIGISMUND-HERMANN, von dem wir jetzt sprechen: I. SIGISMUND-HERMANN VON WIMPFFEN, Ritter, Herr von Brixenstein, Zabietstein, Ebershausen usw. diente Kaiser Karl IV. mit solchem Eifer und Mut, dass er ihn durch ein Sonderdiplom, datiert 1363, in die Würde eines Reichsfreiherren erhob. Durch sein Testament von 1393 erscheint er als mit LUISE VON KHEIT verheiratet, von der stammen: 1. KARL-AUGUST, der nachfolgt; 2. HANS-ALBERT, geboren 1354, Domherr zu Würzburg in Deutschland; 3. FRIEDRICH-BARTHOLOMÄUS, geboren 1356, der sich in den Dienst des Königs begab.”

Zeitlich folgen die Angaben der genealogischen  Betrachtung des Nürnberger sog. „älteren Hospitalpredigers”, evangelischen Theologen und Kirchenhistorikers
3. 1787 GEORG ERNST WALDAU (1745 – 1817), Vom Losungsamtmann Johann Friedrich von Wimpfen und dessen Familie:
– SIGMUND HÖRMANN und Gemahlin AGNES BRACHERIN:
Dieser weist bei seinen Angaben über den Stammvater, Seite 371, vergleichend auf zwei Quellen hin, nämlich auf den Stammbaum Stör (siehe Nr. 1) und auf ein Adelshandbuch von 1778 (gemeint: „Neues Genealogisches Handbuch auf das Jahr M DCCLXXVIII. … Erster Theil … Frankfurt am Mayn … 1778”, Seite 408), bei denen er bezüglich des Namens der Ehefrau desselben auf unterschiedliche Angaben stößt:
„Der Stammvater des Geschlechts hieß SIGMUND HÖRMANN, und kam aus der Reichsstadt Wimpfen her, von welcher er mit Erlaubniß K. CARLS IV. der ihn A. 1373 zum Ritter geschlagen, den Namen (gemeint VON WIMPFEN) angenommen hat. In einem in Kupfer gestochenen großen Stammbaum (gemeint eben jener oben gezeigte des F. W. Stör), den wir von der Familie haben, heißt seine Ehefrau, die Stammutter aller von Wimpffen, AGNES BRACHERIN, welches ich mit dem Albrechtischen geneal. Adelshandbuch (Frankf. 1778. 8.) nicht vereinigen kann, wo gesaget wird, daß er eine LUDOVICA VON KEIL (statt bei Aubert Des Bois – siehe unter Nr. 3 – wieder anders LUISE VON KHEIT, und später bei Nr. 5 und 6 wieder anders SUSANNA VON EBLINGEN und LUDOVICA VON KEITH) zur Ehe hatte.” 

Der nächste Autor ist der deutsche Heraldiker, Augenarzt und Schriftsteller
4. 1853 und (unverändert) 1870 –  ERNST HEINRICH KNESCHKE (1798 – 1869), Deutsche Grafenhäuser der Gegenwart in heraldischer und genalogischer Beziehung:
– SIGMUND HEEREMANN VON WIMPFFEN, dessen Gemahlin ungenannt bleibt:
Dessen Angaben, Seite 676, fallen auch anderweitig knapper aus, liegen aber inhaltlich in etwa auf die Linie von Nr. 2:
„Die ununterbrochene Stammreihe beginnt mit SIGMUND HEEREMANN V. WIMPFFEN, Herrn auf Brixenstein, Zabietstein, Ebershausen in Schwaben, Kaiser Carls IV. Feldobersten, welchem der KAISER 1373 auf dem Reichstage zu Speyer den eigenhändigen Ritterschlag ertheilte, wobei die erwähnte Wappenvermehrung mit dem Kreuze erfolgte.”
 – Anmerkung: Die im letzten Satz stehende Wendung „erwähnte Wappenvermehrung mit dem Kreuze” bezieht sich auf das am Anfang in der Abb. 5 in solcher Weise (mit dem Kreuz in den Vorderfüßen des Widders) gezeigte und sonst gleich beschriebene Wappen.

Zeitlich gleichgerichtet sind die deutschen Genealogen
5. 1853 –  CHRISTOPH CELLARIUS UND JULIUS GERHRAD GOLDTBEEG (im „Gotha”), Genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser, Abschnitt „Von Wimpffen”:
– SIGMUND HEEREMANN VON WIMPFFEN und Gemahlinnen SUSANNA GEB. VON EBLINGEN und LUDOVICA GEB. VON KHEIT:
Diese führen, Seite 540 und 541, ziemlich dasselbe, was bislang gesagt ist, doch noch die weiteren mit der Rittererhebung verbundenen Parameter auf, so die Rangverleihung eines Reichsvogtes über seine beiden Ahnenstädte Wimpfen und andere Details sowie das Sterbejahr und den Sterbeort:
„Die ununterbrochene und urkundlich erwiesene Stammreihe des Hauses beginnt indessen erst mit SIGMUND HEEREMANN VON WIMPFFEN, Herrn auf Brixenstein, Zabietstein, Ebershausen etc. in Schwaben und Kaiser Karls IV. Feldobersten. Dieser erwarb sich in Verfolgung der Ungläubigen solche Verdienste, daß ihm DER KAISER auf dem Reichstage zu Speyer im J. 1373 den eigenhändigen Ritterschlag ertheilte, ihm besondere Urkunden über den alten Adel seines Geschlechtes verlieh, sein Wappen mit dem Kreuze in den Vorderfüßen des Widders vermehrte und ihn zum Reichsvogt über seine beiden Ahnenstädte einsetzte. Er starb 1393 in hohem Alter zu Prag. Von seinen beiden Gemahlinnen, SUSANNA GEB. V. EBLINGEN, und LUDOVICA GEB. VON KHEIT scheint nach seinem Testamente die Letztere die Mutter seiner 3 Söhne gewesen zu sein, nämlich von KARL AUGUST, der ihm folgte, JOHANN ALBERT, geb. 1354, Canonicus zu Würzburg und FRIEDRICH BATHOLOMÄUS, der in Kaisers Diensten stand.”

Es folgt der österreichische Bibliograph, Lexikograph und Schriftsteller
6. 1880CONSTANTIN VON WURZBACH (1818 – 1893), Die Freiherren und Grafen von Wimpffen, Separatdruck von C. von Wurzbach’s biographischem Lexikon des Kaiserthums Oesterreich LVL. Band:
– SIEGMUND HEEREMANN, auch SIGISMUND HEEREMANN VON WIMPFFEN und Gemahlinnen SUSANNA VON EBLINGEN und LUDOVICA VON KHEIT:
Dieser weiß über den Stammträger in seiner Beschreibung des Titels „Besonders denkwürdige Sprossen der Wimpffen” Nr. 38, Seite 12 und 13, so gut wie alles, was sich in Sammlung der Angaben der drei Vorgenannten gesammelt ergibt (die dort gesperrt gedruckten Namen sind hier in Großbuchstaben wiedergegeben): „38. SIEGMUND HEEREMANN (am Anfang seiner I. Stammtafel schreibt er dagegen SIGISMUND HEEREMANN VON WIMPFFEN), gest. 1393).- Mit diesem tapferen Kriegsmanne des vierzehnten Jahrhunderts beginnt unsere Stammtafel des adligen Geschlechtes von Wimpffen, weil von ihm herab die genealogische Stammesfolge nach ziemlich zuverlässigen Daten möglich ist. In Schwaben als Besitzer von Brixenstein, Zabietstein, Ebershausen u. s. w. seßhaft, stand er in kaiserlichen Kriegsdiensten, und zwar als Feldoberster KAISER KARLS IV. In diesem erwarb er sich solche Verdienste, daß ihm vom Kaiser auf dem Reichstage zu Speyer (1373) eigenhändig der Ritterschlag ertheilt, ihm eine besondere Urkunde über den alten Adel seines Geschlechtes verliehen, sein Wappen mit dem Kreuze in den Vorderfüßen des Widders vermehrt und er zum Reichsvogte über seine Ahnenstädte Wimpfen auf dem Berge und Wimpfen im Thale eingesetzt wurde. SIEGMUND HEEREMANN starb 1393 zu Prag im hohen Alter. Er war zweimal vermält, zuerst mit SUSANNE VON EBLINGEN, dann mit LUDOVICA VON KHEIT. Doch scheint aus seinem Testamente hervorzugehen, daß Letztere die Mutter seiner drei Söhne: KARL AUGUST, geb. 1353, kais. Feldhauptmann, welcher seinen Stamm fortsetzte, JOHANN ALBERT, geb. 1354, Domherr zu Würzburg, und FRIEDRICH BARTHOLOMÄUS, geb. 1356, der in kaiserlichen Diensten stand und einen Zweig gründete, welcher den lutherischen Glauben annahm und lange Zeit in Baden, später auch in Sachsen wohnte, gewesen sei.”
Man gewinnt beim Vergleichen all der vielen Angaben des Constantin von Wurzbach mit jenen seiner Vorgänger den sicheren Eindruck, dass dieser sein Wissen aus den Texten insbesondere seiner Vorgänger Nr. 2, 4 und   5 zusammengeholt hat. 

Wir schließen mit der promovierten Historikerin, Literatur- und Zeitungswissenschaftlerin sowie späteren deutschen Schriftstellerin, insbesondere freien Mitarbeiterin für Zeitungen und Zeitschriften, sowie speziell deutschen Papierhistorikerin
7. 1981/84 – Dr. Lore Sporhan-Krempel (1908 – 1994), Zur Geschichte der Familie Hermann von Wimpffen:
– SIGMUND HERMANN und Gemahlin AGNES PRACHERIN:
Diese Autorin weiß ihre Betrachtungen zur Genealogie der
 Von Wimpffen und deren Stammträgers sowie dessen (nur einen!) Gattin kategorisch und unmissverständlich mit acht prägnanten – in Kapitel A. Grundlegendes bereits bruchstückhaft zitierten – Sätzen der Seite 58 wie folgt zu eröffnen, deren Inhalte denjenigen der anderen Autoren, ausgenommen – doch Stör und Waldau nur teilweise, so gut wie total zuwiderlaufen:
„Die Wimpffen leiteten ihren Ursprung aus der alten Stauferpfalz und späteren Reichsstadt Wimpffen (es müsste eigentlich ‚Wimpfen‘ geschrieben sein) ab, die im Schwäbischen hoch über dem Neckar liegt. Freilich führten sie damals noch nicht den Namen ‚VON WIMPFFEN’, sondern nannten sich ‚HERMANN’. Von Wimpffen aus kam anfangs des 15. Jahrhunderts SIGMUND HERMANN nach Augsburg. Die Familientradition berichtet, Sigmund habe mit Erlaubnis KAISER (ab 1355) KARLS IV., der ihn 1373 zum Ritter geschlagen habe, den Namen ‚von Wimpffen’ angenommen. Das ist aber doch sehr zweifelhaft. In ihren Augsburger Jahren nennen sich die Mitglieder immer nur HERMANN. So findet man sie auch in den genealogischen Aufstellungen.- Sigmund war mit einer AGNES PRACHERIN verheiratet, er gehörte wohl der ‚Ehrbarkeit’ an und trieb Handel. Einer seiner Söhne hieß LEONHARD und war mit einer BARBARA ENTZINGIN verheiratet.”

Was die Benamung des Stammahnen mit SIGMUND HERMANN durch Sporhan-Krempel betrifft, um nunmehr alle deren Angaben im Einzelnen mit denen der anderen Autoren zu vergleichen und schlussendlich bezüglich ihrer Gültigkeit zu bewerten, so geht diese allein mit derjenigen von Nr. 3 (Waldau), lautend SIGMUND HÖRMANN, zusammen, wobei der Unterschied von hier der Selbstlaut „e” und dort der dementsprechende Umlaut „ö” wohl als unerheblich und damit tolerabel im Sinne zweier Schreibvarianten angesehen werden darf. Anders gegenüber allen anderen Namensformen, und zwar sowohl was den Vornamen als auch den Nachnamen betrifft. Denn Sporhan-Krempels aufgeführtem Gesamtnamen SIGMUND HERMANN oder HÖRMANN stehen gegenüber: bei Nr. 1 (Stör) SIGMUND HÖRMANN VON WIMPFFEN, bei Nr. 2 (Aubert Des Bois) SIGISMOND-HERMANN DE WIMPFFEN, was als übereinstimmend mit dem von Nr. 4 (Kneschke) sowie Nr. 5 (Gotha) und Nr. 6 (Wurzbach) angegebenen SIGISMUND HEEREMANN VON WIMPFFEN (bei Nr. 6 auch die Variante SIEGMUND HEEREMANN VON WIMPFFEN) angesehen werden kann, wobei aus dem Bindestrich bei Nr. 2 zwischen „SIGISMOND“ und „HERMANN” evident wird, dass diese beiden Teile zusammengehören, d. h. einen zweiteiligen Vornamen darstellen und damit der zweite Teil nicht Teil eines doppelten Nachnamens HERMANN oder HEEREMANN VON oder DE WIMPFFEN ist, sondern der Nachname allein VON WIMPFFEN lautet. Entscheidend ist, dass bei Sporhan-Krempel und Waldau als Nachname allein „HERMANN” bzw. „HÖRMANN”, also ein bürgerlicher Name angegeben ist, während das HÖRMANN oder HERMANN oder HEEREMANN VON WIMPFFEN der Anderen eindeutig als Adelsbezeichnung gesehen ist, was ja auch daraus hervorgeht, dass einerseits Sporhan-Krempel den Stammahnen als Handelsmann darstellt, demgegenüber alle anderen sechs dieser vorausgegangenen Autoren (Stör wegen seiner Bilddarstellung – siehe Abb. 12 – darin eingeschlossen) ohne jede Ausnahme berichten, dass dieser ein Rittersmann bzw. Feldoberster gewesen sei und für seinen Eifer und für seine Tapferkeit als (im Gotha für seine Verdienste im Kampf gegen die Ungläubigen – gemeint die Türken) im Dienste von Kaiser Karl IV. (laut Gotha, Kneschke und Wurzbach sogar eigenhändig auf dem Reichstag zu Speyer des Jahres 1373, laut Aubert Des Bois dagegen 1363 ) zum Ritter geschlagen wurde und damit als dem Adel angehörig ausgewiesen ist. Dazuhin ist nach den Angaben der Autoren Nr. 2, 4, 5 und 6 dieser Rittersmann Herr (und demnach Besitzer) von drei und mehr Burgsitzen bzw. Ortschaften namens Zabietstein, Brixenstein und Ebershausen etc. in Schwaben; und laut Wurzbach soll dieser darüber hinaus dort sogar sesshaft gewesen sein.

Demgegenüber trifft Sporhan-Krempel die folgende desillusionierende Feststellung: Er „gehörte wohl der Ehrbarkeit (man kann nach den Gegebenheiten in Nürnberg auch sagen dem 2. Stand bzw., allgemein gesehen, der bürgerlichen Oberschicht) an und trieb Handel”, womit sicherlich auch Fernhandel gemeint ist, wie dies sich bei seinen an späteren Stellen aufgeführten Nachfahren herausstellen wird und über mehrere Nachfolgegenerationen hinweg der Fall gewesen ist. Er gehörte demnach dem Kaufmannsstand an. Und somit kann er mit Sicherheit kein Angehöriger des Adels und gar Besitzer der von Aubert Des Bois bis Wurzbach immer wieder angegebenen in Schwaben gelegenen umfänglichen Streubesitztümer namens Brixenstein, Zabietstein und Ebershausen usw. und somit dort auch nicht sesshaft gewesen sein. Dafür spricht auch Sporhan-Krempels mit Waldau und Stör einhergehende Feststellung, dass Sigmund Hermann mit AGNES PRACHERIN bzw. BRACHERIN verheiratet war, also mit einer Bürgerlichen und nicht mit einer Adligen, wie von vier der Autoren durch in etwa übereinstimmende Nennungen des Namens LUISE bzw. LUDOVICA VON K(H)EIT (oder auch KEIL) und in drei der Fälle noch SUSANNE bzw. SUSANNA VON EBLINGEN unrichtigerweise, wie sich später auch anderweitig herausstellen wird, gesagt ist.

Aus der Tatsache des Fehlens des Adelsranges ist natürlich auch abzuleiten, dass SIGMUND HERMANN, entgegen insbesondere der detailierten Wappenbeschreibung des von Wurzbach und der Wappenabbildung des Ritterschildes bei Stör, noch kein Adelswappen besessen haben kann. Gewiss hat auch mir das laut diesen Autoren verliehene Wappentier des Widders = Schafsbocks (in den späteren Wappenverleih-Urkunden bezeichnenderweise auch „Hörnermann” geheißen) zunächst insofern ungeheuer imponiert, als dieses das Symbol für die Stärke, die Kraft und den Kampfgeist wie für das Böse und das Unheil ist. Und das schien mir – in dreifacher Hinsicht sogar – für das Geschlecht der Hermann-Hörmann höchst passend:
– Zum ersten, weil mir dieses von seinen Anfängen an dem Kriegsmetier zu huldigen schien;
– zum zweiten, weil im Namen Hörmann-Hermann „Hörnermann = Widder” steckt;
– zum dritten, weil auch der Vorname des angeblichen ersten fassbaren Ahnen Sigismund in enger Sinnverwandtschaft mit dem Widder- bzw. Hörnermann-Tier steht.
Doch erscheint dieser auf die Anfänge des Hermann-Von Wimpffen-Geschlechts gerichtete Gedanke allzuschön, um wahr zu sein! Denn wie schon mehrfach erwähnt und wie in Kapitel G. Wappenempfang ausführlichst dargestellt werden wird, ist das von Stör auf dem Ritterschild wiedergegebene Widderwappen erst 1555 dem Stammträger der 5. Generation namens Dominicus verliehen worden, wohlgemerkt – entgegen den Angaben von Wurzbach – ohne Kreuz in den Vorderbeinen des Widders. Und aus Kapitel O. Johann Georg wird schließlich hervorgehen, dass das Kreuz das hinzugekommene Objekt erst einer weiteren (zweiten) Wappenvermehrung im Zuge der Neuverleihung des Reichfreiherrenranges des Jahres 1781 gewesen ist. Also dürfte Wurzbach sein Wissen um das Aussehen des damaligen Von Wimpffen-Wappens fälschlicherweise um ca. 1 ¾ Jahrhunderte voraus in das ausgehende 14. Jahrhundert projiziert haben!

Nicht übersehen werden darf bei aller vorrangig geschehenen Herausstellung der gegenüber der Mehrzahl den älteren Autoren des 18. und 19. Jahrhunderts völlig anderslautenden Vita des Stammahnen Sporhan-Krempels erster Satz, in dem sie eröffnend darauf verweist, dass die Wimpffen ihren Ursprung aus der alten Stauferpfalz und späteren Reichsstadt Wimpffen ableiteten, die im Schwäbischen hoch über dem Neckar liege. Dass sie hier mit der Familienüberlieferung einhergeht, lässt sich aus ihrem dritten Satz ableiten, in dem sie von dem zu Anfang des 15. Jahrhunderts von Wimpfen nach Augsburg gekommenen Sigmund Hermann spricht. Damit liegt sie hier ganz auf der Linie all der vorgenannten älteren Autoren, deren jeweils am Anfang ihrer Darlegungen zu findenden diesbezüglichen Auslassungen jedoch erst im Endkapitel Z. Rück- und Weiterschau kritisch zur Sprache kommen und zeigen dazuhin werden, dass die Autoren 2, 4, 5 und ganz besonders 6 diesbezüglich aber fälschlicherweise sogar bis ins 11. Jahrhundert zurückgreifen.

Was von Sporhan-Krempel nicht angesprochen ist, doch hier nicht zurückgestellt werden darf, das ist die laut dem Gotha sowie laut Wurzbach zusammen mit der über die Ritter- und Reichsfreiherreneigenschaft sowie dem Widderwappen hinaus durch Kaiser Karl IV. ihrem angeblichen SIG(IS)MUND HEEREMANN VON WIMPFFEN zugesprochene Einsetzung „zum Reichsvogte seiner Ahnenstädte Wimpfen auf dem Berge und Wimpfen im Thale”. Nach all dem über diesen kaiserlichen Akt des Jahres 1373 bislang widerrufend Gesagten erscheint zwar der Gedanke müßig, den Spuren eines damals angeblich ernannten solchen Reichsvogtes über Wimpfen in den wissenschaftlichen Werken zur Geschichte Wimpfens nachgehen zu wollen. Wenn dies jetzt dennoch geschieht, so um den Setzungen von Sporhan-Krempel zusätzlich Gewicht im Sinne der ihr zugesprochenen Richtigkeit zu verleihen: Tatsache ist, dass weder bei Ludwig Frohnhäuser, „Geschichte der Reichsstadt Wimpfen … ” (1870), noch bei August von Lorent, „Wimpfen am Neckar. Geschichtlich und topographisch … dargestellt” (1870) nirgends, auch nicht in den dem sog. Reichsvogt- sowie Reichsschultheißenamt sowie der Zeit von Kaiser Karl IV. speziell gewidmeten Abschnitten, ein Reichsvogt Sigmund Heeremann von Wimpffen, dazuhin überhaupt nie eine Person des Namens Von Wimpffen erscheint. Und dies gilt auch für die Dissertation von Klaus-Peter Schroeder, „Wimpfen. Verfassungsgeschichte einer Stadt und ihres Verhältnisses zum Reich von den Anfängen bis zum Ende des 15. Jahrhunderts” (1973), wo der aus dem endgültigen Erwerb Wimpfens durch die Staufer aus der Hand des Wormser Hochstiftes des Jahres 1227 eingerichteten Reichsvogtei Wimpfen und deren Inhaber ein ganzes und besonders langes Kapitel (§ 2 Die Reichsvogtei, S. 30 – 41) gewidmet ist. Der Reichsvogt hielt in seinem hohen Amt sämtliche öffentlichen Rechte in seiner Hand und ihm war z. B. auch die im Amtsbereich wohnende Reichsministerialität unterstellt; auch führte er das Kommando über die auf der Pfalz vom König ernannte Burgmannschaft. Nach Schroeder versetzt 1358 Kaiser Karl IV. 1358 die Wimpfener Vogtei zusammen mit dem Reichsschultheißenamt um 100 Pfund Heller an den EDELKNECHT HEINRICH VON BUTINGEN, wovon die Stadt Wimpfen noch im gleichen Jahr ein Drittel von diesem zurücklöst. 1377 verpfändet Kaiser Karl IV. diese beiden Ämter dann an seinen Hofschreiber SEIFRIED STEINHEIMER, was 1378 von König Wenzel bestätigt wird. Und 1383 erwirbt die Stadt Wimpfen die Reichsvogtei und das Schultheißenamt von diesem um 600 Gulden zurück. Von einem Reichsvogt des Namens SIGMUND HEEREMANN VON WIMPFFEN ist also keinerlei Rede.

Zweifelsfrei sind die Feststellungen der im südwestdeutschen Raum forschend, veröffentlichend und lehrend tätig gewesenen Historikerin und freien Schriftstellerin Dr. Lore Sporhan-Krempel aus primären Quellen direkt und indirekt großteils auf der Grundlage zuverlässigen Quellenstudiums geschöpft, von deren Richtigkeit man im Gegensatz zu den Setzungen der zitierten älteren Autoren und gerade des Genealogen des ausgehenden 19. Jahrhunderts Constantin von Wurzbach überzeugt sein kann. Die Zuverlässigkeit der Aussagen derselben erscheint insbesondere aus der folgenden grundlegenden solchen derselben gegeben:
„Zur Geschichte der Hermann – auch Hörmann – von Wimpffen gibt es nur spärlich gedruckte Literatur, dafür aber verhältnismäßig zahlreiche schriftliche Aufzeichnungen. Eine im Jahre 1651 notwendig gewordene Untersuchung über den ‚Stand’ derer von Wimpffen übermittelt uns wichtige Unterlagen zur Tradition der Familie.- … Da es in Nürnberg verhältnismäßig frühe Heirats-, Tauf- und Sterberegister gibt, so weiß man seit dem 16. Jahrhundert etwas mehr von den Hermann von Wimpffen.”
An späterer Stelle wird klar werden, dass diese Autorin dadurch auch Einsicht zumindest in sekundäre Quellen gerade über jene Generationen gehabt hat, die in Augsburg vor jenen in Nürnberg ansässig gewesenen Gliedern der Von Wimpffen gelebt haben. Darüber hinaus wird die Glaubwürdigkeit der Angaben von Sporhan-Krempel gegenüber jenen der Autoren des 18. und 19. Jahrhunderts in entscheidender Weise in den Kapiteln C. Leonhard und Heinrich bis O. Johann Georg dadurch Bestätigung finden, dass auch deren Angaben über die Folgegenerationen III – VIII sowie teilweise sogar IX – XII bezüglich der Namen der Stammträger sowie deren durchweg dem Adel zugewiesenen Frauen wie der Brüder als total unrichtig angesehen werden müssen. Dazu tritt der über seine Generation II hinaus bis zu seiner Generation IX und teilweise X wider die Realität zugeschriebene konstant und unverändert zugeschriebene Besitz der in keiner Weise greifbaren schwäbischen Orts- und Burgherrschaften namens Brixenstein, Zabietstein und Ebershausen etc. Und die völlige Unglaubwürdigkeit der Angaben derselben wird schlussendlich in Kapitel Z. Rück- und Weiterschau zusätzlich noch dadurch in Erscheinung treten, dass dort die von denselben be- oder umschriebenen sog. „vorukundlichen Vertreter” derer Von Wimpffen des 14. bis zurück ins 11. und gar 10. Jahrhundert als mit Sicherheit ebenfalls nicht existent gewesen konstatiert werden müssen!

Nach den Ausführungen über die von Sporhan-Krempel zurechtgerückte weit über mehr als ein Jahrhundert von Aubert Des Bois (1778) bis von Wurzbach (1888) geschehene breitest fehlerbehaftete Beschreibung des ersten angeblichen fassbaren als Stammträger dargestellten Ahnen des Von Wimpffen-Geschlechts seien abschließend der Klarheit halber kontrastiv resumierend die folgenden Grundangaben herausgestellt:
Dieser trug nicht den ihm  angeblich 1373 oder 1363 von KAISER KARL IV. verliehenen reichsfreiherrlichen Ritteradelsnamen SI(E)G(IS)MUND HEEREMANN VON WIMPFFEN und war auch nicht von diesem ernannter REICHSVOGT über seine Ahnenstädte Wimpfen am Berg und im Tal, sondern sein bürgerlicher Name lautete SIGMUND HERMANN oder HÖRMANN. Und dieser hatte nicht eine LUISE oder LUDOVICA VON K(H)EIT oder KEIL sowie eine SUSANNE oder SUSANNA VON EBLINGEN, sondern AGNES BRACHERIN (nach Waldau: AGNES PRACHERIN) zur Frau. Und dieser verfügte in Schwaben auch nicht (und dazuhin auch nicht seine Nachkommen bis in die achte bis neunte Generation hinein unverändert) über eine ganze Reihe von HERRSCHAFTS- UND BURGPLÄTZEN wie BRIXENSTEIN etc., sondern er gehörte wohl der EHRBARKEIT (womit der damalige sog. ZWEITE STAND gemeint ist) an und trieb HANDEL. Dieser ist, entsprechend den Angaben von Sporhan-Krempel, zunächst zwar in der Reichsstadt WIMPFEN AM NECKAR anzusiedeln, aber als zu ANFANG DES 15. JAHRHUNDERTS von dort nach AUGSBURG gegangen anzusehen.

Die im anstehenden Kapitel B. Sagenahn erfolgte Vorstellung des Stammträgers der Generation 1 bzw. I namens SIGMUND HERMANN nunmehr abzuschließen zu wollen, wäre unvollständig, würde man nicht noch der Frage nachzugehen suchen, aus welchen Gründen und auf welche Weise dieser in den Anfängen des 15. Jahrhunderts das Reichsstädtchen Wimpfen am Neckar verlassen und sich in die oberschwäbische glanzvolle Schwester-Reichsstadt Augsburg begeben haben könnte. Leider kann dies nur auf hypothetischem Wege geschehen, nachdem sich Stadtarchivar GÜNTHER HABERHAUER auf meine Frage, ob er über das besagte hoffnungsversprechende Gerichtsbuch von 1422 – 1432 hinaus noch weitere vorhandene Archivquellen wisse, nur die folgende apodiktische Auskunft zu erteilen in der Lage sah: „Weitere Anhaltspunkte kann ich in den spärlichen Archivalien der Zeit nicht entdecken.” Laut der bereits im Eröffnungs-Kapitel aufgeführten Dissertation von Andreas Hafer „Wimpfen. Stadt-Raum-Beziehungen im späten Mittelalter” (1993) hatten die Reichsstädte Frankfurt und Nürnberg sowie auch Ulm und Augsburg als führende Handelszentren seit dem 13. Jahrhundert infolge der Verlagerung der Routen des Hauptverkehrs zunehmend an Gewicht gewonnen, insbesondere deren Italienverkehr. Im Zuge des Rückgangs der Bedeutung der Champagne-Messen gehörten zu den Verlierern damals vor allem auch das mächtige Regensburg sowie das kleine Wimpfen, über das die Kaufleute des süddeutschen Raumes – somit auch diejenigen von Augsburg – jetzt weniger gezogen seien. Was dürfte da aber einem Wimpfener Handelsmann SIGMUND HERMANN nicht näher gelegen haben, als das im Absinken der Verdienstmöglichkeiten begriffene Reichsstädtchen Wimpfen am Neckar zu verlassen und sein künftiges Glück besser in der geschäftsmäßig weiter auflebenden wirtschaftsmächtigen oberschwäbischen Reichsstadt Augsburg zu suchen? Und dazu dürfte entscheidend das beigetragen haben, was von Andreas Hafer auf Seite 42/43, über den Handelsverkehr zwischen diesem und Wimpfen der 1520er/30er Jahre denn doch auch an Positivem berichtet ist:
„Dennoch sollte man die Bedeutung Wimpfens als Knotenpunkt des Fernverkehrs auch im späten Mittelalter nicht zu gering ansetzen. …  Entsprechend ist nachweisbar, daß der Weg über Wimpfen zur Frankfurter Messe weiterhin genutzt wurde. So verlief der ‚Weg Esslinger Kaufleute häufiger den Neckar entlang bis nach Heilbronn bzw. Wimpfen, dann nach Westen durch die Kraichgau Ebene in die Rheinebene’. Auch sind beispielsweise Augsburger Kaufleute so zahlreich in Wimpfen nachzuweisen, daß man davon ausgehen kann, daß Wimpfen immer noch Durchgangsort für Fernreisende aus dieser Stadt war.”

Zum Beleg dieser Feststellung ist in Fußnote 137 Folgendes angegeben: „Stadt AWi Gerichtsbuch fol. 8, 1422; fol. 40v, 1424; fol. 107v, 1428; fol. 197v, 1432).” Die genaue Nachsuche in den vorgenannten Seiten dieses Gerichtsbuches lässt erkennen, dass zwar die vom Autor angegebenen Seitenzahlen und mehr noch Seitenpositionen (v = vorne; h = hinten) teilweise nicht exakt stimmig sind, doch der Name Augsburg sich in allen vier Fällen und verbunden mit Personennamen findet, nämlich: Auf fol. 8, 1422 (und zwar bei 8h = hinten) erscheint der Ortsname „Augspurg” und sind diesem die Namen „der alt Claus epp”, der auch fol. 8v = 8 vorne erscheint, neben anderen wie z. B. „Claus epp sein son” oder „Hofmann” beigegeben. Und „Augspurg” steht zwar auch mehrfach auf der nächstgenannten Seite 40 (doch auf Seite 40h statt 40v) wieder in Verbindung mit anderen Namen wie z. B. „Heinrich gruber”. Und was die zwei letztgenannten Seiten betrifft, so erscheint dort bei 108v, (nicht bei 107v) ein „Wolff von Augspurg”; und auf Seite 197h (nicht 197v) findet sich der Ortsname „Augsburg” ebenfalls. Dementsprechend findet sich bei Andreas Hafer auf der Karte 14, Seite 349, des Titels „Auswärtige wirtschaftliche Beziehungen Wimpfener Bürger 1419/1432” am unteren rechten Rande auch Augsburg verzeichnet und ist dazu im Fortgang, freilich das Faktum Handelsbeziehungen zwischen Wimpfen und Augsburg einschränkend, Folgendes ausgesagt:
„Überraschend ist hingegen die relativ häufige Nennung Augsburger Handelspartner. Diese dürfte freilich nicht so sehr mit Beziehungen zwischen den beiden Städten zusammenhängen, sondern mit der außerordentlich umfangreichen Handelstätigkeit Augsburger Bürger im Bereich des Nord-Süd-Handels.” Könnte es nicht so gewesen sein, dass Sigmund Hermann mit solchen nach Wimpfen gelangten Augsburger Fernhändlern in Kontakt gekommen und über solche zur Auswanderung nach Augsburg veranlasst worden ist? Leider muss die Beantwortung dieser Frage offen bleiben.

Was die vielen anderen (insgesamt fast 400 Seiten) dieses Gerichtsbuches anlangt, so stieß deren mühevolle Sichtung auf das mäßigst positive Ergebnis, dass wenigstens an zwei Stellen (von den unzähligen Stellen, wo „Herman” als Vorname auftaucht, natürlich nicht zu reden) „Herman” als Nachname erscheint, nämlich (die Unterstreichungen sind Hervorhebungen des Verfassers):

– auf Seite 110 hinten im Text der fünftletzten Zeile (bezogen auf das Jahr 1428): P Bankh erst vff Connz Herman”; dazuhin

– auf Seite 174 hinten in dem Satzbeginn der Zeile 1 und 2 (bezogen auf das Jahr 1432):
„Zu wissen, als Adam Im Hoff, seinem Stiffvatter Claus Herman zugesprochen hat umb y gulden …”.

Hiernach haben offenbar im zweiten und dritten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts im Freien Reichsstädtchen Wimpfen am Neckar Angehörige des Nachnamens „Hermann” tatsächlich noch gelebt oder sind zumindest dort noch zeitweise tätig gewesen. Und laut der Zusammenstellung der Namen der Stadtschreiber der Reichsstadt Wimpfen hieß derjenige des Jahres 1691 JACOB HÖRMANN. Dieses alles ist natürlich noch kein Beleg dafür, dass im beginnenden 15. Jahrhundert von dort nach Augsburg ein Sigmund Hermann abgewandert ist, zumal ja die Suche nach einem solchen über die vorgenannte Textstelle sich von vorneherein durch die Zeitdifferenz von ca. 2 bis 3 Jahrzehnten gegenüber dem auf den Anfang des 15. Jahrhunderts gesetzten Zeitpunkt dessen Auswanderung als untauglich erweist. Immerhin dürfte die aus den vorgenannten Textstellen des Gerichtsbuches hervorgehende Existenz oder zumindest das Tätigsein von Personen des Namens Hermann im Wimpfen der 1420er und 1430er Jahre die Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit der von Sporhan-Krempel gemachten Aussage des in den Anfängen des 15. Jahrhunderts erfolgten Weggangs von Sigmund Hermann aus Wimpfen nach Augsburg befördern helfen. Der Zufall brachte es wohl, dass in den 1860er Jahren in Wimpfen am Berg sich ein aus dem württembergischen Oberndorf am Neckar stammender und dort das Bürgerrecht genießende Uhrmacher namens KARL FRIDRICH HÖRMANN mit seiner Ehefrau CHRISTINA GEB. WEISERT katholischen Glaubens niedergelassen hat, denen über die ausgehenden 1860er und die 1870er Jahre eine ganze Reihe Kinder geboren wurden. Somit gab es, allerdings nur vorübergehend, in Wimpfen (wieder ?) eine Familie des Urnamens der Von Wimpffen, die natürlich in Anbetracht des in Deutschland unendlich breit in den verschiedensten Klang- und Schreibvarianten wie HERRMANN, HERMANN, HÖRMANN, HOERMANN, HEEREMANN u. a. m. vertretenen Nachnamens sicherlich in keinerlei blutsmäßig-verwandtschaftlichem Zusammenhang mit den Von-Wimpffen-Vorfahren zu sehen ist.

Sucht man im von, wie es dort heißt, „Professor Dr. Hamman in Darmstadt” erstellten 8 ½ Druckseiten und 18 Rubriken A – S umfassenden „Repertorium der Reichsstädtischen Bestände Wimpfen” nach bis zurück in das erste Viertel des 15. und darüber hinaus gar in das 14. oder sogar 13. Jahrhundert zurückreichenden urkundlichen Unterlagen, die, entgegen dem bislang erfolglosen Versuch, denn doch örtliche Spuren der gesuchten Hermann oder gar eines vom reichsstädtischen Wimpfen des begonnenen 15. Jahrhunderts nach Augsburg abgewanderten Handelsmannes namens Sigmund Hermann und/oder von Vor- oder Nachahnen enthalten könnten, so finden sich solche dort in der Tat nicht allein nur von ihrer Eindatierung her ganz spärlich aufgeführt, sondern die angegebenen Inhalte derselben lassen leider kaum erhoffen, sozusagen mit Archivmitteln „vor Ort”, was das Nächstliegende wäre, dessen dortige Existenz und Auswanderung belegen zu können. Somit wundert es nicht, dass der sich der mittelalterlichen Geschichte Wimpfens verschriebene Doktorand Klaus-Peter Schroeder vom „fast quälenden Mangel an urkundlicher Überlieferung” spricht.

Laut Quellenverzeichnis von Andreas Hafer finden sich im Stadtarchiv Wimpfen allerdings unter den „Ungedruckten Quellen” an ältest Vorhandenem über das durchgesehene Städtische Gerichtsbuch von 1422 – 1432 hinaus noch die folgenden Bestände aufgeführt, aus denen vielleicht denn doch noch Spuren der Anwesenheit der HERMANN im Wimpfen des ausgehenden 14. bis beginnenden 15. Jahrhunderts zu finden sein könnten:

– Städtisches Zinsbuch (1361 und 1391);
– Pergamenturkunden (13. – 16. Jh.);
– Denkwürdigkeiten in Abt. D (14. – 16. Jh.);
– Akten zu Statistik, Topographie, Denkwürdigkeiten in Abt. D (14. – 16. Jh.);
– Ratskonzeptbuch (15. Jh.);
– Stadtrechtsbuch (15. und 16. Jh.);
– Stadtverordnungsbuch (15. und 16. Jh.);
– Akten und Urkunden zu Finanzangelegenheiten in Abt. H (15. u. 16. Jh.);
– Akten und Urkunden zu Justizangelegenheiten in Abt. I (15. u. 16. Jh.);
– Akten zu Religions- und Kirchangelegenheiten in Abt. L (15. u. 16. Jh.);
– Akten und Urkunden zu Gemeindeangelegenheiten in Abt. M (15. u. 16. Jh.);
– Akten und Urkunden zu Medizinalwesen, Armen- und Krankenpflege, Hospitäler, Stiftungen in Abt. N (15. u. 16. Jh.);
– Akten und Urkunden zu Feld- und Wiesenbau, Handel und Gewerbe, Messen und Märkte, Zunftwesen in Abt. Q (15. u. 16. Jh.).

Und wie schon der Titel des Werkes von Wolfgang Reinhard (Editor), „Augsburger Eliten des 16. Jahrhunderts. Proposographie der Augsburger Eliten 1500 – 1620” (1996) vermuten lässt, gibt auch diese mir erst vor kurzem in die Hände gekommene umfängliche Untersuchung leider, verursacht durch in Augsburg ebenfalls fehlendes Quellenmaterial, nichts her, was auf den quellenmäßig vergeblich gesuchten angeblichen Ahnen der ersten Generation SIGMUND HERMANN wie auch, um das vorwegzunehmen, Nachkommen der drei nächsten Generationen bis hin zu dem laut Sporhan-Krempel 1512 dann von Augsburg nach Nürnberg ausgewanderten HEINRICH DEN JÜNGEREN (geb. ca 1485, gest. 1532) der vierten Generation (Näheres siehe in Kapitel D. Auswanderer HEINRICH) hindeuten könnte.